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#Brüssel plant grüne Vorgaben für fast alle Waren

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Brüssel plant grüne Vorgaben für fast alle Waren

Kaum ein Beschluss hat der Beliebtheit der Europäischen Union in der Bevölkerung so geschadet wie das „Glühbirnenverbot“. Dennoch hält die Europäische Kommission un­beirrt daran fest, dass es richtig war, die europäischen Mindestanforderungen an die Energieeffizienz für Leuchtmittel so hoch zu setzen, dass die klassische Glühbirne sie nicht mehr erfüllen konnte. Ohne kleinteilige Vorgaben für Waschmaschinen, Fernseher oder Staubsauger kann die EU ihre ehrgeizigen Klimaschutzziele nach Ansicht der Behörde nicht erreichen. Im Gegenteil: Die Kommission will die Ökodesign-Richtlinie, die ihr die Festlegung von Mindestanforderungen für den Energie- oder Ressourcenverbrauch ermöglicht, nun noch einmal stark ausweiten. Bisher gilt sie für Produkte, die Energie verbrauchen. Künftig soll es die „breitestmögliche Anzahl von Waren“ sein.

Das geht aus einem internen Entwurf für die Neufassung der Ökodesign-Richtlinie hervor, die die Kommission Ende März offiziell vorstellen will. Der Entwurf liegt der F.A.Z. vor. Die Kommission könnte für diese dann nicht nur verpflichtende Mindestanforderungen für den Verbrauch von Energie oder Ressourcen festlegen, sondern auch für zahlreiche andere Nachhaltigkeitskriterien von der Reparierbarkeit, der Haltbarkeit, der Wiederverwertbarkeit und dem Anteil an recycelten Vorprodukten über gefährliche Inhaltsstoffe wie bestimmte Chemikalien bis hin zum CO2 -Fußabdruck. Sie könnte also künftig etwa Vorgaben für die Konstruktion von Geräten machen, damit Rohstoffe leicht wiedergewonnen und die Geräte leicht auseinandergebaut und repariert werden können. Die neuen Vorgaben könnten auch Textilien treffen. Für sie könnte die Kommission Vorgaben für den CO2-Fußabdruck oder die bei der Herstellung erzeugten Umweltschäden machen.

Digitaler Produktpass

Die Europäische Kommission erhielte damit enorme Macht. Das Europaparlament und die EU-Mitgliedstaaten könnten ihre Vorschläge zwar überprüfen und auch ablehnen. Weil es sich wie bei den hochumstrittenen Vorschlägen zur Taxonomie aber um sogenannte delegierte Rechtsakte handelt, wäre die Hürde dafür aber sehr hoch.

Die Kommission folgt mit dem Vorschlag einer von allen wichtigen Fraktionen mitgetragenen Forderung des Europäischen Parlaments von Anfang des vergangenen Jahres. Das hatte die Ausweitung der Ökodesign-Anforderungen damit begründet, dass rund 80 Prozent der Umweltauswirkungen von Produkten bei ihrem Design festgelegt würden. Dort müsse die EU ansetzen und so auch der Wegwerfgesellschaft ein Ende bereiten.

Das Parlament hatte sich mit seinem Votum auch für die Einführung eines digitalen Produktpasses eingesetzt, der Informationen darüber enthalten soll, welchen ökologischen oder auch sozialen Fußabdruck Produkte haben sowie ob und wie sie repariert werden können. Auch das greift die Kommission nun auf. Der digitale Produktpass soll Transparenz über den gesamten Lebenszyklus eines Produkts herstellen und von den Verbrauchern etwa mithilfe eines QR­Codes ausgelesen werden können.

Auch auf die Kritik an der Praxis von Unternehmen wie Amazon, zurückgeschickte oder unverkaufte Neuwaren zu zerstören, geht die Kommission in dem Vorschlag ein. Sie will die Unternehmen zunächst jedoch nur verpflichten, Informationen darüber bereitzustellen, wie viele und welche Produkte sie in einem Jahr zerstören. Das werde sie von der Zerstörung neuer Produkte abhalten, heißt es in dem Papier.

Für die Europaabgeordnete Anna Cavazzini (Grüne) geht das nicht weit genug. „Wir werden uns in den weiteren Verhandlungen über die Ökodesign-Richtlinie dafür einsetzen, dass die Kommission wirksame Regeln gegen die Zerstörung unverkaufter Waren vorlegt“, sagt sie. Europaparlament und Ministerrat, das Gremium der EU-Staaten, können den Vorschlag der Kommission noch grundlegend überarbeiten, bevor er in Kraft tritt. Cavazzini dringt auch darauf, dass dabei etwas gegen den – oft beklagten, aber schwer nachzuweisenden – vorzeitigen Verschleiß von Produkten getan wird.

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