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#Bayern verteidigt strenge Corona-Regeln

Bayern verteidigt strenge Corona-Regeln

Die Bayerische Staatsregierung geht im Rechtsstreit über die strengen Corona-Regeln im Frühjahr 2020 in Revision. „Wir sind davon überzeugt, dass die Ausgangsbeschränkungen Ende März bis Anfang April 2020 zum Wohl und zur Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger Bayerns in der ersten Welle der Pandemie ein wirksames und richtiges Mittel waren“, sagte Landesgesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) am Freitag der F.A.Z.

Anfang der Woche hatte der bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) die Maßnahmen für unzulässig erklärt. Die Ansbacher Richter bemängelten sowohl Formfehler bei der Veröffentlichung der Beschlüsse als auch die Unverhältnismäßigkeit der Beschränkungen. In dem Verfahren ging es um die Ende März 2020 erlassene Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, die vom 1. bis zum 19. April gültig war. Einzelpersonen durften ihre Wohnung oder ihr Haus damals nicht ohne triftigen Grund verlassen. Als solcher waren etwa Arztbesuche, Sport oder die Berufsausübung definiert. Die entsprechenden Passagen erklärten die Richter nun für unwirksam.

Nach der bundesweiten Vorgabe durften sich die Bürger zu jenem Zeitpunkt im Jahr 2020 mit einer weiteren Person eines anderen Haushalts in der Öffentlichkeit treffen. Zwar habe der Freistaat damals eine schlechtere epidemiologische Lage gehabt, gestehen die Richter ein. „Diese bedrohlichere Lage spiegelte sich allerdings im ganzen süddeutschen Raum wider.“

Nach Ansicht der Richter hätte es Möglichkeiten gegeben, die Bund-Länder-Vorgabe in Bayern zu verschärfen, ohne gleich eine generelle Ausgangsbeschränkung festzulegen. Demnach hätte die Staatsregierung lediglich das Treffen mit einer Person aus einem anderen Haushalt verbieten können und nicht gleich das Verlassen der eigenen Wohnung untersagen müssen. Letztlich sei es für die pandemische Lage „unbedeutend“, ob jemand allein oder mit Personen aus seinem Hausstand im Freien verweilen wolle.

Damals gab es heftige Kritik an den Maßnahmen. Es wurde sogar darüber diskutiert, inwiefern es Bürgern noch erlaubt sei, sich auf einer Parkbank niederzulassen.

In den sozialen Netzwerken entbrannte nach dem Urteil eine kontroverse Debatte über die politischen Folgen des Urteils. Unter dem Hashtag #söderrücktritt entluden alleine bis Donnerstagabend mehr als 7700 Kritiker ihren Frust über die bayerische Corona-Politik und forderten vielfach auch den Rücktritt von Ministerpräsident Markus Söder (CSU).

Holetschek hob am Freitag noch einmal hervor, dass der Weg der Bayerischen Staatsregierung durch „eine Vielzahl an Gerichtsentscheidungen“ als rechtskonform bestätigt worden sei.

Damals sei schnelles und entschlossenes Handeln gefragt gewesen, ein Impfstoff sei noch nicht in Sicht gewesen und eine großflächige Testinfrastruktur habe es noch nicht gegeben. Zudem sei der Kurs von fast allen Parteien im Landtag mitgetragen worden. „Das alles gilt es bei der Bewertung zu berücksichtigen“, so der Gesundheitsminister. Für das Revisionsverfahren zuständig ist das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.

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