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Bayern forciert seine eigene Grundsteuer

Die bayerische Landesregierung schlägt bei der Grundsteuer einen eigenen Weg ein. Sie plant eine Erhebung, bei der der Wert der Immobilien keine Rolle spielt. Nur für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft soll weiterhin das Bundesrecht gelten.

Manfred Schäfers

Ausgangspunkt der Bayern ist die Fläche von Grundstück und Gebäude. Diese wird mit einer sogenannten Äquivalenzzahl multipliziert. Sie beträgt für Gebäude 0,50 Euro je Quadratmeter. Für Grundstücke werden 0,04 Euro je Quadratmeter angesetzt. Für das Wohnen gibt es einen Abschlag. Für besonders große Grundstücke, für Wohngebäude der Bauern und für Denkmäler gibt es ebenfalls einen Rabatt.

Wie hoch die Last ausfallen wird für den Eigentümer oder den Mieter (die Steuer wird über die Nebenkosten umgelegt), hängt von der jeweiligen Kommune ab, die bei der Grundsteuer eine Art Steuersatzrecht hat, nur spricht man in dem Fall von einem Hebesatz. Größere Gemeinden mit mehr als 5000 Einwohnern sollen mehrere Hebesätze ausweisen dürfen.

Bayerns Finanzminister Albert Füracker (CSU) kritisiert das Bundesmodell. Dies führe wegen seiner Abhängigkeit vom Wert des Grundstücks und der Immobilie zu „regelmäßigen, automatischen Steuererhöhungen durch die Hintertür“. Den eigenen Ansatz, der vom Jahr 2025 an gelten soll, beschrieb er mit den Worten wertunabhängig, transparent, unbürokratisch. „Mit unserem Modell sorgen wir für Klarheit und Planungssicherheit bei allen Beteiligten“, betont Füracker. Das Kabinett in München hat den Gesetzentwurf am 6. Dezember beschlossen.

Lob von der FDP

Das Bundesverfassungsgericht hatte im Frühjahr 2018 das geltende Recht als verfassungswidrig eingestuft. Nur weil im Jahr 2019 eine Reform beschlossen wurde, darf es noch bis Ende 2024 weiter angewendet werden. Auf Druck von CDU und CSU ist eine Öffnungsklausel in das Gesetz geschrieben worden.

Die Übergangsfrist soll es den Finanzämtern erlauben, die gut 35 Millionen Immobilien nach den neuen Regeln zu bewerten. Das Aufkommen aus der Grundsteuer steht den Kommunen zu. Sie nehmen mit ihr mehr als 14 Milliarden Euro im Jahr ein.

Bayern hatte früh angekündigt, die Steuer nur nach den Flächen von Grundstücken und Gebäuden erheben zu wollen. Dagegen berücksichtigt das neue Bundesrecht auch den Bodenwert, das Alter der Gebäude und pauschal Mieteinkünfte.

Der FDP-Finanzpolitiker Markus Herbrand lobte den Vorstoß aus München: „Der bayerische Entwurf belegt deutlich, dass auch bürokratiearme Lösungen für komplexe Probleme möglich sind“, sagte er der F.A.Z. Er zeigte sich überzeugt, dass andere Bundesländer dem Beispiel folgen werden.

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