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#Ein großer Schritt für die Digitalisierung des Staates

Ein großer Schritt für die Digitalisierung des Staates

Die lange Auseinandersetzung um Datenschutz und digitalen Fortschritt in Behörden steht vor einem wichtigen Durchbruch: Nach dem Bundestag will nun auch der Bundesrat dem sogenannten Registermodernisierungsgesetz zustimmen, das einen geordneten elektronischen Datenaustausch zwischen Ämtern erlauben soll. Es gilt als zentrale Voraussetzung, um bürgerbezogene Verwaltungsleistungen vom Elterngeld- bis zum Bauantrag digital zu organisieren und damit für Bürger und Staat zu vereinfachen.

Dietrich Creutzburg

Der zuständige Innenausschuss des Bundesrats empfiehlt den Ländern für ihre Plenarsitzung an diesem Freitag, dem Gesetz zuzustimmen. Dies galt lange als fraglich, da sich Grüne und FDP wegen Datenschutzbedenken sehr kritisch dazu positioniert hatten. Ohne Zustimmung von Ländern, in denen sie mitregieren, gäbe es keine Mehrheit dafür. Die Bundesregierung will den Kritikern nun offenbar an der Ziellinie noch etwas entgegenkommen: Wie aus Kreisen der Beteiligten zu hören war, will sie im Bundesrat in einer Protokollerklärung zusagen, den Datenschutz im Zuge der Umsetzung noch zusätzlich zu verstärken.

Kern der Reform ist eine erweiterte Verwendung der Steuer-Identifikationsnummer, mit der sämtliche Bürger im Finanzamt registriert sind: Sie soll nun bei allen wichtigen Behörden den vorhandenen Stammdaten (Name, Geburtsdatum, Wohnort) hinzugefügt werden, damit eine eindeutige Zuordnung für einen digitalen Datentransfer über Ämtergrenzen hinweg gelingt: Sind für eine Verwaltungsleistung – etwa Bewilligen von Elterngeld – Daten aus mehreren Behörden nötig, ginge dies dann automatisch. Anstatt sich von den Eltern Geburtsurkunden, Einkommensnachweise und andere Belege vorlegen zu lassen, fragt die Antragstelle diese auf Wunsch einfach selbst auf direktem Weg ab – etwa bei Finanz-, Meldeämtern und Sozialkassen.

Steuer-ID als einheitliches Identifikationsmerkmal wird kritisiert

Formal hatten sich Bund und Länder schon zuvor verpflichtet, den Bürgern ab 2023 alle wichtigen Verwaltungsleistungen digital anzubieten. Doch erst das neue Gesetz erlaubt es ihnen, dafür das digitale „Backoffice“aufzubauen. Datenschützer wenden sich indes vor allem gegen die Steuer-ID als einheitliches Identifikationsmerkmal. Sie fürchten, dass der Staat damit von jedem Bürger auf Knopfdruck digitale Persönlichkeitsprofile erstellen und dies missbrauchen könnte.

Das neue Gesetz stellt dem mehrere Vorkehrungen entgegen: So soll der Datentransfer unter der Kontrolle sogenannter Intermediäre laufen – sie lassen Abfragen von einem Amt zum anderen nur durch, falls das gesetzlich zugelassen ist. Zudem soll ein neues „Datenschutzcockpit“ alles protokollieren: Bürger können so jederzeit online prüfen, welche ihrer Daten hin und her geflossen sind – was bisher meist verborgen bleibt. Johannes Ludewig, Chef des Normenkontrollrats der Bundesregierung, zeigt sich nun über den Diskussionsverlauf erfreut: Er sei „froh, dass sich die Einsicht durchgesetzt hat, dass das Gesetz bei Abwägung aller Interessen einen angemessenen Ausgleich schafft“, sagte er der F.A.Z.

In anderer Hinsicht ist das Gesetz indes nur ein Anfang: Es betrifft allein Verwaltungsleistungen für Bürger. Für Unternehmen ist eine einheitliche Identifikationsnummer für alle Behördenangelegenheiten erst in Planung – dabei hätte sie gerade jetzt besonderen Nutzen: Das Chaos rund um Corona-Hilfen für Betriebe wäre wohl ausgeblieben, könnten die Ämter alle nötigen Daten vom steuerpflichtigen Umsatz bis zu den gezahlten Sozialabgaben auf Knopfdruck aufrufen. Die Bundesregierung arbeitet am Entwurf für eine „Wirtschaftsnummer“ – ob es bis zur Bundestagswahl klappt, ist offen. Befürworter wie Ludewig hoffen jedoch, dass der aktuelle Durchbruch auch als Türöffner für dieses Projekt wirkt.

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