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#Gasumlage könnte niedrig ausfallen, aber länger laufen

„Gasumlage könnte niedrig ausfallen, aber länger laufen“

Die Bundesregierung hat sich mit der neuen Gasumlage in eine knifflige Lage manövriert. Immer deutlicher zeichnet sich ab, dass das Instrument geändert werden muss. So lässt sich in der bisherigen Konstellation nicht vermeiden, eine Mehrwertsteuer auf die Umlage zu erheben. Dadurch würde die Belastung steigen und beim Verbraucher den Eindruck hinterlassen, der Staat verdiene an der Preismisere mit.

Die Umlage dient dazu, Gasimporteuren wie Uniper einen Teil ihrer Zusatzkosten während des Ukrainekriegs zu ersetzen. Diese entstehen dadurch, dass Russland geringere Mengen als verabredet liefert und dass die Importeure zu hohen Preisen anderswo einkaufen müssen, um ihre Verträge gegenüber Industriekunden und Versorgern zu erfüllen. Der Bundestag hat die Umlage im Energiesicherungsgesetz EnSiG verabschiedet, das Kabinett eine Gaspreisanpassungsverordnung beschlossen. Die Umlage soll vom 1. Oktober 2022 bis zum 1. April 2024 gelten. Am Montag will der „Marktgebietsverantwortliche“ Trading Hub Europe (THE) die Höhe bekannt geben. Im Gespräch sind 1,5 bis 5 Cent je Kilowattstunde.

Lindner kritisiert das Kabinett

Käme der volle Steuersatz hinzu, wären es bis zu 6 Cent – etwa der Gesamttarif vor der Preiskrise. Finanzminister Christian Lindner (FDP) bezeichnete die Umlage am Mittwoch als „Element des sozialen Ausgleichs“, da sie alle Gasverbraucher in die Pflicht nehme, nicht nur die russischen Gases. „Auf einen Akt der Solidarität noch Mehrwertsteuer zu erheben, das halte ich für politisch falsch.“ Lindner ließ durchblicken, dass das Gesetz bei der Steuerbefreiung Webfehler enthalte: „Das Modell, das der Bundestag beschlossen hat im EnSiG, erlaubt aus europarechtlichen Gründen das nicht ohne Weiteres.“ Deshalb müsse man sich damit weiter „intensiv befassen, auch im Gespräch mit der EU-Kommission“.

Die Schwierigkeiten hat sich der Gesetzgeber selbst eingebrockt, wie der Berliner Energierechtsspezialist Martin Riedel erläutert. Streng genommen sei die Umlage gar keine und unterscheide sich daher auch vom Vorbild der EEG-Umlage. Als eigene Kostenblöcke müssten Umlagen bei der Kommission beihilferechtlich notifiziert werden, dann könnten sie auch von der Steuer befreit werden. Doch diesen Weg wollte sich Berlin wegen des Zeitdrucks sparen und schlug die Gasumlage deshalb dem normalen Tarif zu, dem sogenannten Arbeitspreis. Einzelne Bestandteile daraus kann man nicht von der Steuer ausnehmen.

Warum nicht die Umlage aus der Mehrwertsteuer mitfinanzieren?

Energieanwalt Riedel kann sich verschiedene Lösungen für das Dilemma vorstellen. So ließe sich die Steuer auf den gesamten Arbeitspreis von 19 auf 7 Prozent senken. Behielte man indes den vollen Satz bei, könnte man die Umlage an sich so vermindern, dass die Gesamtbelastung erträglich bliebe. Der fehlende Nettobetrag aus der Umlage müsste dann zwischenfinanziert werden – möglicherweise aus der Mehrwertsteuer. Außerdem ließe sich der Erhebungszeitraum von bisher anderthalb Jahren verlängern, um mehr Geld einzuspielen.

Diese Vorschläge hört man auch von anderen Fachleuten. „Im Grundsatz wäre es richtig, mögliche Mehreinnahmen aus der Mehrwertsteuer wieder einzusetzen, um die eigentliche Umlage zu senken“, sagt der Geschäftsführer des Branchenverbands Zukunft Gas, Timm Kehler. Der Staat dürfe keine Zufallsgewinne einstreichen: „Und für die Kunden würde es mit dieser Lösung auf dieselbe Gesamtsumme hinauslaufen.“

Transparenz wäre jetzt wichtig

Das Wirtschaftsministerium wollte sich nicht äußern. Wie zu hören ist, strebt die Regierung ein transparentes Gesamtkonzept zu allen Abgaben auf den Gaspreis an; auch Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) soll sich zunehmend dafür interessieren. Es gibt bereits zwei im Arbeitspreis versteckte Umlagen, die nicht separat ausgewiesen werden: die Bilanzierungsumlage für Fehlbeträge aus dem Einsatz der sogenannten Regel- und Ausgleichsenergie und die Marktraumumstellungsumlage für die Umstellung von L- auf H-Gas.

Eine weitere neue Umlage ist die Gasspeicherumlage, die wie die Gasumlage erstmals zum 1. Oktober anfällt. Denn der Trading Hub Europe kauft teuer Gas ein, um die Speicher zu füllen. Die Speicherumlage sei Teil des Arbeitspreises und der Mehrwertsteuer unterworfen, sagt Riedel. Bis zum 18. August müsse auch ihre Höhe feststehen, um die Frist bis zum neuen Grundversorgertarif am 1. Oktober zu wahren. Er rechnet damit, dass alle Gasumlagen künftig 4 Cent je Kilowattstunde erreichen. Der aktuelle Gesamtpreis beträgt etwa 18 Cent.

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