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#Fall Atalay: Haft laut Verfassungsgericht der Türkei unrechtmäßig

Can Atalay wurde für die Türkische Arbeiterpartei ins Parlament gewählt. Dennoch blieb er im Gefängnis. Nun hat das Verfassungsgericht entschieden, dass die Inhaftierung unrechtmäßig ist.

Das türkische Verfassungsgericht hat entschieden, dass die Inhaftierung des Menschenrechtsanwalts Can Atalay unrechtmäßig ist. Sein Recht, gewählt zu werden und sich politisch zu betätigen, sei ebenso verletzt worden wie sein Recht auf persönliche Freiheit und Sicherheit, urteilten die Richter am Mittwoch mit neun zu fünf Stimmen. Die Entscheidung wird nun an das zuständige Gericht in Istanbul geschickt, das den Fall wiederaufnehmen muss.

Othmara Glas

Redakteurin in der Politik

Der 47 Jahre alte Atalay war im Mai für die Türkische Arbeiterpartei ins Parlament gewählt worden. Allerdings saß er zum Zeitpunkt der Wahl im Gefängnis und wurde trotz seines errungenen Mandats nicht freigelassen. Der Anwalt gehörte zu den acht Angeklagten im sogenannten Gezi-Prozess. Im Frühjahr 2022 wurde er wegen Beihilfe zu einem versuchten Regierungsumsturz zu 18 Jahren Haft verurteilt.

Der Kulturförderer Osman Kavala, der zum Drahtzieher der Gezi-Proteste, die vor zehn Jahren in Istanbul begannen und das ganze Land erfassten, erklärt worden war, erhielt eine lebenslange Haftstrafe. Das Urteil gilt als politisch motiviert und wurde vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte als unrechtmäßig beschieden.

Atalays Mutter sagte nach der Entscheidung im Fernsehen: „Es gibt noch Richter. Keiner sollte die Hoffnung verlieren, es gibt gute Menschen.“ Atalays Partei schrieb auf der Plattform X: „Das Volk hat gewonnen!“ Sie forderte die sofortige Freilassung ihres Abgeordneten. Der Vorsitzende der größten Oppositionspartei CHP, Kemal Kılıçdaroğlu, schrieb, das Urteil sei „von entscheidender Bedeutung für die letzten Reste von Demokratie und richterlicher Unabhängigkeit in unserem Land“.

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