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#Verfassungsgericht weist Einspruch gegen Auslieferungsabkommen mit Teheran ab

„Verfassungsgericht weist Einspruch gegen Auslieferungsabkommen mit Teheran ab“

Das belgische Verfassungsgericht hat am Freitagabend den Weg dafür geebnet, dass ein in Iran verurteilter Belgier gegen einen in Belgien verurteilten iranischen Terroristen ausgetauscht werden kann. Das Gericht wies einen Einspruch gegen das Auslieferungsabkommen ab, das der belgische Staat mit Teheran geschlossen hat. Es begründete dies damit, dass die Kläger nicht gegen das Abkommen als solches geklagt hätten, sondern gegen dessen Anwendung auf einen konkreten Fall. Dies zu überprüfen liege nicht in der Kompetenz des Verfassungsgerichts. Zugleich legten sie fest, dass der Staat vor einer Überstellung des Iraners die Kläger informieren müsse, damit sie die Entscheidung beim Tribunal der ersten Instanz überprüfen lassen können.

Thomas Gutschker

Politischer Korrespondent für die Europäische Union, die Nato und die Benelux-Länder mit Sitz in Brüssel.

Die Angehörigen des in Iran verurteilten Olivier Vandecasteele haben damit einen Erfolg erzielt. Noch im Dezember erschien es als wahrscheinlich, dass das Verfassungsgericht dem Einspruch der Kläger stattgibt – damals suspendierte es das Auslieferungsabkommen. Gleichwohl ist das letzte Wort in dem Fall noch nicht gesprochen, es wird nun darauf ankommen, wie die untere Gerichtsebene den einzelnen Fall beurteilt und welche Abwägung sie trifft.

Vandecasteele, der lange für Hilfsorganisationen in Iran gearbeitet hatte, war im Februar 2022 in Teheran festgenommen und später der Spionage bezichtigt worden. Im Dezember wurde er gemäß iranischen Berichten zu vierzig Jahren Gefängnis, 74 Peitschenhieben und einer Geldstrafe von 500.000 Dollar verurteilt. Allerdings wurde dies von offizieller Seite nicht bestätigt. Es liegt nahe, dass der 41 Jahre alte Belgier von den Behörden als Geisel genommen wurde, um den iranischen Diplomaten und mutmaßlichen Geheimagenten Assadi freizupressen. Der wurde im Februar 2021 wegen Mordversuchs und der Planung eines Terroranschlags in Antwerpen zu einer Haftstrafe von zwanzig Jahren verurteilt. Das Gericht befand Assadi für schuldig, dass er im Juni 2018 einen Anschlag auf iranische Oppositionelle begehen wollte, die sich in Paris trafen. Assadi und zwei weitere Iraner waren festgenommen worden, bevor sie die Tat begehen konnten.

Auslieferungsabkommen drei Wochen nach Festnahme unterzeichnet

Die belgischen Behörden hatten Vandecasteeles Familie zunächst zum Schweigen verdonnert. In Windeseile handelte das Außenministerium ein Auslieferungsabkommen mit Teheran aus. Es wurde drei Wochen nach seiner Festnahme unterzeichnet und lässt ausdrücklich zu, dass ein ausgelieferter Straftäter von Iran begnadigt oder amnestiert werden kann. Die Öffentlichkeit erfuhr erst im Juli von dem Fall, als das Parlament eingeschaltet wurde. Die Abgeordneten ratifizierten das Abkommen mit breiter Mehrheit – allen war klar, dass es nur darum ging, den Belgier im Austausch für Assadi freizubekommen.

Allerdings legten zehn im Exil lebende Iraner und der „Nationale Widerstandsrat“, dessen Kongress Ziel des Anschlags sein sollte, Widerspruch gegen das Abkommen ein. Sie beriefen sich auf den gesetzlich verankerten Opferschutz und argumentierten, dass es gegen ihr Recht auf Leben verstoße, wenn ein verurteilter Straftäter in Iran freigelassen würde. Der Fall ging durch mehrere Instanzen, die mal zugunsten der Kläger, dann wieder des Staates entschieden, bevor er beim Verfassungsgericht landete. Das ordnete Anfang Dezember die Suspendierung des Auslieferungsabkommens bis zur Entscheidung in der Sache an, die am Freitag veröffentlicht wurde.

Hatten die Richter im Dezember noch befunden, dass das Auslieferungsabkommen gegen das Recht auf Leben der Opfer „zu verstoßen scheint“, äußerten sie sich nun nuancierter. Zum einen verweisen sie darauf, dass Iran den internationalen Pakt über politische und bürgerliche Rechte ratifiziert habe, der das Recht auf leben garantiert. Zum anderen befinden sie, dass auch Vandecasteeles Recht, ein würdiges Leben zu führen, in Betracht gezogen werden müsse. Die konkrete Abwägung zwischen diesen Gütern, dem Lebensrecht der Opfer und dem Recht auf menschliche Würde, muss nun auf unterer Ebene getroffen werden.

In Belgien führte der Fall zu einer starken Solidarisierung mit dem inhaftierten NGO-Mitarbeiter. Dass Regierung und Parlament mit dem Auslieferungsabkommen auf eine Erpressung Teherans eingingen, wurde kaum thematisiert. Am vorigen Wochenende fanden Mahnwachen und Kundgebungen für Vandecasteeles Freilassung in Brüssel, Löwen, Gent, Namur und Tournai statt. Das war auch ein Versuch, Druck auf das Verfassungsgericht auszuüben, wie seine Angehörigen offen eingestanden. Premierminister Alexander De Croo telefonierte am Mittwoch mit dem iranischen Präsidenten Ebrahim Raisi über den Fall. „Olivier Vandecasteele ist unschuldig und muss sofort freigelassen werden“, sagte De Croo anschließend. Bis dahin müssten seine „unmenschlichen Haftbedingungen“ verbessert werden. Vandecasteeles Zustand wurde mehrfach als schwach und bedenklich beschrieben, einen Hungerstreik gab er wieder auf.

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