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#Was hilft gegen Kinderarmut?

Was hilft gegen Kinderarmut?

Einen Monat vor der Bundestagswahl rückt ein neues Thema in den Fokus, an dem die Differenzen der führenden Parteien deutlich werden: die Armut von Kindern. Die Grünen-Vorsitzende Annalena Baerbock vertritt die Position, dass der Solidaritätszuschlag zur Einkommensteuer nicht abgeschafft werden kann, weil der Staat das Geld benötigt, um die Sozialleistungen für Kinder in Hartz-IV-Haushalten zu erhöhen. Sie hat sich darüber einen Schlagabtausch mit dem CDU-Vorsitzenden Armin Laschet geliefert. „Den Soli für die Spitzenverdiener, den Sie, Herr Laschet, abschaffen wollen, diese 10 Milliarden Euro will ich nutzen, um Kinder endlich aus der Armut zu holen in unserem reichen Land“, sagte sie in der Debatte der Spitzenkandidaten im TV-Sender RTL.

Laschet wandte sich indes gegen die Einschätzung, dass höhere Sozialleistungen der Schlüssel seien, um arbeitslosen Eltern und ihren Kindern einen Weg aus der Bedürftigkeit zu eröffnen. „Den Kindern hilft man, indem man ihnen und besonders ihren Eltern hilft, aus Hartz IV herauszukommen“, sagte er. „Die Wirtschaft in Gang setzen, mehr Arbeit und mehr Möglichkeiten schaffen – dann bekämpfen wir am besten Armut.“ Demgegenüber schloss sich SPD-Kandidat Olaf Scholz insoweit Baerbock an und ergänzte, dass zur Armutsbekämpfung auch stärkere Rentenerhöhungen nötig seien.

Fachlich nicht unumstrittene Publikation

„Jedes fünfte Kind lebt in Armut“, sagte Baerbock und begründete damit die Grünen-Forderung, zugunsten von Kindern aus bedürftigen Familien eine neue, eigenständige „Kindergrundsicherung“ anstelle der heutigen Grundsicherung Hartz IV einzuführen. Deutschland sei eines der reichsten Länder der Welt, und trotzdem bekämen manche Kinder zur Einschulung nicht einmal einen Schulranzen.

Diese Position war insoweit überraschend, als es für Schulkinder aus Hartz-IV-Haushalten seit rund zehn Jahren neben den üblichen Regelleistungen ein Schulbedarfspaket gibt. Damit werden zu jedem Schuljahr pauschal 154,50 Euro ausgezahlt; abgesehen von weiteren Bedarfen, die das Jobcenter auf Antrag finanzieren kann. Dies wurde in der Debatte nicht vertieft. Mit ihrem Modell der Kindergrundsicherung, für das in ähnlicher Form auch Sozialverbände werben, wollen die Grünen für jedes Kind in einem Arbeitslosen-Haushalt monatlich 547 Euro überweisen – bestehend aus einem monatlichen „Garantiebetrag“ von 290 Euro, der auch für Kinder wohlhabender Eltern gezahlt würde, und einem Geringverdienerzuschlag von bis zu 257 Euro. Für Kinder, die den „Garantiebetrag“ erhalten, gäbe es zudem weiter Zuschüsse für Schulbedarf von jährlich 150 Euro.

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Im Hartz-IV-System ist der monatliche Regelsatz derzeit altersabhängig gestaffelt und reicht von 283 Euro für Vorschulkinder bis zu 373 Euro für Jugendliche. Die Kindergeldansprüche der Hartz-IV-Haushalte werden damit verrechnet. Für Vorschulkinder würde sich die monatliche Geldleistung mit den 547 Euro also fast verdoppeln. Kindergeld soll es dann aber im Grünen-Modell gar nicht mehr geben. Dieses würde zusammen mit dem bestehenden Kinderzuschlag für Geringverdiener entfallen – und obendrein würde der steuerliche Kinderfreibetrag abgeschafft. Für Familien, in denen der Freibetrag die Steuerlast bisher um mehr als 290 Euro je Kind mindert, käme damit neben der Fortführung des „Soli“ noch eine höhere Steuerbelastung an dieser Stelle hinzu.

Baerbocks Aussage, dass „jedes fünfte Kind in Armut“ lebe, lässt sich in einer fachlich nicht unumstrittenen Publikation der Bertelsmann-Stiftung aus dem Jahr 2020 finden, die eine erweiterte Armutsdefinition nutzt und daraus die Zahl von 2,8 Millionen armen Kindern abgeleitet hat: Sie stuft Kinder zum einen dann als arm ein, wenn diese in einem Haushalt leben, der nach statistischer Definition als „armutsgefährdet“ gilt. Das ist der Fall, wenn das Haushaltseinkommen weniger als 60 Prozent des mittleren Einkommens in der Gesellschaft beträgt.

Zum anderen stuft die Publikation alle Kinder aus Hartz-IV-Haushalten als arm ein – selbst wenn deren Einkommen dank der Hartz-IV-Transfers über der Armutsgefährungsschwelle liegt. Dies trifft laut Bertelsmann auf rund ­ 460.000 Kinder zu. Würde diese Definition weiterhin angewendet, stiege die statistisch gemessene Kinderarmut durch Einführung der vorgeschlagenen Kindergrundsicherung voraussichtlich an – denn mit den höheren Leistungen würde auch der Kreis der Berechtigten wachsen.

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