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#Baden-Württemberg beschließt Photovoltaik-Pflicht für Neubauten

Baden-Württemberg beschließt Photovoltaik-Pflicht für Neubauten

Als der Landesrechnungshof in Baden-Württemberg sich kürzlich mit den Klimaschutzkonzepten bei landeseigenen Gebäuden befasste, war das Ergebnis für die grün-schwarze Landesregierung unerfreulich, denn die Rechnungsprüfer stießen auf einige Unterlassungssünden: Obwohl seit 2017 nach dem Klimaschutzkonzept Photovoltaik-Anlagen auf landeseigenen Neubauten vorgeschrieben sind, fanden die Rechercheure des Rechnungshofs 26 neue und seit 2017 geplante Gebäude, denen trotz der Vorschrift eine Solaranlage auf dem Dach fehlt. Darunter sind einige Vorzeigebauten wie das Tumorzentrum der Universitätsklinik Freiburg oder die neue württembergische Landesbibliothek in Stuttgart.

Sogar auf Gebäuden, die einen hohen eigenen Strombedarf haben, wie dem der Chirurgie der Universitätsklinik Heidelberg oder einem Anbau für die Justizvollzugsanstalt in Stuttgart, wurden keine Anlagen errichtet. Nach Berechnungen des Rechnungshofs hätte der Einbau der Anlagen 4,3 Millionen Euro gekostet, aber eben auch pro Jahr Stromkosten in Höhe von 250.000 Euro gespart.

Photovoltaik auch auf Altbauten

Die grün-schwarze Landesregierung, die den Anspruch hat, beim Klimaschutz von allen Bundesländern am ehrgeizigsten voranzugehen, will nun auch bei der Klimafreundlichkeit der etwa 8000 landeseigenen Gebäude besser werden. Am Mittwoch beschloss der Landtag die Novellierung des Klimaschutzgesetzes. Vom 1. Mai 2022 an muss bei jedem privaten Neubau eine Photovoltaik-Anlage auf dem Dach installiert werden; vom 1. Januar 2023 ist das auch bei Altbauten vorgeschrieben, wenn das Dach saniert wird. Was eigentlich eine „Dachsanierung“ ist, soll noch definiert werden. Für diese Novellierung der grün-schwarzen Koalition stimmte auch die oppositionelle SPD-Fraktion.

Zugleich verabschiedeten die Regierungsfraktionen nun auch einen Entschließungsantrag, mit dem die Landesverwaltung bis zum Jahr 2030 „nettotreibhausgasneutral“ werden soll. Die Einzelheiten hierzu sollen im Klimaschutzkonzept festgelegt werden. Bislang war das Ziel, die CO2-Emissionen bei landeseigenen Gebäuden bis zum Jahr 2040 um 80 Prozent zu reduzieren. Auch die SPD stimmte dem Entschließungsantrag zu.

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Auch in anderen Bundesländern streben die Regierungen einen Ausbau der Photovoltaikanlagen auf Landesgebäuden an, allerdings werden in vielen Ländern pro Jahr nur im niedrigen zweistelligen Bereich neue Solaranlagen auf Finanzämtern oder Hochschulen errichtet. Die nordrhein-westfälische Landesregierung will ihre Landesverwaltung ebenso wie die baden-württembergische bis zum Jahr 2030 klimaneutral machen.

„Wir brauchen einen festen Ausbaukorridor und ambitionierte konkrete Ziele. Neben dem Photovoltaik-Ausbau ist zudem die Wärmeversorgung von entscheidender Bedeutung. Auch da müssen wir schneller vorankommen und zwar sowohl bei der Sanierung der Gebäudehülle als auch bei den Heizungen“, sagte der CDU-Fraktionsvorsitzende Manuel Hagel der F.A.Z. Die CDU möchte nicht nur den Bürgern große Pflichten auferlegen, sie möchte auch bei der Umrüstung der Landesverwaltung nicht ehrgeizlos sein.

SPD: Worten müssen Taten folgen

Bislang sind auf den etwa 8000 Landesgebäuden lediglich 170 Photovoltaikanlagen installiert. Auf etwa 800 Häusern in Landesbesitz ist die Installation von Photovoltaik-Anlagen technisch nicht möglich. Die nutzbare Photovoltaikfläche auf landeseigenen Gebäuden beträgt 111.000 Quadratmeter, das baden-württembergische Finanzministerium hat errechnet, dass Dachflächen von etwa 450.000 Quadratmetern auf Landesgebäuden mit PV-Anlagen bebaut werden könnten.

Der klimaschutzpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Gernot Gruber, sagte: „Es wird Zeit, dass den großen Worten der Landesregierung auch endlich konkrete Schritte folgen.“ Baden-Württemberg, das von einem grünen Ministerpräsidenten geführt werde, hinke bei der Erzeugung regenerativen Stroms mit 25 Prozent am Verbrauch dem SPD-geführten Rheinland-Pfalz mit 45 Prozent hinterher, kritisierte Gruber.

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