Nachrichten

#Gibt es bald Lockerungen für Geimpfte?

Gibt es bald Lockerungen für Geimpfte?

Für Menschen mit vollem Corona-Impfschutz sollten bestimmte Einschränkungen nach Ansicht von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) bald aufgehoben werden. „Wenn feststeht, dass eine Impfung nicht nur vor einer Erkrankung schützt, sondern auch die weitere Übertragung des Virus verhindern kann, muss das bei den Maßnahmen berücksichtigt werden“, sagte die SPD-Politikerin dem „Handelsblatt“. „Das ist kein Privileg für Geimpfte, sondern ein Gebot der Verfassung.“

Nach einem Bericht der „Bild“-Zeitung dringt Lambrechts Ministerium bereits in einer Vorlage für die nächste  Ministerpräsidentenkonferenz am kommenden Montag darauf, solche Lockerungen festzuschreiben.

Lambrecht verwies im „Handelsblatt“ auf die Neuregelung des  Bundesinfektionsschutzgesetzes. Danach sei die Bundesregierung ausdrücklich dazu ermächtigt worden, „besondere Regelungen, Ausnahmen und Erleichterungen für Personen festzulegen, bei denen von einer Immunisierung gegen das Coronavirus auszugehen ist“. Es sei deshalb besonders wichtig, dass diese Fragen nun auch im Rahmen der Ministerpräsidentenkonferenz am Montag erörtert werden.

Aus dem Papier ihres Hauses geht hervor, dass Lambrechts Ministerium die Voraussetzungen für Lockerungen bereits für erfüllt hält. Laut „Bild“-Zeitung heißt es dort nämlich, es sei „nach aktueller Feststellung des Robert-Koch-Instituts davon auszugehen, dass Geimpfte und Genesene ein geringeres Risiko haben, andere Menschen anzustecken, als durch einen Antigentest negativ Getestete“. Daher seien „die Erleichterung oder die Ausnahmen auch für Geimpfte und Genese vorzusehen“.

„Verfassungsrechtlich geboten“

Diese Personengruppen müssten zum Teil sogar „bessergestellt werden als durch einen Antigentest negativ Getestete“, heißt es demnach in der Vorlage. Nur so lasse sich „die verfassungsrechtlich gebotene Verhältnismäßigkeit der Schutzmaßnahmen“ sicherstellen.

F.A.Z. Newsletter Coronavirus

Täglich um 12.30 Uhr

ANMELDEN

Die Vorlage befindet sich dem Bericht zufolge noch in Abstimmung. Derzeit sei vorgesehen, dass seit mindestens 14 Tagen Geimpfte sowie Genesene „bis zu sechs Monate nach der Feststellung der Genesung“ von Kontaktbeschränkungen würden.

Bei Reisen solle die Pflicht zu Zwangstests vor Reiseantritt und zur Quarantäne nach Rückkehr entfallen. In Ladengeschäften und Märkten, Kultureinrichtungen sowie bei Sport und körpernahen Dienstleistungen solle es für diese Personengruppe ebenfalls keine Testpflicht mehr geben. Soweit Bundesländer Testpflichten oder Beschränkungen etwa in der  Außengastronomie vorsehen, sollen Geimpfte und Genesene ebenfalls davon ausgenommen sein, zitierte die „Bild“ aus der Vorlage.

Das Justizministerium betont dem Bericht zufolge in seinem Papier, es gehe dabei „nicht um die Einräumung von Sonderrechten oder Privilegien, sondern um die Aufhebung nicht mehr gerechtfertigter Grundrechtseingriffe“.

Spahn: Thema steht im Mittelpunkt der Beratungen

Auch Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hatte am Freitag angekündigt, bei der Ministerpräsidentenkonferenz werde die heikle Frage im Mittelpunkt stehen, welche Beschränkungen für Geimpfte wegfallen. Spahn stellte vor allem darauf ab, dass voller Impfschutz einem negativen Testergebnis gleichgestellt werden könnte. Das betreffe etwa den Wegfall der Quarantänepflicht nach einem Kontakt zu einem Infizierten, die Regeln bei Einreiseverordnungen und bei Öffnungsschritten etwa für Geschäfte.

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier sagte in den Zeitungen der Funke Mediengruppe hingegen, er gehe davon aus, dass „im Juni oder Juli“ über solche Ausnahmen gesprochen werden könne.

Seit dieser Nacht greift erstmals die am Mittwoch im Bundestag verabschiedete Corona-Notbremse des Bundes. Die Regelung gilt seit Mitternacht automatisch in Landkreisen und Städten, in denen die sogenannte Sieben-Tage-Inzidenz zuletzt drei Tage in Folge über dem Wert von 100 lag. Das betrifft aktuell 325 Kreise und kreisfreie Städte. Zwischen 22 und 5 Uhr gilt dort eine Ausgangssperre, wobei gewichtige Gründe wie etwa die Pflege von Angehörigen, die Versorgung von Tieren, Notfälle oder berufliche Notwendigkeiten Ausnahmen bilden.

Wenn Ihnen der Artikel gefallen hat, vergessen Sie nicht, ihn mit Ihren Freunden zu teilen. Folgen Sie uns auch in Google News, klicken Sie auf den Stern und wählen Sie uns aus Ihren Favoriten aus.

Wenn Sie an Foren interessiert sind, können Sie Forum.BuradaBiliyorum.Com besuchen.

Wenn Sie weitere Nachrichten lesen möchten, können Sie unsere Nachrichten kategorie besuchen.

Quelle

Ähnliche Artikel

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"
Schließen

Please allow ads on our site

Please consider supporting us by disabling your ad blocker!