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#Schwer erträglich, von Anfang bis Ende

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Schwer erträglich, von Anfang bis Ende

Ehe er mit den Urteilsgründen beginne, werde er einige Vorbemerkungen machen, kündigte der Vorsitzende Richter an. Dann sprach er eine Selbstverständlichkeit aus, deren Betonung ungewöhnlich ist. Freisprüche setzten nicht voraus, dass ein Gericht von der Unschuld eines Angeklagten überzeugt sei, stellte Thomas Sagebiel klar. Ein Gericht müsse einen Angeklagten vielmehr freisprechen, wenn erhebliche Zweifel dazu führten, dass es von der Schuld des Angeklagten nicht überzeugt sei.

Marlene Grunert

Dann richtete der Richter sich an die Familie des ermordeten Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke. „Wir wissen, dass Ihr Verlust kaum zu ermessen ist“, sagte er. „Und wir wissen auch, dass dieser Prozess schwer für Sie war.“ Das ändere aber nichts an der Aufgabe eines Gerichts, ein faires und rechtsstaatliches Verfahren durchzuführen. Auch dies sei schwer gewesen.

Den Hinterbliebenen von Walter Lübcke dürften diese Bemerkungen ein schwacher Trost gewesen sein. Noch am Dienstag hatte ihr Sprecher klargestellt: Die Angehörigen glauben Stephan Ernst, dass er den Mord mit Markus H. gemeinsam geplant und ausgeführt hat.

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Der Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt ist nun zu einem anderen Urteil gekommen. Die Richter halten es für erwiesen, dass Stephan Ernst den rechtsextremen Mord allein begangen hat. Vom Vorwurf des versuchten Mordes an dem Iraker Ahmed I. sprachen sie ihn frei. Markus H. verurteilte das Gericht wegen unerlaubten Waffenbesitzes zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung. Der Mittäterschaft oder Beihilfe zum Mord hat er sich nicht schuldig gemacht.

Drei Tatversionen setzte Stephan Ernst im Laufe dieses Verfahrens in die Welt. In seiner ersten ausführlichen Vernehmung gestand er den Mord; Markus H. erwähnte er nur am Rande. Dann widerrief er das Geständnis und gab an, den Kasseler Regierungspräsidenten zusammen mit H. aufgesucht zu haben, um ihm eine Abreibung zu verpassen. Dann habe H. versehentlich geschossen. Schließlich zog Ernst auch diese Version zurück und gestand abermals, selbst geschossen zu haben. Die Tat habe er aber mit H. gemeinsam geplant, der mit ihm am Tatort gewesen sei.

Ein Tathergang gilt als erwiesen

Die Richter stellten nun klar, von welchem Tathergang sie selbst überzeugt sind. Demnach machte sich Stephan Ernst am Abend des 1. Juni 2019 nach Wolfhagen-Istha auf. Jahrelang hatte er das Haus der Lübckes da schon ausgespäht. Bei sich trug er einen Revolver der Marke Rossi, der mit fünf Patronen geladen war. Es war das Himmelfahrtswochenende, und in dem nordhessischen Örtchen fand die Weizen-Kirmes statt. Ein „wunderschöner Tag“ sei es gewesen, sagte Imgard Braun-Lübcke vor Gericht. „Wir waren in großer Freude, weil unser Enkel kommen sollte.“

Stephan Ernst wählte dieses Wochenende nicht nur aus, um unter Kirmesbesuchern nicht aufzufallen. Er wandte sich gegen die Feiernden. „Um uns herum sterben doch die Leute“, dachte er eigenen Angaben zufolge. Ernst meinte die Opfer des „Islamischen Staats“, für die er Politiker wie Walter Lübcke verantwortlich machte. Auf der Kirmes täten die Leute so, als wäre die Welt in Ordnung. Er sagte sich: „Ich möchte, dass der Terror zu ihnen kommt.“

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