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#Warum zögert Buschmann beim Verantwortungseigentum?

„Warum zögert Buschmann beim Verantwortungseigentum?“

Gut möglich, dass Bundesjustizminister Marco Buschmann bald jede Menge Post bekommt. Das Briefpapier mit dem dazugehörigen Umschlag ist schon vorbereitet, die Postadresse des Berliner Dienstsitzes sorgfältig vermerkt, ebenso die Betreffzeile: „Neue Rechtsform: Gesellschaft mit gebundenem Vermögen“. Das steht auf Hunderten Briefen, die nur noch mit einer persönlichen Botschaft an den FDP-Politiker versehen werden müssten, wie der Unternehmer Armin Steuernagel den rund 500 Teilnehmern der „Konferenz für Verantwortungseigentum“ am Dienstag in Berlin rät.

Formulierungshilfen hat er auch schon parat, und da die meisten Anhänger seiner Idee Jungunternehmer oder Gründer sind, lauten die Textbausteine zum Beispiel so: „Die Entscheidung Ihres Ministeriums bezüglich der Rechtsform wird die Biografie unseres Unternehmens maßgeblich beeinflussen.“ Außerdem der Hinweis, dass man den Minister am liebsten persönlich von der Notwendigkeit einer neuen Rechtsform überzeugen möchte.

Lobbyisten können ihre Forderungen für gesetzgeberisches Handeln auf vielerlei Art und Weise äußern. Steuernagel und seine Purpose-Stiftung tun dies auf kreative und durchaus auch humorvolle Weise, aber nicht weniger eindringlich. Schon seit Jahren wollen sie eine eigene Rechtsform in Deutschland etablieren, in der das Vermögen einer Gesellschaft gebunden ist und nicht von den Eigentümern verjubelt werden kann. Damit sollen Unternehmen ihre Nachhaltigkeit unter Beweis stellen können, auch gegenüber der immer kritischeren Kundschaft.

Viel Politiprominenz, nur Buschmann fehlt

Die Flut an Briefen gehört zu den eher konservativen Stilmitteln. Auf dem Deutschen Anwaltstag im Juni hatte Steuernagel den Science-Fiction-Fan Buschmann erfolgreich im Star-Wars-Kostüm gestellt. „Das war schon spot on“, sagt der grüne Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium, Sven Giegold, anerkennend. Buschmann ist am Dienstag trotzdem nicht erschienen.

Dabei mangelt es Steuernagel auch diesmal nicht an Politprominenz, trotz Haushaltswoche und Besuch des israelischen Präsidenten: Der parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Fraktion, Johannes Vogel, findet die Idee „einfach überzeugend“, die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD Verena Hubertz sieht die Zeit für eine neue Rechtsform nun wirklich gekommen, und Giegold preist die Wahlfreiheit für Unternehmer.

Die Grünen-Chefin Ricarda Lang hat am Wochenende mit den Koalitionspartnern zwar gerade erst das dritte Entlastungspaket verhandelt und dürfte kaum genug Zeit gehabt haben, sich von diesen Strapazen zu erholen, muss die versammelten Unternehmer aber trotzdem erst von ihrem Einfluss auf die Regierung überzeugen. „Wie könnt ihr euch denn überhaupt dafür einsetzen, dass es zu so einer Rechtsform kommt?“, fragt ein kompromisslos-ungeduldiger Steuernagel. Seine Zweifel sind groß, schließlich habe er dem „zögernden BMJ“ jetzt schon „gefühlt hundertmal“ erklärt, warum die Vermögensbindung vollständig sein müsse, um zu funktionieren, wie er zuvor leicht genervt bekannt hatte.

Ricarda Lang dagegen muss er nicht mehr überzeugen. Die Grüne sieht klar die „Signalwirkung für einen Aufbruch“, die von einer neuen Rechtsform ausgehen könnte, und erklärt ebenso geduldig wie optimistisch die Wirkmechanismen des politischen Drucks innerhalb einer Koalition. „Das freut uns natürlich sehr“, entgegnet Steuernagel erleichtert, muss aber zur Kenntnis nehmen, dass Ukrainekrieg, explodierende Energiepreise und die koalitionsinternen Auseinandersetzungen um die neuen Corona-Regeln in letzter Zeit womöglich etwas Aufmerksamkeit von seinem Herzensprojekt abgezogen haben.

Nun kann man allerdings auch nicht behaupten, dass die unermüdlichen öffentlichen Solidaritätsbekundungen das BMJ völlig unbeeindruckt lassen. Eine Sprecherin versicherte auf Anfrage der F.A.Z., das Ministerium prüfe gerade denkbare rechtliche Ausgestaltungen und mögliche Rechtsgrundlagen für Unternehmen mit gebundenem Vermögen. Allerdings ist die Umsetzung der Idee nicht gerade unkompliziert, es stellen sich viele rechtliche Fragen – auch auf europäischer Ebene.

Eine zentrale Frage sei, ob und wie künftige Generationen an den „asset lock“ gebunden werden könnten. Dabei seien nicht nur Aspekte des deutschen Gesellschaftsrechts, sondern auch des mittlerweile überwiegend europarechtlich geprägten Umwandlungsrechts und des Steuerrechts berührt. „Daneben sind Fragen des Erbrechts, des Familienrechts und des Insolvenzrechts mitzudenken.“ Diese werden sich wohl kaum durch einige Hundert Briefe ausräumen lassen. Aber klar ist wohl auch: Die Message dürfte ankommen. Selbst bei Buschmann.

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