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#Bundesrechnungshof bemängelt Kampfflugzeugprojekt FCAS

Bundesrechnungshof bemängelt Kampfflugzeugprojekt FCAS

Das Kampfflugzeugsystem FCAS (Future Combat Air System) ist eines der ambitioniertesten Rüstungsprojekte Europas – und zugleich das teuerste. Auf hundert Milliarden Euro belaufen sich die mutmaßlichen Kosten für das Prestigevorhaben, das von 2040 an den Eurofighter und die Rafale ablösen soll.

Stolz hatten die Regierungen aus Frankreich, Spanien und Deutschland  im Mai nach langem Streit verkündet, dass sie sich im Grundsatz über das Projekt geeinigt hätten. Was erst einmal bedeutet, dass in jedem Fall ein Prototyp, bestehend aus einem Jet und mehreren Drohnen, in die Lüfte steigen wird. 2027 soll es soweit sein. Das Bundesverteidigungsministerium beabsichtigt nun, noch vor der Sommerpause und dem Ende der Legislaturperiode eine weitere „Durchführungsabsprache“ mit Frankreich und Spanien abzuschließen. Ihren Kosten beziffert der Bundesrechnungshof auf knapp 4,5 Milliarden Euro.

Voraussetzung aber bleibt, dass der Deutsche Bundestag dafür auch das Geld bewilligt. Die Zeit drängt, der Bundestagswahlkampf hat bereits begonnen. Und dann schwelt da noch ein Streit zwischen Verteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) und den Fachpolitikern ihrer Regierung um eine lange Liste mit Rüstungsvorhaben.

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In dieser Gemengelage hat sich nun der Bundesrechnungshof in die Debatte um FCAS eingemischt und die Parlamentarier auf eine Reihe von Punkten aufmerksam gemacht, die sie nachdenklich stimmen dürften.

In dem als Verschlusssache eingestuften Schreiben an Fachpolitiker des Haushalts- und des Verteidigungsausschusses, dass der F.A.Z. vorliegt und über das die dpa zuerst berichtete, erkennen die Rechnungsprüfer die politische Bedeutung des Projektes zwar an. Allerdings bemängeln sie die Rahmenbedingungen, unter denen es nun fortgesetzt werden soll. Die Nutzungsrechte an Studienergebnissen seien für eine Verwendung außerhalb des Programms eingeschränkt worden. Zudem kritisieren die Prüfer, dass dem Parlament noch kein „endverhandeltes Vertragswerk“ vorgelegt werden könne. Da die Verhandlungen andauerten, ließen sich auch etwaige Risiken aus der Vertragsgestaltung nicht bewerten.

Auch die Wirtschaftlichkeit eines zusätzlichen Prototyps in Deutschland zieht der Bundesrechnungshof in Zweifel. Er empfiehlt, diese zu prüfen. Schließlich kritisiert der Bundesrechnungshof auch, dass die Abgeordneten nicht abermals mit dem Projekt befasst werden sollen, sollte eine zweite, optionale Phase des Projekts ausgelöst werden. Der Bundesrechnungshof empfiehlt den Abgeordneten, dem nun anstehenden Abschluss der Durchführungsabsprache nur unter der Maßgabe zuzustimmen, dass der Bundestag eingebunden wird, bevor gegebenenfalls die zweite Phase ausgelöst wird.

Dem Verteidigungsministerium wurde die Empfehlungen vom Bundesrechnungshof vorab übermittelt. Es bestätigte die Ausführungen zum Sachstand und den Risiken des Projekts. Der deutsche Wunsch, die Studienergebnisse uneingeschränkt zu nutzen, habe sich in den Verhandlungen mit den Partnern nicht durchsetzen lassen. Darum seien sie nur „mit Zustimmung des Herstellers und der Partnernationen“ verwendbar. Zudem wies das Ministerium darauf hin, dass die Billigung der Regierungsabsprache ohne endverhandelten Vertrag angesichts der zu Ende gehenden Legislaturperiode die einzige Möglichkeit sei, die Fortsetzung des Projekts ohne Unterbrechung zu gewährleisten.

Im Schreiben der Rechnungsprüfer an die Abgeordneten heißt es: „Ob die Risiken tragbar sind, ist in der politischen Gesamtschau zu entscheiden.“

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