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#Bloß auf keiner Seite stehen, auch nicht auf der richtigen

In der Schweiz mahlen die Mühlen in der Regel langsam. Doch wenn Not am Mann ist, kann plötzlich alles sehr schnell gehen, so wie jüngst im Fall der Credit Suisse. Gleichsam über Nacht schnürte der Bundesrat, wie die Mehrparteienregierung in Bern heißt, ein gewaltiges Rettungspaket für die fallende Großbank. Das umfasst nicht nur milliardenschwere Staatsgarantien. Mittels Notrecht überging der Bundesrat auch kurzerhand verschiedene Gesetzes- und Verfassungsbestimmungen. Kurzerhand wurden Eigentumsrechte der Aktionäre, Wettbewerbsrecht und Mitspracherechte des Parlaments ausgehebelt – und das ausgerechnet in einem Land, das für seine Rechtssicherheit und seine starken Volksrechte bekannt ist.

Wäre die systemrelevante Credit Suisse zusammengebrochen, dann hätte das eine globale Finanzkrise auslösen können. Insofern kann man es gewiss für richtig halten, dass die Regierung schnell handelte. Allerdings steht die Hauruckaktion in krassem Gegensatz dazu, wie sich der Bundesrat in einer ganz anders gelagerten Großkrise verhält: bei Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine. Die Schweiz hat sich nach anfänglichem Zögern zwar den Wirtschaftssanktionen gegen Putins Regime angeschlossen. Aber bis heute sperrt sich der Bundesrat dagegen, Waffen an die Ukraine weiterzugeben. Das ärgert die Partner im Westen und beschädigt den Ruf der Schweiz. Auch im Inland kritisieren das viele. Im Mittelpunkt der Blockade steht ein nationaler Mythos: die Neutralität. Eigentlich angelegt als Instrument der Sicherheitspolitik, gilt sie längst als Teil der schweizerischen Identität.

Bundesrat beruft sich auf Neutralität und Gesetz

In dem Streit, der nun seit fast einem Jahr herrscht, geht es um Kriegsmaterial, das einst in der Schweiz hergestellt und in andere Länder exportiert wurde. Auf dringende Bitte der Ukraine würde Deutschland gerne Schweizer Munition für den Flugabwehrpanzer Gepard weiterreichen. Dänemark möchte der Regierung in Kiew Flugabwehrkanonen und Spanien Schützenpanzer liefern, die in der Schweiz hergestellt wurden. Das muss die Schweizer Regierung allerdings genehmigen, so wurde es einst vereinbart, als die drei Länder die Rüstungsgüter kauften.

Doch der Bundesrat hat die entsprechenden Anträge abgelehnt. Er stützt sich zum einen auf das Kriegsmaterialgesetz, das es untersagt, Waffen in Kriegsgebiete zu liefern. Zum anderen verweist die Regierung auf das Neutralitätsrecht. Dieses ist Teil des Völkergewohnheitsrechts, das anerkannte Regeln zusammenfasst, die entstanden sind durch den jahrzehntelangen diplomatischen Um­gang der Staaten miteinander. So fühlt sich der Bundesrat weiterhin zwingend an die Haager Konvention von 1907 gebunden, nach der ein neutraler Staat alle Kriegsparteien gleich behandeln muss. Will heißen: Erlaubte die Regierung Waffenlieferungen an die Ukraine, dann müsste sie auch solche an Russland genehmigen. Die Schweiz hält diese Regel auch während Russlands Krieg gegen die Ukraine für gültig.

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