Nachrichten

#Wo liegt die Grenze zum Kriegseintritt Deutschlands?

„Wo liegt die Grenze zum Kriegseintritt Deutschlands?“

Seit Beginn des Kriegs in der Ukraine ist das Völkerrecht endgültig den Ruf losgeworden, ein Orchideenfach zu sein. In der juristischen Ausbildung spielt es nach wie vor nicht die Rolle, die ihm gebührt. Aber nun wird nicht nur im Bundestag, sondern auch in Talkshows und an Küchentischen darüber diskutiert, von welchem Punkt an die militärische Unterstützung für die ukrainischen Streitkräfte einen Eintritt in den Krieg bedeutet. Vergangene Woche war die Aufmerksamkeit für diese Frage wieder besonders hoch, weil die Bundeswehr an der Artillerieschule im rheinland-pfälzischen Idar-Oberstein ukrainische Soldaten an der Panzerhaubitze 2000 ausbildet, die Deutschland an die Ukraine liefern will.

Nicht selten ist in diesen Debatten das Argument zu hören, dass ein Kriegseintritt Deutschlands deshalb um jeden Preis verhindert werden müsse, weil im nächsten Schritt russische Raketen auf deutschem Boden einschlagen würden. Das ist jedenfalls dann falsch, wenn behauptet wird, dass Russland in einem solchen Fall das Recht hätte, deutsches Territorium anzugreifen.

Die Bundesregierung ist nicht ganz unschuldig daran, dass dieser Eindruck dennoch entstehen konnte. Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hatte Ende April im „Spiegel“ angesprochen auf die Kiewer Forderungen nach mehr Waffen erklärt, dass die Einrichtung einer Flugverbotszone die NATO zur Kriegspartei machen würde. Als Bundeskanzler müsse er alles tun, „um eine Eskalation zu verhindern, die zu einem dritten Weltkrieg führt“. Es dürfe „keinen Atomkrieg“ geben. Auch Marco Buschmann, der Bundesjustizminister von der FDP, hat Mitte vergangener Woche in der Regierungsbefragung im Bundestag indirekt einen Zusammenhang zwischen dem Kriegseintritt Deutschlands und einer militärischen Racheaktion der Russen auf deutschem Boden hergestellt. Dass Waffenlieferungen an die Ukraine nicht als Kriegseintritt zu werten seien, begründete Buschmann damit, dass Russland nicht das Recht haben dürfe, „Deutschland dafür zu beschießen, dass wir der Ukraine etwas liefern, womit sie ihren legitimen Verteidigungskrieg führen kann“.

Hilfe zur Selbstverteidigung ist von der UN-Charta erlaubt

Natürlich ist die Frage, ob Russland auch andere Staaten angreift, nicht primär eine rechtliche. Niemand kann ausschließen, dass das passiert. Was Machthaber Wladimir Putin plant, ist nicht vorherzusagen. Es ist möglich, dass er mangels durchschlagenden Erfolgs in der Ukraine Stärke beweisen möchte. Dass er sich nicht um das Völkerrecht schert, hat er oft genug bewiesen. Allerdings wird der Westen diese Gefahr nicht vollständig bannen können, indem er alles unterlässt, was Putin provozieren könnte. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass Putin keine westliche Hilfe braucht, um Vorwände für einen Angriff zu konstruieren.

F.A.Z. Frühdenker – Der Newsletter für Deutschland

Werktags um 6.30 Uhr

ANMELDEN


Völkerrechtlich ist die Lage anders. Und wenn man schon konstatieren muss, dass das Völkerrecht in diesem Krieg nichts zu sagen hat, so sollte man doch aufpassen, dass es als Argument nicht an der falschen Stelle gebraucht wird. Rein völkerrechtlich betrachtet, müsste Deutschland bei der militärischen Unterstützung der Ukraine nicht deshalb zögern, weil Russland zurückschlagen dürfte. Das Völkerrecht unterscheidet zwischen dem Kriegseintritt eines Staates und der Frage, ob dieser Staat deshalb angegriffen werden darf.

Zunächst zum zweiten Punkt, denn darüber gibt es in der öffentlichen Debatte Verwirrung: Sofern der Kriegseintritt das Ziel hat, ein angegriffenes Land bei der Selbstverteidigung zu unterstützen, wäre ein Angriff auf das Territorium des unterstützenden Staates ein Verstoß gegen das Gewaltverbot und deshalb völkerrechtswidrig. Wenn Deutschland in den Krieg eintritt, um der Ukraine bei der Selbstverteidigung zu helfen, wäre diese Hilfe als Form der kollektiven Selbstverteidigung (Artikel 51 der UN-Charta) völkerrechtlich gedeckt und eine Racheaktion Russlands auf deutschem Territorium ein Völkerrechtsbruch.

Alexander Wentker, Völkerrechtler und wissenschaftlicher Mitarbeiter am Max-Planck-Institut in Heidelberg, weist darauf hin, dass der Status Deutschlands als Konfliktpartei nach dem sogenannten „ius in bello“, also dem Recht im Krieg, sehr wohl einige Konsequenzen hat: Deutsche Soldaten, die an der Seite der Ukraine kämpften, wären Kombattanten im Sinne des humanitären Völkerrechts, deutsche Waffen wären legitime militärische Angriffsziele. Das gilt, obwohl das militärische Engagement Deutschlands an der Seite der Ukraine völkerrechtskonform wäre und Russland mit der Kriegsführung in der Ukraine insgesamt gegen das Gewaltverbot verstößt.

Davon zu trennen ist die Frage, wann die Schwelle zum Kriegseintritt übertreten ist. Es fehlt hier an einer expliziten Definition. Für Völkerrechtler Wentker sind zwei Elemente entscheidend: „Die Handlungen müssen Teil der Militäroperation sein“, es brauche also einen direkten Bezug zu den Kampfhandlungen. Zweitens müssten die Handlungen des Drittstaats, der bei der Selbstverteidigung unterstützt, mit der angegriffenen Partei, hier also mit der Ukraine, koordiniert sein. „Es muss nicht das Drücken des Auslösers sein“, so Wentker, in der geheimdienstlichen Kooperation könnte auch die Weitergabe von Informationen über konkrete militärische Ziele die Schwelle überschreiten. Waffenlieferungen genügen jedenfalls nicht, auch wenn es sich um „schwere Waffen“ handelt. Auch die Ausbildung von Soldaten an diesen Waffen zählt Wentker nicht dazu, gibt aber zu, dass es in diesen Bereichen „gewisse Grauzonen“ gebe. So ähnlich hatte es der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags in einem Gutachten aus dem März formuliert.

Wenn Ihnen der Artikel gefallen hat, vergessen Sie nicht, ihn mit Ihren Freunden zu teilen. Folgen Sie uns auch in Google News, klicken Sie auf den Stern und wählen Sie uns aus Ihren Favoriten aus.

Wenn Sie an Foren interessiert sind, können Sie Forum.BuradaBiliyorum.Com besuchen.

Wenn Sie weitere Nachrichten lesen möchten, können Sie unsere Nachrichten kategorie besuchen.

Quelle

Ähnliche Artikel

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"
Schließen

Please allow ads on our site

Please consider supporting us by disabling your ad blocker!