#Zoll beschlagnahmt Gürtelschnalle mit integriertem Messer
Ein 72-Jähriger aus Ulm bestellt im Internet eine Gürtelschnalle mit integriertem Messer. Was er nicht wusste: Das ist strafbar. Nun wurde der Zoll aktiv.
Postpakete aus Nicht-EU Ländern werden demnach vom Zoll kontrolliert. Nachdem der Mann das Paket unter Beisein der Zöllner geöffnet hatte, kam die metallische, ovale Gürtelschnalle mit Verzierungen zum Vorschein. Auffällig sei gewesen, dass der mittlere Teil der Gürtelschnalle frei beweglich und zur Seite herausnehmbar war. Es stellte sich heraus, dass es sich dabei um kleines, verstecktes Klappmesser handelt.
Hieb- und Stichwaffen, die in einem alltäglichen Gegenstand versteckt werden, sind nach dem Waffengesetz verboten. Gegen den Empfänger wurde vor Ort ein Strafverfahren eingeleitet und das Messer wurde sichergestellt. Der Mann zeigte sich kooperativ und einsichtig, die Straftat war ihm nicht bewusst. (AZ)
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