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#Wir schaffen das nicht

Wir schaffen das nicht

Was da auf uns zurollt, ist gewaltig. Verteilungskämpfe ungekannten Ausmaßes stehen dem erhitzten Planeten bevor. Und anders als bei der gegenwärtigen Pandemie laufen wir auf diese Katastrophe sehenden Auges zu. Vorstöße für eine engagiertere Klimapolitik wurden immer wieder ausgebremst oder verwässert, auch von Deutschland, das sich einer „Klimakanzlerin“ rühmt. „Dieses Versagen von Politik war sehr viel größer, als ich es mir anfänglich habe vorstellen können“, sagt Regisseur Andres Veiel im Begleitinterview zu „Ökozid“: „Daraus wollte und musste ich einen Film machen.“ Die Frage ist nur, warum es – trotz Veiels eher begrenzter Erfahrungen auf diesem Feld – ein Spielfilm werden musste, und dazu einer, der im spröden Seminarstil vor allem Informationen vermitteln will und sich zugleich als Tribunal über das Vorgestellte zu erkennen gibt.

Tatsächlich war vor zwei Jahren zunächst eine dokumentarische Serie zur deutschen Klimapolitik seit dem Kyoto-Abkommen (1997) geplant, bevor Veiel mit der Autorin Jutta Doberstein ein Fiktionsgerüst um diesen Kern herum zimmerte. Die Idee: 31 Staaten des Südens, die unter den Folgen des Klimawandels leiden, verklagen im Jahr 2034 (noch immer verfeuert unser Land Kohle) die Bundesrepublik Deutschland vor dem Internationalen Gerichtshof auf anteiligen Schadensersatz. Dieser Plot bildet zwar nur einen neuen Rahmen für den Rückblick, stellt aber nun die Schuldfrage in den Vordergrund. Was den Anlass dazu gab, gesteht Martina Zöllner, Leiterin des Programmbereichs Doku und Fiktion beim RBB, in der Pressemappe zum Film erstaunlich offen ein: die Fridays-for-Future-Bewegung, die unter ihrer neuen Leitfigur Greta Thunberg die öffentliche Wahrnehmung zu dominieren begann. „Wir alle gewannen den Eindruck, unser dokumentarisches Projekt könne mit der Realität gar nicht mehr Schritt halten.“ Dieses „Problem“ also wollte man mit der zeitgeistkonformen und recht konstruiert anmutenden Fiktionalisierung „umgehen“.

Lässt sich ein „Recht der Natur auf Unversehrtheit“ ableiten

Wenig aufregend wirkt schon das Setting eines Gerichtssaals im Zelt (Den Haag ist bereits abgesoffen). Schablonenhaft sind auch die Charakterzeichnungen: hier die Engagierten, dort die Uneinsichtigen. Zwischentöne würden stören. Das alles darf bedauert werden, gerade weil das Thema so wichtig ist und zu Recht im Zentrum der ARD-Themenwoche „Wie leben“ steht. Hätte nicht eine emotionsfreie dokumentarische Aufarbeitung des angedeuteten Politikversagens eine bessere Ergänzung zu den oft symbolischen FFF-Aktionen sein können? Klima und Moral gehören durchaus zusammen, aber die Verbindung herzustellen (und zwar je für sich), hätte man dann den Zuschauern überlassen. Im Film haben wir es mit einer Prämisse zu tun, die schon juristisch so heikel ist, dass dies die Handlung zu überlagern droht: Lässt sich aus Artikel 6 des völkerrechtlich verbindlichen UN-Zivilpakts, der das Recht auf Leben garantiert, tatsächlich ein „Recht der Natur auf Unversehrtheit“ ableiten, das berechtigen würde, vor dem UN-Gericht einzelne Staaten wegen Unterlassung ihrer völkerrechtlichen Pflicht, einer Erhöhung der weltweiten CO2-Konzentration entgegenzuwirken, auf Schadensersatz in Milliardenhöhe zu verklagen? Wohl kaum, aber diese Freiheit nimmt sich der Film, der ja ein Gedankenexperiment sein will. Und Vorstöße, den Ökozid zum (internationalen) Straftatbestand zu machen, gibt es bereits.

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