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#Wer raus will, muss das gut begründen

Wer raus will, muss das gut begründen

„Schwarze Stufe“ nennt die hessische Landesregierung die Infektionslage, die Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) in seiner jüngsten Regierungserklärung beschrieb. Der entsprechende Beschluss, den das Corona-Kabinett kurz zuvor gefasst hatte, ergänzt das Eskalationskonzept, das die Landesregierung schon im Sommer beschlossen hatte. Es sah fünf Stufen vor und legte fest, bei welchem Infektionsgeschehen in den einzelnen Gebieten welche konkreten Maßnahmen vor Ort zu ergreifen seien.

Jetzt ist eine sechste, die schwarze Stufe, hinzugekommen. Sie gilt, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz von 200 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner überschritten wird. Am Donnerstag meldete das Sozialministerium 1661 neue Infektions- und 49 weitere Todesfälle, die im Zusammenhang mit einer Covid-19-Erkrankung stehen.

In den Städten und Kreisen, in denen dies der Fall ist, sind die Gebietskörperschaften aufgefordert, die festgelegten Maßnahmen durch Allgemeinverfügungen umzusetzen. Sie sollen schon an diesem Freitag in Kraft treten. So teilte es das Sozialministerium mit und listete die Maßnahmen im Einzelnen auf. Dazu zählt zunächst eine Ausgangssperre für die Zeit zwischen 21 Uhr und 5 Uhr früh.

Das Verlassen der eigenen Wohnung ist nur aus gewichtigen Gründen erlaubt, beispielsweise zur Berufsausübung, für ehrenamtliche Rettungsdienste, für Arztbesuche, besondere Gottesdienste, zur Begleitung Sterbender sowie zur Versorgung von Tieren. Der Konsum von Alkohol im öffentlichen Raum und die Abgabe von Alkohol zum Sofortverzehr ist von den Kommunen ganztags zu untersagen.

Regeln für Silvester werden wahrscheinlich verschärft

Darüber hinaus sollen die Ende November von der Landesregierung beschlossenen Kontaktbeschränkungen auch in der Zeit von 28. Dezember 2020 bis einschließlich 1. Januar 2021 gelten. Anders gesagt: Auch zum Jahreswechsel ist der Aufenthalt im öffentlichen Raum nur allein, mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes bis zu einer Gruppengröße von höchstens fünf Personen gestattet. „Weitergehende Ausgangsbeschränkungen sind ebenfalls in Betracht zu ziehen“, heißt es in der Mitteilung des Sozialministeriums.

Sobald der Inzidenzwert fünf Tage lang in Folge unter 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner liegt, sind die Maßnahmen wieder aufzuheben. Im Hinblick auf die für ganz Hessen an den Feiertagen geltenden Regelungen will Bouffier noch ein paar Tage abwarten, um auf der Grundlage neuer Infektionszahlen entscheiden zu können. Er sagte, dass die Verabredungen der Ministerpräsidenten und der Kanzlerin für Silvester höchstwahrscheinlich verschärft werden müssten. Zu den Regeln für Weihnachten äußerte er sich zunächst nicht.

Nachdem die hessische Landesregierung ihren Stufenplan zur Corona-Bekämpfung erweitert und die Einschränkungen verschärft hat, ist es nun den Kommunen überlassen, diese Regelungen in eine rechtswirksame Form zu bringen, wozu auch die Veröffentlichung gehört. Aus diesem Grund kann etwa die beschlossene Ausgangssperre in der Zeit zwischen 21 und 5 Uhr in Offenbach erst am Samstag in Kraft treten. Denn die dafür notwendige Allgemeinverfügung muss zunächst vom Rechtsamt der Stadt ausgearbeitet werden und anschließend – gedruckt – in einer amtlichen Bekanntmachung nachzulesen sein. Erst am Tag darauf erlangt sie Rechtskraft, wie ein Sprecher der Stadt Offenbach erläuterte.

Obwohl die Zuspitzung der Lage schon länger offensichtlich ist, überlässt das Land nun den besonders stark betroffenen Kommunen die rechtliche Ausarbeitung der Verschärfungen zur Eindämmung der Infektionen. Eine Verordnung des Landes wäre schneller wirksam geworden, heißt es aus der Offenbacher Verwaltung. Die Rechtsämter der betroffenen Kommunen müssen nun auch viele praktische Fragen rechtssicher klären. Einige davon haben Bürger schon an die Stadt Offenbach gerichtet, wie der Sprecher berichtet: Was ist etwa mit dem Offenbacher, der seine Frau nach ihrem Dienst an einer Tankstelle mit dem Auto abholt? Streng genommen, darf er das von Samstag an nicht mehr.

Gassigehen am Abend allein oder zu zweit?

Die betroffenen Kommunen müssen auch noch überlegen, wie weit sich ein Hundehalter abends beim Gassigehen vom eigenen Haus entfernen darf und ob er nur allein den Vierbeiner ausführen darf oder in Begleitung. Festgelegt werden muss außerdem, mit welchen Bußgeldern Verstöße belegt werden, denn auch das regelt das Land nicht. In Offenbach wird es wohl für Verstöße gegen die Ausgangssperre eine Strafe in Höhe von 100 bis 200 Euro geben. Im Fall von Wiederholungen verdoppeln sich diese Strafen, wie der Sprecher weiter sagte.

Es sei zwar nicht ausgeschlossen, dass es auch erst einmal bei einer mündlichen Verwarnung bleibe, man müsse aber auf jeden Fall damit rechnen, dass eine Polizeistreife alle Personen, die nach 21 Uhr unterwegs sind, kontrolliere. Es sei dann sehr hilfreich, wenn Menschen, die dienstlich unterwegs seien, das auch etwa durch eine Bescheinigung des Arbeitgebers oder andere Dokumente belegen könnten.

Die Ausgangssperre für die Nacht soll auch im Main-Kinzig-Kreis durchgesetzt werden. Das hat Landrat Thorsten Stolz (SPD) zugesagt. In 16 von 29 Kommunen liegt der Inzidenzwert bei mehr als 200. Der Landrat kündigte an, sich bei den Details der Regeln für Ausgangssperre und Alkoholverbot eng mit dem Landkreis und der Stadt Offenbach abzustimmen. Man wolle ein „übergreifendes Konzept, das die gleichen Auflagen und Rahmenbedingungen enthält“, erarbeiten, sagte Stolz.

Die Lebenswirklichkeit der Menschen ende nicht an den Grenzen von Kreisen und Städten. In einer Stellungnahme des Landrats und der Gesundheitsdezernentin Susanne Simmler (SPD) heißt es weiter: „Die nächtliche Ausgangssperre hat aber natürlich auch Symbolkraft, um zu verdeutlichen, dass wir alle persönlichen Kontakte noch weiter reduzieren und einschränken müssen. Dabei dürfte auch jedem klar sein, dass dieser Schritt die letzte große Auflage vor der Schließung der Geschäfte, Schulen und Kindergärten ist.“

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