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#AfD-Schiedsgericht wirft Beatrix von Storch Manipulation vor

„AfD-Schiedsgericht wirft Beatrix von Storch Manipulation vor“

Die im vergangenen Jahr neu gewählten Delegierten des Berliner AfD-Landesverbands werden voraussichtlich nicht beim Bundesparteitag vom 17. bis 19. Juni im sächsischen Riesa dabei sein. Nach einer Entscheidung des Landesschiedsgerichts war ihre Wahl nichtig, wie die Berliner Tageszeitung „Tagesspiegel“ (Mittwoch) mit Berufung auf das Urteil berichtete. Bei dem Bundesparteitag wird der 14-köpfige Vorstand inklusive Parteispitze neu gewählt. Für die Partei wird eine Richtungsentscheidung erwartet. Spitzenvertreter der Partei hatten nach dem Scheitern der AfD bei der Landtagswahl in Schleswig-Holstein am Sonntag eine inhaltliche und personelle Neuausrichtung gefordert.

Die Berliner AfD-Fraktions- und Landesvorsitzende Kristin Brinker sagte der Deutschen Presse-Agentur am Mittwoch, die Partei prüfe gerade, welche Konsequenzen die Entscheidung des Landesschiedsgerichts habe und kläre auch mit der Bundesgeschäftsstelle, wie sich der Landesverband verhalten solle. Eine Möglichkeit sei, in die nächste Instanz zu gehen. „Das wäre das Bundesschiedsgericht.“

Von Storch: „rechtlich nicht haltbar“

Ob eine Entscheidung dort rechtzeitig vor dem Parteitag realistisch ist, gilt als offen – und wie die dann lauten würde, auch. Brinker geht aber davon aus, dass der Berliner Landesverband durchaus Chancen hat, in Riesa mit abstimmen zu können – „mit den alten Delegierten“. Denn das Landesschiedsgericht habe die Wahl der Delegierten für nichtig erklärt, die im vergangenen Juni gewählt worden seien. „Ich gehe davon aus, dass wir auf jeden Fall vertreten sind. Aber man muss für alles offen sein.“

Der Anlass für die Entscheidung des Landesschiedsgerichts waren die Umstände der Wahl: Im Kern ging es um die Frage, ob drei Bewerber rechtmäßig auf die Wahlliste aufgenommen wurden. Nach einer eidesstattlichen Versicherung eines der Versammlungsleitung zugehörigen Parteimitglieds sollen diese erst auf die Liste gekommen sein, als die Aufnahme der Bewerbung schon beendet war. Das soll damals die Berliner AfD-Bundestagsabgeordnete Beatrix von Storch veranlasst haben.

Von Storch, bei der Bundestagswahl im September Spitzenkandidatin des Berliner Landesverbands, erklärte dazu am Mittwoch, der damalige Landesparteitag sei selbst unter den erschwerten Corona-Bedingungen vom Landesvorstand gut organisiert worden, die Versammlungsleitung habe die Delegiertenwahl ordnungsgemäß durchgeführt. „Das Landesschiedsgericht stellt Sachverhalte falsch dar und zieht rechtlich nicht haltbare Schlussfolgerungen.“

Brinker würde mit der Delegiertenwahl gerne abschließen, nachdem sich der Landesverband damit schon mehr als ein Jahr befasst habe. „Das ist noch eine Altlast, die wir mitschleppen und die dann hoffentlich nach dem Bundesparteitag ein für alle Mal erledigt ist.“

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