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#Wer bekommt wie viel?

„Wer bekommt wie viel?“

Seit der Vorstellung des dritten Entlastungspakets darf gerätselt werden: Was bringt es dem einzelnen Bürger? Und was kosten die verschiedenen Maßnahmen den Staat? Die Spitzen der Ampelkoalition haben die Gesamtzahl von 65 Milliarden Euro genannt, aber bislang keine Zahlen für die verschiedenen Punkte des Entlastungspakets. Die bemerkenswerte Begründung: Dafür sei es noch zu früh.

Trotz der noch offenen Fragen hat das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) in Köln schon mal gerechnet, zunächst nur für die Dinge, die hinreichend präzisiert wurden. Die Ökonomen berücksichtigen die Entlastungen aus der Entschärfung der kalten Progression, der Anpassung des Kinderfreibetrags, der Kindergelderhöhung sowie die vollständige Abzugsfähigkeit der Rentenversicherungsbeiträge, wobei Letzteres schon mit dem Jahressteuergesetz auf den Weg gebracht worden ist, also nicht wirklich neu ist. Doch da die Ampel dies mit in das Paket gepackt hat, ist es jetzt auch Teil der errechneten Entlastungen.

Nach Angaben der Kölner Forscher wird ein Alleinstehender ohne Kinder und einem Bruttoeinkommen von 25.000 Euro mit diesen Maßnahmen um 178 Euro im Jahr entlastet. Verdient er doppelt so viel, werden daraus 426 Euro und mit 100.000 Euro sogar 876 Euro. Ein Alleinverdiener-Ehepaar mit zwei Kindern und 35.000 Euro Bruttoeinkommen kann auf 642 Euro zusätzlich hoffen, mit 50.000 Euro auf 802 Euro und mit 150.000 Euro sogar auf 1880 Euro.

Zudem können Unternehmen laut Koalitionsbeschluss ihren Beschäftigten einmalig eine Lohnzahlung von bis zu 3000 Euro steuer- und abgabenfrei auszahlen. „Im Falle des Maximalwerts bedeutet dies für einen durchschnittlich verdienenden Arbeitnehmer eine Entlastung bei Steuern und Sozialabgaben um rund 1500 Euro“, schreibt das IW.

Für Rentner und Studenten ist die Rechnung leicht

Für Rentner und Studenten bedarf es keiner komplizierten Rechnungen, ihre Entlastungen findet man direkt im Ergebnispapier der Koalition. Sie bekommen 300 Euro beziehungsweise 200 Euro als Einmalzahlung. Das künftige Bürgergeld soll zum Start 500 Euro betragen, das sind etwa 50 Euro mehr als im bisherigen Hartz-IV-System. Darüber hinaus sollen alle Wohngeld-Berechtigten einen weiteren Heizkostenzuschuss erhalten: ein Single 415 Euro, ein Paar 540 Euro und eine Familie mit zwei Kindern 740 Euro.

Erst zeigen muss sich noch, wie hoch der Anteil an den Belastungen durch hohe Energie- und Lebensmittelpreise ist, den die Entlastungen ausgleichen. Bei den Mietern kommen die höheren Kosten für Heizenergie erst mit Verzögerung an – mit der Nebenkostenabrechnung im nächsten Jahr. Der Gesamtverband der deutschen Wohnungswirtschaft beziffert die schon aufgelaufenen Kostensteigerungen für einen Ein-Personen-Haushalt für Haushaltsenergie (inklusive Strom) in diesem Jahr bis einschließlich Juli auf durchschnittlich 613 Euro.

Bei einem Drei-Personen-Haushalt seien es 1030 Euro, für vier Personen 1131 Euro. Die Statistiker des Verbands gehen davon aus, dass in letzterem Fall, also einer Familie mit zwei Kindern, in diesem Jahr im günstigsten Fall die Mehrkosten für Energie 1818 Euro betragen. Im schlechtesten Fall könnten es 5074 Euro sein.

Wirkung der Strompreisbremse lässt sich nur abschätzen

Welches Szenario eintritt, ist offen. Die Gas- und Strompreise sind zuletzt zwar wieder etwas gesunken, sie entsprechen aber immer noch einem Vielfachen des Niveaus aus dem vergangenen Jahr. Wie sich die geplante Strompreisbremse auswirken wird, lässt sich bislang nur abschätzen. Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hatte nach der nächtlichen Sitzung Beispielrechnungen getwittert, in denen der Preisdeckel bei 30 Cent je Kilowattstunde Strom eingezogen und für einen Basisverbrauch von 1400 Kilowattstunden für Alleinstehende beziehungsweise 3100 Kilowattstunden für Familien gelten würde. Erstere würden laut dieser Rechnung 140 Euro sparen, Letztere 308 Euro. Dies eingerechnet kommt das IW Köln damit für eine Familie mit 50.000 Euro brutto auf eine Entlastung von rund 1110 Euro im Jahr, für einen Singles mit gleichem Einkommen auf 566 Euro.

Für die Entschärfung der kalten Progression muss die Regierung laut dem Institut gut 11 Milliarden Euro einplanen, für die Anpassung des Kindergelds 3,5 Milliarden Euro und einen ähnlich hohen Betrag für die Verlängerung der ermäßigten Mehrwertsteuer in der Gastronomie. Die komplette Steuerbefreiung der Rentenbeiträge würde laut den Ökonomen mit 5 Milliarden Euro zu Buche schlagen, die Anpassung des Bürgergelds mit 2 Milliarden Euro. Letztlich bezögen sich von den angekündigten 65 Milliarden Euro mindestens 25 Milliarden Euro auf Vorhaben, die auch ohne Energiepreiskrise auf der Tagesordnung gestanden hätten.

Das Bundesfinanzministerium hält dem entgegen, die Anpassung des Einkommensteuertarifs werde großzügiger ausfallen als erwartet. Grund ist, dass die Inflation höher ist als gedacht. Eine reale Entlastung ist mit dieser Maßnahme gleichwohl nicht verbunden. Ziel ist es nur, eine heimliche Steuererhöhung zu vermeiden.

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