Ehe er mit den Urteilsgründen beginne, werde er einige Vorbemerkungen machen, kündigte der Vorsitzende Richter an. Dann sprach er eine Selbstverständlichkeit aus, deren Betonung ungewöhnlich ist. Freisprüche setzten nicht voraus, dass ein Gericht von der Unschuld eines Angeklagten überzeugt sei, stellte Thomas Sagebiel klar. Ein Gericht müsse einen Angeklagten vielmehr freisprechen, wenn erhebliche Zweifel dazu führten, dass es von der Schuld des Angeklagten nicht überzeugt sei.
Dann richtete der Richter sich an die Familie des ermordeten Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke. „Wir wissen, dass Ihr Verlust kaum zu ermessen ist“, sagte er. „Und wir wissen auch, dass dieser Prozess schwer für Sie war.“ Das ändere aber nichts an der Aufgabe eines Gerichts, ein faires und rechtsstaatliches Verfahren durchzuführen. Auch dies sei schwer gewesen.
Den Hinterbliebenen von Walter Lübcke dürften diese Bemerkungen ein schwacher Trost gewesen sein. Noch am Dienstag hatte ihr Sprecher klargestellt: Die Angehörigen glauben Stephan Ernst, dass er den Mord mit Markus H. gemeinsam geplant und ausgeführt hat.
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