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#Was in der Rente jetzt ansteht

Was in der Rente jetzt ansteht

Mit der Absicherung Selbständiger und dem Rentenalter zeichnen sich zwei Schwerpunkte für die Rentendebatte in Deutschland in den kommenden Monaten ab. Nach den Worten von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil sollen mit dem nächsten Rentengesetz der Regierung Deutschlands Selbständige eine gesicherte Vorsorge erhalten.

„Der nächste Schritt wird die Einbeziehung der Selbstständigen in das System der Alterssicherung sein“, sagte der SPD-Politiker in Berlin. Die Finanzlage der Rentenversicherung steht an diesem Donnerstag während einer digitalen Bundesvertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Bund im Fokus.

Derzeit werde mit Hochdruck daran gearbeitet, „dass wir jetzt den nächsten Schritt angehen – den Bereich der Einbeziehung der Selbständigen“, sagte Heil im Einklang mit bisherigen Äußerungen. „Viele Selbständige sind nicht gut abgesichert.“

In ihrem Koalitionsvertrag hatten Union und SPD eine Altersvorsorgepflicht für alle Selbständigen angekündigt, die nicht in berufsständischen Versorgungswerken oder anderweitig abgesichert sind. Selbständige sollen demnach in die gesetzliche Rente. Wenn sie sich dagegen entscheiden, sollen sie anders vorsorgen müssen – im Alter sollen sie so mehr als Grundsicherung haben.

Handwerker-Regelung als Vorbild?

Schon vor Monaten kursierten Berichte über Umsetzungspläne. So hatte es im Februar geheißen, alle, die nach Inkrafttreten des geplanten Gesetzes selbständig würden und jünger als 45 Jahre seien, sollten in die gesetzliche Rentenkasse einzahlen oder eine ausreichende private Vorsorge nachweisen müssen. Für Existenzgründer solle Beitragsfreiheit im ersten Jahr gelten. Konkretes war von der Regierung seither aber kaum zu hören.

Die Arbeitnehmergruppe der Unionsfraktion prescht mit einem Vorstoß vor. „Die sogenannte Handwerker-Regelung wäre ein gutes Modell“, sagte der Vorsitzende Uwe Schummer (CDU). Und er erläuterte: „Selbstständige Handwerker sind verpflichtet, 18 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen.“

Fürs Alter sollen sie so eine finanzielle Grundsicherung aufbauen. Nach 18 Jahren mit Pflichtbeiträgen können sich die Maurer, Dachdecker, Zimmerer oder Maler nach den heute geltenden Regeln befreien lassen.

Noch ist man sich in der Koalition nicht einig über die genaue Ausgestaltung der Absicherung von Selbständigen, wie aus Koalitionskreisen zu hören ist. So sei offen sei, wie die Wahlmöglichkeit zwischen gesetzlicher Rente und privater Absicherung konkret ausgestaltet werden solle – und ab welchem Alter die Absicherungspflicht gelten solle.

Was wird aus dem Rentenalter?

Weiter Wellen schlägt ein anderer, über die Wahlperiode hinauszielender Vorstoß aus der CDU. Beschlossen worden war er Anfang der Woche vom CDU-Bundesfachausschusses Soziale Sicherung und Arbeitswelt. Die Pläne sollten Basis für eine große Rentenreform in der kommenden Wahlperiode sein, sagte der Ausschussvorsitzende Kai Whittaker der „Rheinischen Post“.

Die CDU-Fachleute gehen von einer steigenden Lebenserwartung aus und fordern, gewonnene Lebenszeit müsse zum Teil in Erwerbstätigkeit verbracht werden. Statt eines „fixen gesetzlichen Renteneintrittsalters für alle“ solle es künftig einen individuellen Übergang in die Rente geben. Längerfristig wollen die CDU-Politiker damit folglich die geltende Regelung abschaffen, nach der das reguläre Rentenalter seit dem Jahr 2012 schrittweise von 65 auf 67 Jahre steigt.

Sie fordern ferner den Aufbau eines Fonds für eine Kapitalanlage innerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung. Selbständige sollen zudem wie Arbeitnehmer, Beamte oder Minijobber ein Standardvorsorgeprodukt abschließen können. Dieses soll schwerpunktmäßig auf Aktienanlagen basieren. Der Staat soll Kriterien für das Produkt festlegen.

Linksfraktion, Gewerkschaften und SPD kritisierten das Papier umgehend. So sagte DGB-Chef Reiner Hoffmann dem Redaktionsnetzwerk Deutschland, es sei ein „Arbeitgeber-Entlastungspapier und ein Geschenk für die Versicherungswirtschaft“.

Auch Arbeitsminister Heil will Weichen über das Jahr 2025 hinaus stellen, wie er bekräftigte. Abgesichert werden soll so eine solide Finanzierung der Rente angesichts der Alterung der Bevölkerung. Eine positive Bilanz zog Heil zur bisherigen Rentenpolitik der Koalition.

Er erinnerte an das lange Ringen über die Grundrente, die ab 1. Januar gilt und ab Mitte 2021 rückwirkend ausgezahlt werden soll. „1,3 Millionen Menschen werden davon profitieren“, bekräftigte er. Dies seien vor allem Frauen, die gearbeitet, Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt hätten, wegen niedriger Löhne aber nicht viel mehr als Grundsicherung bekämen. Wie die Rentenversicherung am Dienstag mitgeteilt hatte, sollen Berechnung und Auszahlung der Grundrente 400 Millionen Euro Verwaltungs- und Verfahrenskosten kosten.

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