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#Was Bitcoin-Anleger in der Steuererklärung beachten müssen

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Was Bitcoin-Anleger in der Steuererklärung beachten müssen

Virtuelle Währungen wie Bitcoin sind längst Tischgespräch bei Privatanlegern, denn sie haben sich schnell als Spekulationsobjekt für Risikofreudige etabliert. Die Börse Stuttgart bietet etwa seit Januar 2019 eine kostenlose App für den Handel mit Bitcoin & Co. an.

Auch steuerrechtlich kommt das neuartige Phänomen nun immer mehr im Alltag an. So hat das Bundesfinanzministerium am 17. Juni den Entwurf für ein BMF-Schreiben veröffentlicht, das Einzelfragen zu virtuellen Währungen und Token regeln soll. Es handelt sich um einen Entwurf, also sind Änderungen etwa aufgrund von Hinweisen oder Kritik von Praktikern noch möglich. Oliver Braatz, Steuerberater bei der Kanzlei Möhrle Happ Luther, hat sich schon mit den Details des Entwurfs beschäftigt, denn die steuerliche Behandlung von Kryptowährungen gehört zu seinen Arbeitsschwerpunkten. Welche Bedeutung haben die Regeln für Anleger?

Fachmann Braatz weist vor allem darauf hin, dass die für Wertpapieranlagen geltende Abgeltungsteuer im Fall von Kryptoanlagen nicht greifen wird. „Anleger kommen hier also nicht in den Genuss der pauschalen und einfachen Besteuerung, bei der sich die Depotbank um fast alle Aspekte kümmert“, sagt Braatz. Stattdessen müssen sie ihre Transaktionen mit Bitcoin & Co. in der Steuererklärung als private Veräußerungsgeschäfte angeben. Diese werden mit dem individuellen Steuersatz besteuert, der je nach Gesamteinkommen deutlich über dem pauschalen Tarif der Abgeltungsteuer von nur 25 Prozent liegen kann.

In beiden Fällen kommt je nach Religionsangehörigkeit noch Kirchensteuer oben drauf sowie der Solidaritätszuschlag, der für besonders hohe Einkommen noch nicht abgeschafft wurde. Zudem greift der Sparer-Pauschbetrag in Höhe von 801 Euro oder 1602 Euro für steuerlich gemeinsam veranlagte Ehepaare nicht. Dieser gilt etwa für Dividenden, Zinsen oder Veräußerungsgewinne aus Wertpapieren, nicht aber für private Veräußerungsgeschäfte. „Wer Geld in Aktien, Anleihen oder ETF anlegt, ist daran gewöhnt, dass die Depotbank sich um fast alle steuerlichen Angelegenheiten kümmert“, sagt Braatz. „Bei Anlagen in Kryptowährungen dagegen müssen Anleger sich um vieles selbst kümmern.“

Nach Spekulationsfrist steuerfrei

Die Einordnung als privates Veräußerungsgeschäft hat laut Steuerberater Braatz jedoch auch einen Vorteil: Anleger kommen dadurch in den Genuss der Spekulationsfrist, die auch für Anlagen in physisches Gold gilt. „Realisierte Krypto-Gewinne ab einer Haltedauer von mindestens 12 Monaten sind steuerfrei“, sagt Braatz. Zwischen Kauf und Verkauf muss also ein Jahr liegen. Das bedeute aber auch, dass Verluste nach Ablauf der Spekulationsfrist nicht von der Steuer abgesetzt werden können – auch wenn sich das BMF-Schreiben gar nicht zum Thema Verluste äußert.

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Das BMF-Schreiben ist nach Einschätzung von Steuerberater Braatz fiskalisch orientiert, also von der Vorstellung getrieben, das Phänomen der Kryptowährungen möglichst breit und vollständig zu besteuern. „Die BMF-Fachleute wissen aber genau, wovon sie reden, denn sie haben sich detailliert mit der neuen Technologie auseinandergesetzt“, sagt Braatz. Das zeigten etwa die Begriffsbestimmungen im ausführlichen Erläuterungsteil des Schreibens. Dieser kann sogar für Anleger empfehlenswert sein, die sich mit den technischen und wirtschaftlichen Grundlagen von Kryptowährungen auseinandersetzen möchten.

Ein wichtiger Aspekt von virtuellen Währungen ist laut BMF-Definition, dass diese von keiner Zentralbank oder öffentlichen Stelle herausgegeben oder garantiert werden und keine gesetzlichen Zahlungsmittel sind. Sie werden aber als Tauschmittel akzeptiert und können elektronisch gehandelt werden. Diese Unabhängigkeit von Staaten und Notenbanken ist aus Sicht solcher Anleger reizvoll, die in virtuellen Währungen einen Schutz vor der Inflation suchen. Das Argument mit der Unabhängigkeit hat jüngst einen empfindlichen Knacks bekommen, weil Regierungen gegen Digitalwährungen vorgehen und Finanzaufseher strengere Regulierung fordern. Im Mai ging die Türkei und kürzlich auch China mit harten Maßnahmen gegen Kryptowährungen vor.

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