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#Bundestag hebt Immunität des CSU-Abgeordneten Nüßlein auf

Bundestag hebt Immunität des CSU-Abgeordneten Nüßlein auf

Der Bundestag hat am Donnerstag die Immunität des stellvertretenden Vorsitzenden der Unionsfraktion Georg Nüßlein aufgehoben. Grund sind Ermittlungen der Generalstaatsanwaltschaft München gegen den CSU-Bundestagsabgeordneten und eine weitere, namentlich bislang nicht genannte Person. In einer Mitteilung der Staatsanwaltschaft hieß es, es gehe um den „Anfangsverdacht der Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern gegen zwei Beschuldigte im Zusammenhang mit dem Ankauf von Corona-Atemschutzmasken“.

Eckart Lohse

Näheres zu dem Tatvorwurf wurde bislang nicht mitgeteilt, weder von der Staatsanwaltschaft noch vom Abgeordnetenbüro Nüßleins oder dem Bundestag. Einem Bericht der „Bild“-Zeitung zufolge geht es darum, dass Nüßlein für die Vermittlung eines Auftrags zur Maskenproduktion ein Beraterhonorar in Höhe von 650.000 Euro erhalten und nicht versteuert haben soll.

Die Umstände deuten darauf hin, dass es sich um einen gravierenden Vorgang handelt. Die Generalstaatsanwaltschaft in der bayerischen Landeshauptstadt teilte mit, dass am Donnerstag 13 Objekte in Deutschland und Liechtenstein durchsucht und Beweismittel sichergestellt worden seien, die nun ausgewertet würden.

Außerdem traf der Bundestag seine Entscheidung zur Aufhebung der Immunität Nüßleins im Plenum. Das geschieht nur dann, wenn die Staatsanwaltschaft in größerem Umfang ermittelt. Bei kleineren Vorgängen reicht in der Regel eine Benachrichtigung des Bundestagspräsidenten, damit eine Staatsanwaltschaft tätig werden kann.

Die CSU-Landesgruppe im Bundestag, zu der Nüßlein gehört, äußerte sich sehr zurückhaltend zu der Angelegenheit. „Die Aufhebung der Immunität ist der übliche Vorgang, um auf Antrag der Staatsanwaltschaft Ermittlungen zu ermöglichen“, teilte ein Sprecher der Landesgruppe mit. Vom Inhalt der Ermittlungen gegen Nüßlein habe man keine Kenntnis. Im übrigen gelte in solchen Fällen die Unschuldsvermutung.

Tatsächlich geschieht es nicht selten, dass die Immunität von Abgeordneten aufgehoben wird. In dieser Legislaturperiode gab es schon fast zwanzig Fälle, wobei die Immunität bei einigen Abgeordneten sogar zweimal aufgehoben wurde.

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