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#Alle Macht dem Bund?

Alle Macht dem Bund?

Es war nur eine Stimme, aber endlich eine frohgelaunte. „Jetzt freuen sich die Betriebe, dass sie draußen öffnen dürfen“, sagte der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes Schleswig-Holstein, Stefan Scholtis, am Donnerstag mit Blick auf die von der Landesregierung für Montag angekündigte Öffnung der Außengastronomie. „Die Betriebe möbeln schon ihre Terrassen auf und warten händeringend auf das Go.“ Das klang nach etwas Sonnenlicht am Ende des Corona-Tunnels in dem auf das Gastgewerbe so sehr angewiesenen Land zwischen den Küsten.

Reinhard Bingener

Reinhard Bingener

Politischer Korrespondent für Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Bremen mit Sitz in Hannover.

Eckart Lohse

Drei Autostunden weiter südöstlich, in Berlin, wollen sie derzeit etwas ganz anderes aufmöbeln: das Infektionsschutzgesetz. Und da klingt es dann nicht mehr nach Licht und Lockerungen. Jedenfalls nicht bei allen. Denn in der Union wächst der Druck, dem Bund mehr Rechte zu geben im Kampf gegen die Pandemie. Nachdem Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) schon vor Ostern gesagt hatte, sie denke darüber nach, wie das geregelt werden könne, führt das Kanzleramt derzeit Gespräche mit den Ländern, ob und wie man sich einigen kann. Dabei geht es etwa um eine verbindliche Durchsetzung der sogenannten Notbremse. Eine Einigung gebe es noch nicht, wurde am Donnerstag betont.

Merkel ist immerhin entschlossen, eine Lösung mit den Ländern zu finden, obwohl rechtlich anderes möglich wäre. In der Unionsfraktion gehen einige Abgeordnete einen deutlichen Schritt weiter. Ihr Ziel ist es, dass Entscheidungen über Beschränkung des öffentlichen Lebens im Kampf gegen die Pandemie künftig auf Bundesebene beschlossen werden können. Bislang erlassen die Länder die entsprechenden Verordnungen.

Unzufrieden mit dem bisherigen Krisenmanagement

Die Bundestagsabgeordneten Norbert Röttgen, Yvonne Magwas und Johann Wadepuhl haben etwa hundert Abgeordnete der Unionsfraktion angeschrieben und für eine entsprechende Reform des Infektionsschutzgesetzes geworben. Mehr als 50 hatten sich ihnen bis Donnerstagsmittag angeschlossen. In dem Schreiben, das der F.A.Z. vorliegt, heißt es, Bundestag und Bundesrat hätten mehrfach festgestellt, dass die Covid-19 -Pandemie für Deutschland eine „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ bedeute. Entsprechend seien nationale Gesetze angepasst worden, vor allem das Infektionsschutzgesetz des Bundes stelle inzwischen alle notwendigen Instrumente für angemessenes Handeln in der Pandemie bereit. Die Entscheidung, von den Instrumenten Gebrauch zu machen, liege in der gegenwärtigen Fassung des Gesetzes jedoch bei den Ländern, die ihr Handeln im Format der Konferenz der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidenten ein Jahr lang miteinander abgestimmt hätten.

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So wie viele sind die drei CDU-Parlamentarier mit dieser Form des Krisenmanagements inzwischen unzufrieden. „Zuletzt und andauernd ist aber eine Einigung auf gemeinsames Handeln nicht mehr möglich gewesen. Dadurch wurde die Schwäche des Infektionsschutzgesetzes sichtbar, die darin besteht, dass dieses Gesetz nur die Landesregierungen zum Erlass von Rechtsverordnungen ermächtigt, mit denen die Ziele des Gesetzes erfüllt werden sollen, nicht aber die Bundesregierung.“ Der Bundestag müsse diese Lücke „zügig schließen“.

Zwei Wege, ein Ziel

Die Initiative der Abgeordneten und das Bemühen Merkels sind zwei unterschiedliche Wege mit demselben Ziel. Doch während die Kanzlerin noch mit den Ländern verhandelt, werden die drei Parlamentarier konkreter. Es sei eine „Frage unserer Verantwortung als Bundesgesetzgeber“, dem Bund dieselben Handlungsmöglichkeiten zu geben wie den Ländern, „nämlich durch Rechtsverordnung die Durchsetzung der nationalen Ziele des Infektionsschutzgesetzes zu gewährleisten“. Da der Bund außerdem die wesentlichen finanziellen Folgen trage, müsse er mindestens auch Regelungskompetenz für die eigentlichen Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie erhalten, heißt es in dem Schreiben. „Die Zeit drängt. Mit jedem Zuwarten werden die Schäden größer.“ Die drei Initiatoren fordern, dass die Koalitionsfraktionen baldmöglichst einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Bundestag einbringen.

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