Nachrichten

#Zehneinhalb Jahre Haft für den „Statthalter des IS“

Zehneinhalb Jahre Haft für den „Statthalter des IS“

Am Ende war die Beweislage erdrückend. Das Oberlandesgericht Celle hat den 37 Jahre alten Iraker Ahmad A. alias Abu Walaa wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung in einer ausländischen terroristischen Vereinigung zu zehneinhalb Jahren Haft verurteilt. Auch die andern beiden Hauptangeklagten, die zu den wichtigsten IS-nahen Predigern im Ruhrgebiet zählten, müssen für lange Zeit im Gefängnis bleiben. Boban S. acht bekamt Jahre Haft, Hasan C. sechseinhalb Jahre.

Alexander Haneke

Der Prozess in Celle war das aufwändigste Verfahren gegen die Unterstützerszene des IS in Deutschland. Über mehr als drei Jahre und 240 Sitzungstage ging es um die Frage, ob dem Iraker Abu Walaa tatsächlich nachgewiesen werden kann, dass er als Mitglied in die Strukturen des IS eingebunden war und von seiner Moschee in einer früheren Schlecker-Filiale in Hildesheim aus junge Kämpfer in Richtung der Bürgerkriegsgebiete schickte. Die Bundesanwaltschaft hatte für Abu Walaa elfeinhalb, für Boban S. neun und für Hasan C. neuneinhalb Jahre gefordert.

Die Verteidiger hatten stets darauf verwiesen, dass Abu Walaa und die beiden anderen Prediger zwar einer extremistischen Auslegung des Islams anhingen und mit dem IS sympathisiert hätten, sie jedoch keine strafbare Unterstützung geleistet hätten. Den Vorwurf der Bundesanwaltschaft, dass die Angeklagten ein Rekrutierungsnetzwerk mit Abu Walaa als zentralem Punkt gebildet hätten, stellten sie als Konstrukt der Ermittler dar und forderten Freispruch für Abu Walaa. 

F+ FAZ.NET komplett

Vertrauen Sie auf unsere fundierte Corona-Berichterstattung und sichern Sie sich 30 Tage freien Zugriff auf FAZ.NET.

JETZT F+ KOSTENLOS SICHERN


Schon lange waren die drei Hauptangeklagten auf dem Schirm der Sicherheitsbehörden gewesen, da aus ihrem Umfeld besonders viele junge Eiferer in den Dschihad gezogen waren. Auch der Berliner Weihnachtsmarkt-Attentäter Anis Amri hatte an Abu Walaas Seminaren teilgenommen und war mit allen drei Hauptangeklagten bekannt. Bei Boban S. hauste er sogar eine Weile in dessen Wohnzimmermoschee.

V-Mann „Murat“ lieferte Informationen

Doch erst der V-Mann „Murat“, der auch zu Amri nahen Kontakt gehabt hatte, konnte 2016 aus dem Kreis um Abu Walaa so viele belastende Informationen liefern, dass es für Untersuchungsbeschlüsse und eine Razzia reichte. Als dann ein früherer Dschihadist, der aus Syrien zurückgekehrt war, gegen Abu Walaa und die anderen aussagte, wurden die anfangs insgesamt fünf Angeklagten im Herbst 2016 verhaftet.

„Murat“ erhielt als V-Mann jedoch bis zuletzt keine Genehmigung des Landeskriminalamts NRW, vor Gericht auszusagen. Dem „Kronzeugen“ Anil O. warfen die Verteidiger zudem Geltungsdrang vor und bezichtigten ihn, ein notorischer Lügner zu sein. Später hatte jedoch auch der Essener Islamist Yusuf T., der für den Anschlag auf einen Sikh-Tempel in Haft saß, gegen die drei ausgesagt und die Theorie bestätigt, dass Hasan C. und Boban S. junge Salafisten gezielt für den IS radikalisierten.

Hasan C., der in der Türkei geboren wurde und in den neunziger Jahren lange für religiöse Studien in Saudi Arabien lebte, hatte den jungen Eiferern im Hinterzimmer seines Duisburger Reisebüros Arabisch beigebracht und sie ideologisch geschult. Boban S. betrieb im Wohnzimmer seiner Dortmunder Wohnung eine private Moschee und Koranschule. Die Bundesanwaltschaft war am Ende des Prozesses überzeugt, dass Boban S. und Hasan C. die jungen Männer vorbereiteten und dann zu Abu Walaa nach Hildesheim schickten, wo sie ihre letzten Weihen für den IS bekamen.

Nach Überzeugung der Ermittler ging es dabei nicht nur um die Vermittlung von Schleusern. In der Szene sei bekannt gewesen, dass man seine Chancen im IS-„Kalifat“ verbessern könne, wenn man sich auf Abu Walaa berufe. Dessen Einfluss sei so groß gewesen, dass sie auch von Syrien aus noch nach Hildesheim gewandt hätten, damit Abu Walaa ihnen bei Problemen mit dem IS helfe.

Der vierte Angeklagte, Mahmoud O., bekam vier Jahre und zwei Wochen Gefängnis, die er durch die lange Untersuchungshaft seit November 2016 jedoch schon größtenteils verbüßt hat. Der Senat hatte ihn Ende vergangenen Jahres auf freien Fuß gesetzt. O. war einer der engsten Helfer Abu Walaas in Hildesheim. Im vergangenen Jahr hatten die Richter schon das Verfahren gegen den fünften Mitangeklagten, der ebenfalls als Helfer Abu Walaas in Hildesheim wirkte, abgetrennt und ihn zu einer Haftstrafe von drei Jahren und drei Monaten verurteilt. Ahmed F. Y. hatte zuvor als einziger der Angeklagten ein Geständnis abgelegt und die Vorwürfe der Bundesanwaltschaft gegen seine Mitangeklagten weitgehend bestätigt.

Wenn Ihnen der Artikel gefallen hat, vergessen Sie nicht, ihn mit Ihren Freunden zu teilen. Folgen Sie uns auch in Google News, klicken Sie auf den Stern und wählen Sie uns aus Ihren Favoriten aus.

Wenn Sie an Foren interessiert sind, können Sie Forum.BuradaBiliyorum.Com besuchen.

Wenn Sie weitere Nachrichten lesen möchten, können Sie unsere Nachrichten kategorie besuchen.

Quelle

Ähnliche Artikel

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"
Schließen

Please allow ads on our site

Please consider supporting us by disabling your ad blocker!