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#Wie Berlin die Arbeit von Hilfsorganisationen erschwert

Wie Berlin die Arbeit von Hilfsorganisationen erschwert

Außenminister Heiko Maas hat in seiner Gratulation für die Verleihung des Friedensnobelpreises an das Welternährungprogramm der Vereinten Nationen (WFP) gleich ein wenig Glanz auf die eigene Bundesregierung scheinen lassen wollen: „Wir sind stolz, dass Deutschland weltweit als zweitgrößter Geber Partner des WFP ist“, äußerte Maas kurz nach der Bekanntgabe der Auszeichnung.

Johannes Leithäuser

Doch Deutschland, das dem Welternährungsprogramm im laufenden Jahr einen „Grundbeitrag“ in Höhe von 58 Millionen Euro zukommen ließ, will im nächsten Jahr diesen Zuschuss aus dem Haushalt für Entwicklungshilfe um 42 Prozent auf das Niveau von 2019 senken und macht gleichzeitig anderen Organisationen die Arbeit oft durch Einschränkungen und Vorschriften bei den Beiträgen und Zuschüssen aus deutschen Kassen schwerer als nötig.

Auf die bürokratischen Hürden, die oft die Anwendung von Hilfsgeldern verhindern, weist der FDP-Abgeordnete Ulrich Lechte hin, der gerade erst in der vergangenen Woche bei den aktuellen Haushaltsberatungen im Auswärtigen Ausschuss des Bundestags mit dem Versuch gescheitert ist, knapp 300 Millionen Euro aus dem Etattitel der projektgebundenen Hilfsgelder in den Titel der allgemeinen Zahlungen an internationale Hilfsorganisationen zu verschieben. Lechte, der Vorsitzender des Bundestags-Unterausschusses für die Vereinten Nationen ist, erinnert daran, dass sich Deutschland vor vier Jahren auf dem ersten Weltgipfel für Humanitäre Hilfe in Istanbul verpflichtet habe, bis zum Jahr 2020 möglichst 30 Prozent der Hilfsgelder im humanitären Sektor ohne ausdrückliche Zweckbindung auszuzahlen.

Der Bundestagsabgeordnete Ulrich Lechte (FDP)


Der Bundestagsabgeordnete Ulrich Lechte (FDP)
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Bild: dpa

Im aktuellen Haushaltsentwurf für 2021 sinkt dieser Anteil der ungebundenen Mittel jedoch wieder auf eine einstellige Prozentzahl, statt, wie auf dem Weltgipfel angekündigt, weiter zu steigen. Das Welternährungsprogramm hat jüngst in einer Übersicht dokumentiert, dass es in der Zeit der Corona-Pandemie besonders wichtig werde, über flexible Mittel zu verfügen, die dort eingesetzt werden könnten, wo sich durch die Ausbreitung des Virus besonders große Not entwickle.

Doch der Anteil der flexibel einsetzbaren Mittel, der 2011 einen Höchststand von 14 Prozent im Budget des Welternährungsprogramms erreichte, ist seither ständig auf zuletzt fünf Prozent (2019) gesunken. Die meisten Zuschüsse, die das WFP und andere Organisationen der Vereinten Nationen aus den Nationalstaaten erreichen, sind zweckgebunden; sie müssen beispielsweise zwingend für ein Lebensmittel-Programm im Jemen oder für die Gesundheitsversorgung in syrischen Fluchtgebieten eingesetzt werden.

Die Aufstellung des Welternährungsprogramms zeigt die deutschen Beiträge im Jahr 2019, also jene 28 Millionen Euro, an vierter Stelle in der Liste der Geldgeber für ungebundene Mittel; den Spitzenplatz markiert mit weitem Abstand Schweden, dann folgen Großbritannien und die Niederlande. Auch Belgien findet dort lobend Erwähnung, weil es mehr als die Hälfte seiner Zuschüsse nicht mit einer ausdrücklichen Zweckbestimmung versah.

Während der deutsche Grundbeitrag für das Welternährungsprogramm aus dem Haushalt für Entwicklungshilfe bezahlt wird (jener Etatposten, der flexibel verwendbar ist und der 2021 nach der Erhöhung um 20 Millionen Euro für das laufende Jahr wieder auf den Betrag des Jahres 2019 sinken soll), ist das Auswärtige Amt für die einzelnen Zuschüsse für humanitäre Hilfe verantwortlich, die dann zweckgebunden in Krisen- und Hungergebieten der Welt eingesetzt werden sollen. Bei den Etatberatungen im Auswärtigen Ausschuss hat die FDP vergebens versucht, Mittel aus dem Titel „Humanitäre Hilfsmaßnahmen im Ausland“ in den Titel „Leistungen an die VN und im internationalen Bereich“ umzuschichten; die Verschiebung von knapp 300 Millionen Euro wurde von den Koalitionsfraktionen abgelehnt.

Der FDP-Abgeordnete Lechte sagt, wenn die Hilfsorganisationen nicht über Zuschüsse ohne Zweckbindung verfügten, könnten sie kaum auf akute Krisen reagieren. Er lässt die Bedenken nicht gelten, dass die Verwendung der flexiblen Mittel nicht kontrolliert werden könne – das gelte in weiten Teilen der humanitären Hilfe ohnehin. Lechte argumentiert, gerade wenn die Bundesregierung das Prinzip des Multilateralismus in der Außenpolitik immer wieder beschwöre, entstehe daraus auch die Verpflichtung, multilaterale Organisationen wie das Welternährungsprogramm und andere Agenturen der Vereinten Nationen zu stärken.

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