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#Mehr Macht dem Bund?

Mehr Macht dem Bund?

In der Pandemie hätte sich Angela Merkel wohl bei so mancher Gelegenheit ein bisschen weniger Föderalismus vorstellen können. Am Montagabend in der ARD-Sendung „Anne Will“ wurde die Bundeskanzlerin deutlicher als sonst: „Wir müssen mit einer großen Ernsthaftigkeit jetzt die geeigneten Maßnahmen einsetzen. Und einige Bundesländer tun das, andere tun es noch nicht“, sagte sie. Wenn das nicht „in sehr absehbarer Zeit“ geschehe, müsse sie sich überlegen, was sich bundeseinheitlich regeln lasse. Eine Möglichkeit sei, „das Infektionsschutzgesetz noch mal anzupacken und ganz spezifisch zu sagen, was muss in welchem Fall geschehen“.

Helene Bubrowski

Mit dieser Drohkulisse wollte die Kanzlerin wohl vor allem erreichen, dass die Länder Lockerungen wieder zurücknehmen. Doch schnell entwickelte sich aus ihrem Vorstoß eine Debatte über konkrete Wege, wie die Rolle des Bundes bei der Bekämpfung der Pandemie gestärkt werden könne. Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) entwickelte sofort die Idee, entweder das Infektionsschutzgesetz zu präzisieren oder ein eigenes Gesetz zu beschließen, in dem genau geregelt werde, welche Maßnahmen bei welchem Infektionsgeschehen ergriffen werden müssten. Der Bund müsse „einheitlich festlegen, was bei welcher Inzidenz zu geschehen hat“, sagte Seehofer der „Süddeutschen Zeitung“.

Der Bund hat die Zuständigkeit für Maßnahmen gegen gemeingefährliche oder übertragbare Krankheiten“, so steht es im Grundgesetz. Doch im Infektionsschutzgesetz hat sich der Gesetzgeber entschieden, die Frage, wann welche Schutzmaßnahme zum Tragen kommen muss, nicht selbst zu regeln, sondern den Ländern die Befugnis gegeben, dies durch Rechtsverordnungen zu tun.

Erst im vergangenen November wurde das Infektionsschutzgesetz geändert und die frühere Generalklausel in einer Aufzählung einzelner Maßnahmen – etwa Maskenpflicht, Ausgangssperre, Schulschließung – präzisiert. Auch die Inzidenzwerte 35 und 50 wurden in den neuen Paragraphen 28a aufgenommen, doch den Ländern wurde nicht vorgeschrieben, was sie in diesen Fällen konkret zu tun hätten; die Rede ist von „breit angelegten“ beziehungsweise „umfassenden Schutzmaßnahmen“. Bei einer bundesweit hohen Inzidenz heißt es nur, bundesweit abgestimmte Maßnahmen seien „anzustreben“.

Formulierungen, die ins „Nichts“ führen

Diese Formulierung führe „rechtlich ins Nichts“, urteilte Andrea Kießling, Staatsrechtslehrerin in Bochum, in ihrer Stellungnahme für den Gesundheitsausschuss im November. Der Berliner Staatsrechtslehrer Christoph Möllers kritisierte im Dezember im „Spiegel“, dass dem Bund die Bereitschaft fehle, selbst mehr Verantwortung zu übernehmen.

Das will sich Merkel offenbar nicht länger nachsagen lassen. Kießling sieht zwei Möglichkeiten für den Bund, die Pandemiebekämpfung stärker zu zentralisieren. „Man könnte entweder im Infektionsschutzgesetz eine rechtliche Grundlage für eine Verordnung der Bundesregierung schaffen, wie wir sie bislang nur in wenigen Fällen haben, zum Beispiel für die Testpflicht bei der Einreise aus dem Ausland“, sagte Kießling der F.A.Z. Dann würden nicht mehr die Landesregierungen, sondern das Bundesgesundheitsministerium würde anordnen, welche Maßnahmen greifen müssen.



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Eine andere Möglichkeit sei es, Paragraph 28a des Infektionsschutzgesetzes genauer zu fassen, so Kießling. „Hier könnte man im Einzelnen definieren, welche Maßnahmen die Kommunen oder Länder unter welchen Voraussetzungen ergreifen müssen.“ Allerdings warnte sie davor, dass die Norm nicht zu starr werden dürfe, „da eine abstrakte Regelung nie alle Fallgestaltungen erfassen kann“.

Stufenplan per Gesetz regeln?

Auch Thorsten Kingreen, Staatsrechtslehrer in Regensburg, hält die derzeitigen Regelungen im Infektionsschutzgesetz für nicht konkret genug. Seine Idee: „Wenn man den Stufenplan, den die MPK Anfang März beschlossen hat, ins Gesetz hineinschreiben würde, könnte man sich die MPK sparen und man müsste nicht ständig mit Ländern streiten, die sich nicht an Absprachen halten.“ Das Infektionsschutzgesetz würde dann einfach durch die Landesbehörden vollzogen. Zugleich würde man die Pandemiebekämpfung stärker parlamentarisieren, so Kingreen.

Einer Präzisierung des Infektionsschutzgesetzes müsste der Bundesrat wohl nicht zustimmen. Sollte sich der Gesetzgeber allerdings entscheiden, die Bundesregierung zu einer Verordnung zu ermächtigen, müsste die Länderkammer dieser zustimmen. Die Kanzlerin machte am Sonntagabend deutlich, dass die Länder in keinem Fall außen vor gelassen würden. „Wir können nichts ohne einander beschließen.“ Es wird sich zeigen, welche Länder da mitziehen.

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