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#Wirtschaft warnt vor Folge der gelähmten Ampel-Regierung

In der Grunderwerbsteuer drohen finanzielle Mehrbelastungen, die niemand will. Acht Spitzenverbände der Wirtschaft schlagen nun in einem Brandbrief Alarm.

Die Lähmung der Ampelkoalition schlägt  auf die Wirtschaft durch. Nachdem klar ist, dass es mit dem Wachstumschancengesetz in diesem Jahr nichts mehr wird, schlagen acht Spitzenverbände Alarm.  In einem gemeinsamen Brief an den Finanzausschuss des Bundestages mahnen sie schnelles Handeln an.

Manfred Schäfers

Wirtschaftskorrespondent in Berlin.

„Parteipolitisch motivierte Überlegungen dürfen nicht auf dem Rücken der Wirtschaft ausgetragen werden“, heißt es in dem Schreiben vom 11. Dezember. „Wir fordern Sie daher auf, noch vor dem Jahreswechsel die bisher im Wachstumschancengesetz vorgesehene Gesetzesänderung auf den Weg zu bringen.“ Die geplante Übergangsregelung im  Grunderwerbsteuergesetz müsse noch in diesem Jahr in Kraft treten, um  die dringend benötigte Rechtssicherheit zu gewährleisten.

Hintergrund des Brandbriefs an den Ausschussvorsitzenden Alois Rainer (CSU)  ist ein komplexes Zusammenspiel aus Gesellschaftsrecht und Steuerrecht. Bisher ist es so, dass jemand, dem eine Personengesellschaft  gehört,  bei dieser ein Grundstück einbringen kann, ohne dass darauf Grunderwerbsteuer anfällt. Denn steuerrechtlich ist er gleichermaßen diese Gesellschaft. Er war und ist rechtlich  Eigentümer dieses eingebrachten Grundstücks.  Mit dem  Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts ändert sich das. Es tritt zum Jahreswechsel in Kraft.

Das Problem dabei ist: Das Gesetz kann rückwirkend eine Steuerzahlung  auslösen. Wer etwa im Jahr 2020 im Vertrauen auf das geltende Recht eine Immobilie in ein Unternehmen eingebracht hat,  könnte dann zur Kasse gebeten werden,  obwohl sich bei ihm und der Gesellschaft   im nächsten Jahr gar nichts ändert. Und er  kann, wenn es wie befürchtet  kommen sollte, wohl auch  nichts mehr dagegen tun.

Es herrsche „riesige Rechtsunsicherheit“

Das Wachstumschancengesetz sollte solchen ungewollten Belastungen für die Vergangenheit und für die Zukunft einen Riegel vorschieben. Ein Passus war geplant, nach dem Wirtschaftsgüter, die einer rechtsfähigen Personengesellschaft zustehen, ungeachtet der neuen Zivilrechtslage den Beteiligten oder Gesellschaftern (wie bisher) anteilig zugerechnet werden, soweit eine getrennte Zurechnung für die Besteuerung erforderlich ist.

Doch das Wachstumschancengesetz hat in diesem Jahr keine Chance mehr im  Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag. Vergangenen Freitag ging es in der sondierenden  Arbeitsgruppe schon um die Frage, ob einzelne Punkte aus dem dicken Gesetz herausgelöst werden sollten,  weil sie keinen Aufschub erlauben. Die Union warb nicht zuletzt für eine schnelle Klarstellung im Grunderwerbsteuergesetz. Die Regierungskoalition wollte da nicht mitmachen.
Nun ist der Ärger groß. 

„Das Ampel-Chaos geht weiter, und die Wirtschaft muss es ausbaden“, sagt der CDU-Finanzpolitiker  Fritz Güntzler. Es herrsche riesige Rechtsunsicherheit. Bisher sei  das Bundesfinanzministerium der Auffassung gewesen, dass es einer gesetzlichen Klarstellung bedürfe. Nun vertraue es darauf, die offenen Fragen untergesetzlich klären zu können. Das passt für den Niedersachsen nicht zusammen. „Faktisch haben wir jetzt eine Umstrukturierungssperre für Unternehmen“, sagt der CDU-Politiker. 

Auch der CSU-Finanzpolitiker Sebastian Brehm zeigt sich besorgt: „Wenn wir nicht Teile des Wachstumschancengesetzes ausgliedern und  beschließen, droht Mittelstand und Industrie ein Schaden von mehreren Hundert Millionen Euro.“   Zum Jahresende erlösche bei den Personengesellschaften die bisherige Rechtsperson,  eine neue trete an ihre Stelle, sagt Brehm. „Dies führt etwa bei der Grunderwerbsteuer zu einem Fristenverfall, der rückwirkende Steuerforderungen auslöst.“

Finanzielle Mehrbelastungen für Unternehmen „Gift“

Die Union schlägt vor, das Kreditzweitmarktförderungsgesetz zu nutzen, über das der Bundestag in dieser Woche abschließend berät. An diesem Mittwoch steht es auf der Tagesordnung des Finanzausschusses. CDU und CSU haben einen Änderungsantrag vorgelegt, um das Steuerrecht an das neue  Personengesellschaftsrecht anzupassen. Dass eine Koalition für etwas stimmt, das von  der Opposition kommt, ist  nicht zu erwarten. Um Punktgewinne der Gegenseite zu vermeiden, legt sie gewöhnlich Eigenes vor, selbst wenn der Inhalt mehr oder weniger identisch sein sollte. Doch bis Redaktionsschluss wurde ein solcher Antrag von SPD, Grünen und FDP nicht bekannt.

Der FDP-Finanzpolitiker Markus Herbrand macht  CDU/CSU für die verworrene Lage verantwortlich. „Mit der Absage für das Wachstumschancengesetz nimmt die Union sehenden Auges massive Nachteile für die heimische Wirtschaft in Kauf“, sagt er. Finanzielle Mehrbelastungen seien  in den aktuell schwierigen Zeiten Gift für die Unternehmen. „Die Koalition sollte nichts unversucht lassen, die negativen Folgen der Unionsentscheidung aus der Vorwoche bestmöglich abzuschwächen“, meint Herbrand in Richtung SPD und Grüne. Im Finanzausschuss könne man zeitnah  Rechtsunsicherheiten im neuen Jahr und finanzielle Mehrbelastungen verhindern.

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