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#Tun die Länder alles, was sie können?

Tun die Länder alles, was sie können?

Die Karlsruher Richter haben der Politik die Entscheidung nicht abgenommen, aus welchem Arsenal sich Bund und Länder künftig bedienen können, um die Pandemie zu bekämpfen. Verfassungsbeschwerden gegen die sogenannte Bundesnotbremse, die schon im Sommer ausgelaufen war, wiesen sie am Dienstag endgültig zurück. Damit liegt der Ball wieder bei der scheidenden und der sich bildenden, künftigen Bundesregierung sowie bei den sechzehn Bundesländern.

Deren Regierungschefs konferieren an diesem Dienstag abermals mit der geschäftsführenden Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und ihrem mutmaßlichen Nachfolger Olaf Scholz (SPD). Bis dahin hatten vor allem unionsgeführte Bundesländer, aber auch das von einem grünen Ministerpräsidenten regierte Baden-Württemberg den Parteien von Scholz‘ Ampel-Koalition vorgeworfen, durch die Novelle des Infektionsschutzgesetzes Ende November den Instrumentenkasten der Pandemiebekämpfung verkleinert zu haben. Vertreter von SPD, Grünen und vor allem FDP hielten oft dagegen, die Länder schöpften den neuen Rechtsrahmen mit ihren Maßnahmen oft gar nicht aus und hätten insofern keinen Grund zur Klage.

Wie also ist die Lage in den 16 Ländern? Was haben die Landesregierungen seit der vorigen Ministerpräsidentenkonferenz vom 18. November unternommen?

Mancherorts gilt noch das alte Recht

Etliche haben zum 24. November ihre Corona-Verordnungen angepasst. Denn einen Tag später, am 25. November, endete die „epidemische Lage von nationaler Tragweite“, welche der Bundestag nicht verlängern wollte. Landesrecht, das bis zu dem Stichtag in Kraft trat, gilt aber noch bis zum 15. Dezember.

Seit dem 25. November können die Länder zwar unabhängig vom Bund schärfere Regeln zur Pandemiebekämpfung treffen. Flächendeckende Ausgangssperren, vorsorgliche, flächendeckende Schulschließungen oder auch die pauschale Schließung der Gastronomie oder des Einzelhandels sind jedoch nicht mehr möglich. Ob das geändert werden muss, ist umstritten. Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) sieht sich durch die Karlsruher Entscheidung in seiner Position bestätigt, dass das Ausschließen weitreichender Maßnahmen falsch sei. Alle bayerischen Regelungen seien im Einklang mit den Grundrechten gewesen, schrieb er am Donnerstag auf Twitter. „Damit sind alle widerlegt, die versucht haben, ein anderes Bild zu zeichnen“, sagte er.

Auch Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer forderte den Bund bereits vor der Schaltkonferenz zum Handeln auf: „Der Bund muss das Infektionsschutzgesetz schnell ändern und alle Instrumente zur Krisenbekämpfung für die Länder ermöglichen“, sagte der CDU-Politiker. Er erwarte, dass „von der heutigen Bund-Länder-Schalte eine deutliche Warnung an die Bevölkerung ausgehen“ werde.

Die Hospitalisierungsinzidenz reicht vielen Ländern nicht

Am 18. November hatten sich Bund und Länder bereits auf Schwellenwerte geeinigt. Dabei geht es um die Hospitalisierungsinzidenz: Sie weist aus, wie viele Covid-Patienten je 100.000 Menschen in den vergangenen sieben Tagen im Krankenhaus behandelt werden mussten. Übersteigt sie den Wert 3, sollen die Länder eine flächendeckende 2-G-Regelung für Freizeitveranstaltungen, körpernahe Dienstleistungen und die Gastronomie einführen. Ein Besuch im Restaurant zum Beispiel ist dann nur noch für Geimpfte und Genesene möglich.

Wenn der Schwellenwert 6 erreicht wird, soll in Diskotheken, Clubs und Bars 2-G-plus gelten. Vor einer durchtanzten Nacht müssten Geimpfte und Genesene also zusätzlich ein negatives Testergebnis vorlegen. Ab dem Schwellenwert 9 sollen die Länder „von den weitergehenden Möglichkeiten des Infektionsschutzgesetzes konsequent Gebrauch machen“, heißt es in dem Beschluss der letzten Schalte.

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