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#Verbraucherzentralen klagen gegen Negativzinsen

Verbraucherzentralen klagen gegen Negativzinsen

Die Verbraucherzentralen haben gegen die Negativzinsregelungen von fünf Banken Klage eingereicht. Das bestätigte David Bode vom Team „Rechtsdurchsetzung“ des Bundesverbands der Verbraucherzentralen am Freitag. Der Verband habe fünf Klageverfahren eingeleitet, die sogenannte Verwahrentgelte zum Gegenstand hätten. Dabei gehe es sowohl um Giro- als auch um Tagesgeldkonten. Die Klagen seien bei unterschiedlichen Gerichten eingereicht worden. Gegen welche Banken genau sich die Klagen richten, wollte der Verband angesichts des frühen Stadiums der Verfahren noch nicht verraten. Insgesamt verlangen mehr als 400 Banken und Sparkassen mittlerweile Negativzinsen auch von Privatkunden. Die prominentesten Beispiele, die zuletzt eine Senkung der Freigrenzen ankündigten, sind Deutsche Bank und Postbank sowie die Commerzbank.

Bei den Klagen gehe es den Verbraucherzentralen um eine grundsätzliche Klärung, ob die Einführung von Verwahrentgelten zulässig sei oder eben nicht, sagte Bode: „Da es uns nicht um diese Banken speziell geht, dieser Eindruck auch gar nicht erst entstehen soll und sich die Verfahren noch in recht frühen Stadien befinden, halten wir es derzeit für überflüssig, diese namentlich zu benennen.“

Ist die Verwahrung von Einlagen kein Zahlungsdienst?

Die Kernargumente der Verbraucherzentralen, die für eine Unzulässigkeit von Verwahrentgelten sprächen, seien unter anderem: Im Fall von Girokonten gebe es die gesetzliche Möglichkeit, Zahlungsdienste zu bepreisen. Das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz definiere, was Zahlungsdienste seien – und dazu zähle die Verwahrung von Einlagen eben nicht. Hinzu komme, dass ohne eine Verwahrung von Geld die Erbringung von Zahlungsdiensten gar nicht möglich sei und das Kreditinstitut die Einlagen daher als vertragliche Nebenpflicht und im eigenen Interesse verwahre.

„Tagesgeld betrachten wir als einen unregelmäßigen Verwahrungsvertrag, der nach Darlehensrecht behandelt wird“, sagte Bode. Und laut Darlehensrecht sei bei Tagesgeld das Kreditinstitut der Darlehensnehmer, der einen Zins zahlen müsse, nicht aber ein Verwahrentgelt berechnen dürfe. „Es ist nach unserer Auffassung rechtlich nicht vorgesehen, dass der Darlehensnehmer Kapital zur Nutzung übertragen bekommt und dafür auch noch ein Entgelt berechnet“, sagte Bode. Auch sei das Tagesgeld eine Form des Sparens: „Vertragszweck ist daher die Vermögensmehrung – und nicht die Vermögensminderung.“

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg prüft zudem weitere Fälle. Auch eine Klage der Verbraucherzentrale Sachsen ist noch anhängig. 

Ratschläge von der Verbraucherzentrale

Niels Nauhauser, Finanzfachmann von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat zudem noch einige Ratschläge auf Fragen von Verbrauchern:

Muss ich als Kunde Negativzinsen hinnehmen?

Das kommt darauf an. In bestehende Verträge dürfen Negativzinsen nicht einseitig über eine Änderung des Preisaushangs eingeführt werden. Das hatte nach unserer Klage das LG Tübingen so entschieden. Der Bank steht es aber frei, Verwahrverträge anzubieten, das heißt für die Verwahrung von Geld ein Entgelt zu vereinbaren. Das geht nur, wenn beide Parteien einem solchen Vertrag zustimmen. Sie darf auch die Anlagesummen auf bestehenden Verträgen herabsetzen soweit vertraglich nichts anderes vereinbart wurde oder diese Verträge im Rahmen der vereinbarten Kündigungsfrist kündigen. Es sind aber wohl noch einige weitere Gerichtsprozesse zu führen, um für alle Facetten des Anbieterverhaltens eine rechtliche Klärung herbeizuführen. Dazu gehört etwa: dürfen Banken Entgelte für Tagesgeldkonten verlangen oder dürfen Sie auch ein Verwahrgeld für bestehende kostenpflichtige Girokonten verlangen? Was ist von einem „Guthabenentgelt“ zu halten, das auf alle Einlagen berechnet werden soll?

Gibt es überhaupt noch kostenlose Möglichkeiten, sein Geld zu parken?

Ja, durchaus. Es gibt nach wie vor etliche Banken, die Zinsen bezahlen statt Entgelte zu kassieren. Die meisten Banken verdienen übrigens nicht schlecht mit den neuen Verwahrentgelten. Ihr Erträge aus den Negativzinsen liegen meist viel höher als die an die EZB tatsächlich bezahlten Negativzinsen. An dem Narrativ der Banken, man könne nicht anderes wegen der Zinspolitik, ist meist nichts dran. Es wird gerne vorgeschoben, um Akzeptanz für Preiserhöhungen zu schaffen.

Was raten die Verbraucherzentralen betroffenen Kunden?

Der unabhängige Girokontovergleich der Stiftung Warentest ist derzeit kostenfrei abrufbar. Danach gibt es kostenfreie Girokonten nach wie vor. Und auch für Festgelder zahlen vielen Banken Zinsen, wenn auch nicht viel. Wir raten, ausschließlich Institute mit deutscher Einlagensicherung auszuwählen und die Anlagesumme auf 100.000 Euro pro Institut zu begrenzen, wenn man maximale Sicherheit der Einlagen haben möchte. Will man sein Geld rentabler anlegen, gibt es weitere Anlagemöglichkeiten, die aber auch mehr Risiko bedeuten. Hier raten wir zu Skepsis was die Anlagevorschläge der Banken betrifft, denn auch hier ist der Rat nicht uneigennützig, da oftmals Produkte mit hohen Provisionen empfohlen werden.

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