Nachrichten

#Vertragsverletzungsverfahren und EZB: Die Rolle der EU

Inhaltsverzeichnis

Vertragsverletzungsverfahren und EZB: Die Rolle der EU

Es gibt kein Europa à la carte. Wenn man die EU ernst nimmt, sind alle Mitgliedstaaten vor dem Recht gleich. Und das gemeinsam gesetzte Recht des Staatenverbundes geht vor. Das erkennt auch das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich an. Es behält sich aber, wie andere Verfassungsgerichte auch, eine Letztkontrolle über Fragen der eigenen Verfassungsidentität vor und hat deutlich zu verstehen gegeben, dass das Handeln der Europäischen Zentralbank beim Ankauf von Staatsanleihen kompetenzwidrig und deren Kontrolle durch den Europäischen Gerichtshof „schlechterdings nicht mehr nachvollziehbar“ sei.

Das deshalb nun von der EU-Kommission eingeleitete Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland ist keineswegs zwingend, zumal der konkrete Streit einstweilen beigelegt wurde. Aber es ist nachvollziehbar, dass die Kommission diesen Schritt macht – schon um ein Zeichen in Richtung Polen und Ungarn zu setzen: Wir behandeln alle gleich. Dabei ist es schon etwas anderes, ob ein Land offen und auf breiter Front fundamentale Regeln verletzt oder ob es aufgrund einer gefestigten Rechtsprechung in einem konkreten Fall die Notbremse zieht.

Das wäre ein Armutszeugnis

Das Verfahren kann eine reinigende Wirkung haben. Es ändert freilich nichts an der Gewaltenteilung in Deutschland. Das Bundeskanzleramt, mit dem Brüssel, wie es mitteilt, eng zusammenarbeitet, hat den Karlsruher Richtern nichts zu sagen, auch wenn sich das womöglich mancher wünscht, gar darüber nachdenkt, die Kompetenzen des Verfassungsgerichts zu beschneiden. Das wäre ein Armutszeugnis. Wer wirklich verhindern will, dass Karlsruhe im Sinne des Grundgesetzes und der EU-Verträge über die Verfassungsidentität wacht, müsste das Verfassungsgericht oder Deutschland als souveränen Staat abschaffen.

Es steht zu hoffen, dass sich auch dieser Konflikt im besten europäischen, zivilisierten Sinn lösen lässt. Dazu müssen sich alle an ihre Rollen erinnern. Solange die Bürger nicht anders wollen, bleibt die EU ein Verbund von Staaten, die ihr Befugnisse verleihen. Sie kann sich nicht selbst ermächtigen.

Wenn Ihnen der Artikel gefallen hat, vergessen Sie nicht, ihn mit Ihren Freunden zu teilen. Folgen Sie uns auch in Google News, klicken Sie auf den Stern und wählen Sie uns aus Ihren Favoriten aus.

Wenn Sie an Foren interessiert sind, können Sie Forum.BuradaBiliyorum.Com besuchen.

Wenn Sie weitere Nachrichten lesen möchten, können Sie unsere Nachrichten kategorie besuchen.

Quelle

Ähnliche Artikel

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"
Schließen

Please allow ads on our site

Please consider supporting us by disabling your ad blocker!