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#Werden jetzt Hunderte Garagen abgerissen?

„Werden jetzt Hunderte Garagen abgerissen?“

Die Wiedervereinigung hat Begriffe hinterlassen, die heute noch erklärungsbedürftig sind. Altneubau zum Beispiel oder Schuldrechtsanpassungsgesetz. Beide finden an einem Maitag in Pirna in der Sächsischen Schweiz zusammen, wo Johann Lambert eine kleine Anhöhe hinabläuft, zur zweiten Garage auf der linken Seite marschiert, einen Schlüssel in das Schloss steckt, den Hebel kräftig nach rechts dreht und das Stahltor mit einem Ruck nach oben schiebt. „Das ist meine Garage“, sagt er stolz. „1983 mit eigenen Händen erbaut.“ 18 Garagen stehen hier an der Giebelseite eines Altneubaus, in dem Lambert damals wohnte. Das vier Stockwerke zählende Haus mit mehreren Eingängen sieht aus wie ein Platte, ist aber ein Ziegelbau aus den Sechzigerjahren, dessen Typ DDR-weit nach dem Krieg errichtet wurde. Erst später setzte sich die Plattenbauweise durch.

Stefan Locke

Korrespondent für Sachsen und Thüringen mit Sitz in Dresden.

Inzwischen wohnt Lambert woanders, doch die Garage hat er noch immer. „Gucken Sie sich um“, sagt er und zeigt über den Hof. „Hier sieht doch alles noch aus wie am ersten Tag.“ Die Tore sind einheitlich gestrichen, das Dach neu eingefasst, der Fahrweg akkurat gefegt. Doch die Ordnung ist bedroht, denn Lambert und seinen Mitstreitern gehören zwar die Garagen, nicht aber der Boden, auf dem sie stehen. Dessen Eigentümer ist die städtische Wohnungsbaugesellschaft, welche die Fläche bisher an den Garagenverein verpachtet. Der Vertrag endet jedoch im Dezember, und wenn es schlimm kommt, müsste Lamberts Verein die einst eigenhändig errichteten und bis heute gepflegten Garagen dann wohl abreißen – und zwar auf eigene Kosten. So will es das Schuldrechtsanpassungsgesetz, das mit der Wiedervereinigung beschlossen wurde, um diese sehr speziellen DDR-Eigentumsverhältnisse zu regeln. Denn dass Grundbesitz und Bebauung verschiedene Eigentümer haben, diesen Fall kennt das Bürgerliche Gesetzbuch nicht.

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