#4,7 Millionen Hessen dürfen wählen
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„4,7 Millionen Hessen dürfen wählen“
Hessen steht vor einem großen Wahlsonntag. Rund 4,7 Millionen Wahlberechtigte sind in den 422 Städten und Gemeinden aufgerufen, ihre kommunalen Vertretungen zu wählen. Das sind die Stadtverordnetenversammlungen, also die Stadtparlamente, die Gemeindevertretungen sowie die Kreistage. Zusätzlich werden Ortsbeiräte gewählt sowie in manchen Gemeinden die Ausländerbeiräte – erstmals am selben Tag. In 32 Städten und Gemeinden bestimmen die Menschen zudem in Direktwahl die Bürgermeister beziehungsweise Oberbürgermeister, so etwa in Hanau, Bad Homburg und Oberursel. In den benachbarten Bundesländern Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg finden Landtagswahlen statt. Insgesamt gilt dieser Wahlsonntag auch als Stimmungstest für die Bundestagswahl im September.
Bei den Kommunalwahlen 2016 lag die CDU in Hessen insgesamt mit 28,9 Prozent der Stimmen sehr knapp an der Spitze vor der SPD mit 28,5 Prozent. Drittstärkste Kraft wurde damals mit 11,9 Prozent die AfD vor den Grünen mit 11,3 Prozent. Auf den weiteren Plätzen folgten die freien Wählergruppen, die zusammen genommen auf 7,4 Prozent kamen, die FDP mit 6,4 Prozent sowie die Linke mit 3,5 Prozent. Eine Fünfprozenthürde wie im Bund gibt es bei den hessischen Kommunalwahlen nicht mehr, seit sie zur Wahl 2001 abgeschafft wurde. Mit Ausnahme sehr kleiner Gemeinden, die nur wenige Mandate zu vergeben haben und deshalb eine Art natürliche Sperrklausel entwickeln, erklärt sich dadurch die große Vielfalt an Parteien und Wählergruppen auf kommunaler Ebene.
In Frankfurt könnte schon ein halbes Prozent an Stimmen reichen, um ins Stadtparlament einzuziehen. In Hessens mit rund 760.000 Einwohnern größter Stadt treten diesmal 223 Parteien und Wählergruppen sowie 3346 Kandidaten an, davon 28 Wahlvorschläge und 1105 Kandidaten zur Wahl der Stadtverordnetenversammlung. Die Zahl der vertretenen Parteien wächst nach Angaben des Hessischen Städte- und Gemeindebundes im gesamten Bundesland seit 2001. Die Zahl der Sitze richtet sich prinzipiell nach der Einwohnerzahl. Die ehrenamtlichen Mandatsträger erhalten neben Fahrkosten und Verdienstausfall eine monatliche Aufwandsentschädigung, im Falle Frankfurts in Höhe von 1023 Euro für Stadtverordnete und 258 Euro für Ortsbeiräte und Ausländerbeiräte.
Den größten Anteil aus dem EU-Ausland haben die Polen
Während in einigen Bundesländern auch Sechzehnjährige wählen dürfen, bleibt es in Hessen beim Mindestalter 18 Jahre. Wählen darf, wer eine EU-Staatsbürgerschaft besitzt, das unterscheidet die Kommunal- von Landtags- und Bundestagswahlen. 4,3 Millionen der 4,7 Millionen Wahlberechtigten sind Deutsche, rund 423.000 stammen aus dem EU-Ausland – sie dürfen seit 1997 an Kommunalwahlen teilnehmen. Den größten Anteil haben mit 17 Prozent die Polen, darauf folgen Bürger italienischer und rumänischer Abstammung mit 16 und 14 Prozent. Interessant ist der Blick auf die Altersstruktur der Wahlberechtigten: 36 Prozent sind 60 Jahre oder älter, auf die 45 bis 59 Jahre alten Bürger entfallen 28 Prozent, weitere 27 Prozent sind zwischen 25 und 44 Jahre alt. Nur neun Prozent der Wahlberechtigten sind 18 bis 24 Jahre alt.
Die Resultate der Bürgermeister-, Oberbürgermeister und Landratswahlen werden bereits am Sonntagabend feststehen. Was die anderen Ergebnisse angeht, ist Geduld gefragt: Am Wahlabend werden nur die Stimmzettel ausgewertet, auf denen eine Liste angekreuzt ist – daraus ergibt sich das sogenannte Trendergebnis. Das war in Landkreisen und kreisfreien Städten 2016 schon relativ genau, weil damals 60 Prozent aller Stimmzettel nur mit einem Listenkreuz versehen waren.
Anteil der Briefwähler hat sich signifikant erhöht
Generell gilt: Je kleiner das Wahlgebiet ist, desto stärker werden beim Kumulieren und Panaschieren einzelne Kandidaten unterstützt – weil man sich eben kennt. In diesem Corona-Jahr kommt noch hinzu, dass sich der Anteil der Briefwähler signifikant erhöht hat, deren Stimmen erst in den nächsten Tagen nach dem Wahlsonntag ins Gesamtergebnis fließen. In Frankfurt wurden nach Angaben des Wahlamts bis Freitag 169.808 Wahlscheine ausgestellt, davon 154.119 für die Stadtverordnetenversammlung. Das sind mehr als 30 Prozent der Wahlberechtigten, fast eine Verdreifachung im Vergleich zu 2016.
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In Einzelfällen hat es in Frankfurt Probleme gegeben, die Briefwahlunterlagen zuzustellen. Einem Sprecher des zuständigen Dezernats zufolge war dies allerdings „kein Massenphänomen“. Bei den „Fällen, die wir überprüfen konnten“, habe es wohl am Postweg gelegen. Wer die Unterlagen nicht bekommen hat, kann noch einen Ersatzwahlschein im Zentralen Bürgeramt erhalten.
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