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#Wie sich der Hass im Netz stoppen lässt

Wie sich der Hass im Netz stoppen lässt

Was wird Telegram vorgeworfen?

In den vergangenen Monaten ist der ausländische Messengerdienst Telegram immer mehr in den Fokus der Diskussion gerückt, weil sich dort neben vielen normalen Nutzern auch Verschwörungstheoretiker, Kriminelle und Rechtsextreme austauschen. Sie tun dies über Direktnachrichten, aber auch in öffentlichen Kanälen oder Chatgruppen, die mehr als hunderttausend Teilnehmer haben. Dort werden immer wieder Menschen eingeschüchtert und beleidigt. Gegen den sächsischen Ministerpräsidenten Michael Kretschmer sollen auch Mordabsichten geäußert worden sein. Nach Angaben des Bundeskriminalamtes (BKA) ist Telegram zudem ein sehr beliebter Weg, um Drogen zu verkaufen.

Welche Möglichkeiten haben Menschen, gegen Drohungen und Beleidigungen auf Telegram vorzugehen?

Grundsätzlich können Nutzer auf zwei Wegen vorgehen: Zunächst einmal können sie direkt gegen die Person klagen, die die Beleidigungen in die Welt gesetzt hat. Auf diesem Weg kann man auf Unterlassung der Äußerung klagen oder Schmerzensgeld einfordern. Wenn die Person allerdings wie so häufig anonym unterwegs ist, hilft das nur wenig. Ein zweiter Weg ist, sich direkt an Telegram zu wenden und auf Basis des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) die Löschung von Posts in den öffentlichen Kanälen zu beantragen.

Welche Maßnahmen sind nach dem NetzDG möglich?

Das Gesetz ist seit dem 1. Oktober 2017 in Kraft und soll es Nutzerinnen und Nutzern erleichtern, gegen Hass und Hetze im Netz vorzugehen. Vor Telegram war das auch schon gegenüber Facebook, Instagram und Twitter ein Problem. Mit dem Gesetz wurden erstmals Regeln für ein Beschwerdeverfahren eingeführt. Melden Nutzer offensichtlich strafrechtlich relevante Inhalte wie Beleidigungen, Verleumdungen, Volksverhetzung oder Bedrohungen, müssen die sozialen Netzwerke diese innerhalb von 24 Stunden löschen oder sperren. Bei Zweifelsfällen haben die Plattformen sieben Tage Zeit. Außerdem müssen Facebook, Tiktok & Co alle sechs Monate einen Bericht über strafrechtliche Inhalte veröffentlichen. Gibt es kein Beschwerdemanagement, wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Das Bußgeld kann bis zu 50 Millionen Euro betragen. Im Sommer wurde das NetzDG verschärft: Ab Februar müssen die Netzwerke dem BKA selbständig Verstöße melden.

Warum scheitern Behörden daran, Telegram zur Verantwortung zu ziehen?

Laut BKA geht das Unternehmen sehr eigenwillig bei Löschungsanfragen vor. Propaganda von islamistisch-terroristischen Gruppierungen wie dem Islamischen Staat oder Al-Qaida etwa löscht die Plattform häufig anstandslos. Die Anfragen werden meist über Europol gestellt, manchmal wird Telegram sogar eigenin­itiativ tätig. Bei rechtsextremen Inhalten schaltet das Unternehmen jedoch auf Durchzug – bisher ohne irgendwelche Konsequenzen. Hauptproblem ist hier, dass der Dienst seinen Sitz nach eigenen Angaben in Dubai hat. Gegen das Unternehmen wurde zwar ein Bußgeldverfahren eingeleitet, aber bisher wissen die Behörden noch nicht einmal, ob das Anhörungsschreiben überhaupt zugestellt werden konnte. Denn dazu müssen die zuständigen Stellen in den Vereinigten Arabischen Emiraten eingebunden werden.

Was muss sich ändern?

Derzeit werden mehrere Ansatzpunkte diskutiert. Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) findet, dass nationale Alleingänge nicht erfolgversprechend sind, und verwies auf die Europäische Union. Dort ist gerade ein neues Regelwerk in Arbeit, der „Digital Services Act“. Er soll auf EU-Ebene Hass und Hetze im Netz bekämpfen. Doch bis der in Kraft ist, wird es noch eine Weile dauern. Was bisher sowohl im nationalen Recht als im europäischen Recht fehlt, sind Maßnahmen, die auf Unternehmen wie Apple oder Google zielen. Sie gehören zu den größten Digitalkonzernen der Welt und sorgen über ihre Betriebssysteme dafür, dass Telegram überhaupt so umfassend genutzt werden kann. Über ihre App-Stores kann die Telegram-App heruntergeladen werden, sie haben deshalb die effektivsten Druckmittel. In einem Spiegel-Interview berichtet Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius, wie Apple Telegram schon 2018 kurzfristig verbannte. Er möchte diese Unternehmen deshalb „möglichst schnell“ zu einem Gespräch einladen. Denkbar wäre auch, ein besonders heikles Schwert einzusetzen: Über Netzsperren könnte die Telegram-Internetseite für Nutzer unzugänglich gemacht werden, dann wäre ein Austausch nur noch über Umwege möglich. Kritiker befürchten, dass das allenfalls die Leute abschreckt, gegen die auf Telegram gar nichts einzuwenden ist. Zudem sind solche Netzsperren hochumstritten, weil sie als Mittel von Zensur eigentlich nur von totalitären Staaten genutzt werden.

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