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#Sechs Jahre und etliche Beratungen später

„Sechs Jahre und etliche Beratungen später“

Am 2. Juni wollen die Ministerpräsidenten auf ihrer Konferenz bei der Reform des Auftrags des öffentlich-rechtlichen Rundfunks endlich Nägel mit Köpfen machen und den Entwurf des Medienänderungsstaatsvertrags verabschieden. Auf ihrer jüngsten Sitzung hat die Rundfunkkommission dazu Steine aus dem Weg geräumt.

Mit sieben offenen Fragen hatten sich die für Medienpolitik zuständigen Minister, Chefs von Staats- und Senatskanzleien und Staatssekretäre auseinanderzusetzen. Dazu gehörten Formulierungen zu „Nachhaltigkeit“, zur möglichen Einschränkung bei der „Unterhaltung“ und zur Überlegung, dass das öffentlich-rechtliche Angebotsprofil in besonderem Maße dort wahrnehmbar sein soll, wo die Nutzung dieser Angebote üblicherweise besonders hoch sei. Auch mit einer möglichen Flexibilisierung der linearen Verbreitung von 3Sat und Arte, der Einstellung von nichteuropäischen Serien und Spielfilmen in die Mediatheken sowie dem Qualitätsmanagement der Gremien befasste sich die Rundfunkkommission.

Bildung, Information, Beratung und Unterhaltung

Nach Auskunft von Teilnehmern der Beratung sei man den abschließenden Formulierungen ein Stück „näher gekommen“. In Vorbereitung auf die Ministerpräsidentenkonferenz gehe es vor allem noch um ein „Feintuning“ bei den offenen Fragen. So bestünden zum Auftrag für die Unterhaltung noch immer unterschiedliche Auffassungen. Ein Teil der Länder vertrete die Meinung, dass es bei der bisherigen Beschreibung des Medienstaatsvertrags bleiben soll, dass „ihre Angebote der Bildung, Information, Beratung und Unterhaltung zu dienen haben. (…) Auch Unterhaltung soll einem öffentlich-rechtlichen Angebotsprofil entsprechen.“ Während andere Länder dafür plädieren, dass sich Unterhaltungssendungen stärker am öffentlich-rechtlichen Profil orientieren müssten und eine stärkere Abstufung zu den privaten Anbietern vorgenommen werden sollte.

Ein anderer Dissenspunkt ist der Ausbau der Mediatheken. So sieht der Entwurf vor, das möglicherweise auch nichteuropäische Serien und Spielfilme auf Abruf bereitgestellt werden dürfen. Das lehnen vor allem die privaten Sender wegen des damit verbundenen wirtschaftlichen Schadens ab. Aber auch bei diesem Punkt scheint, so ist zu hören, ein Kompromiss ebenso möglich wie bei der Stärkung der Gremien, die sich von einem Beratungs- zu einem Kontrollorgan entwickeln und bei der geplanten Flexibilisierung der Programmstruktur die letzte Entscheidung haben sollen.

Es sieht danach aus, dass nach sechsjähriger kontroverser und teilweise destruktiver Debatte noch in diesem Jahr die Reform des Auftrags des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zum Abschluss kommen und am 1. Januar 2023 ein neuer Medienstaatsvertrag in Kraft treten könnte. Dann soll die zweite Phase starten, in der es um eine Reform des Rundfunkbeitrags geht. Schon jetzt zeigt sich, dass auch bei diesem Thema ausreichend Interessenkonflikte und Meinungsverschiedenheiten vorhanden sind, um sich damit jahrelang zu beschäftigen.

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