#Bundesverfassungsgericht stoppt Corona-Aufbaufonds
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„Bundesverfassungsgericht stoppt Corona-Aufbaufonds“
Das Bundesverfassungsgericht hat den Bundespräsidenten in einer Eilentscheidung angewiesen, das deutsche Beitrittsgesetz zum europäischen Corona-Wiederaufbaufonds vorerst nicht zu unterzeichnen. Der Bundestag hatte der deutschen Beteiligung an dem 750 Milliarden Euro umfassenden Hilfsprogramm am Donnerstag zugestimmt; am Freitag folgte sodann die Zustimmung des Bundesrates.
Zu den Kritikern des Wiederaufbaufonds zählt unter anderem der AfD-Gründer Bernd Lucke, dessen „Bündnis Bürgerwille“ bereits Anfang der Woche angekündigt hatte, gegen die deutsche Beteiligung vor das Bundesverfassungsgericht ziehen zu wollen. Die Kritiker befürchten, dass finanzschwache Mitgliedstaaten nicht in der Lage sein werden, ihren Anteil an dem Schuldenpaket zurückzuzahlen, sodass zahlungskräftige Länder ihre Verpflichtungen gegenüber den Kreditgebern würden übernehmen müssen.
Unkalkulierbare finanzielle Belastungen?
Dadurch könnten auf Deutschland finanzielle Verpflichtungen zukommen, deren Höhe zum jetzigen Zeitpunkt noch gar nicht absehbar, potentiell aber astronomisch sei. Damit werde letztlich der Weg in die „Schuldenunion“ geebnet, bei der die einen für die Misswirtschaft der anderen hafteten – zumal absehbar sei, dass es bei der einmaligen Kreditaufnahme in der Pandemie nicht bleiben werde. Das Bundesverfassungsgericht solle deshalb einschreiten, noch bevor Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier das „Eigenmittelbeschluss-Ratifizierungsgesetz“ unterschreibe, da Deutschland andernfalls Verpflichtungen eingehe, aus denen es sich selbst bei einer späteren stattgebenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts womöglich nicht mehr werde lösen können.
Diesen Argumenten sind die Karlsruher Richter nun offenbar gefolgt. In einem sogenannten Hängebeschluss haben sie dem Bundespräsidenten untersagt, das Gesetz zu unterzeichnen. Eine nähere Begründung enthält der Beschluss noch nicht; diese soll nachgereicht werden.
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