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#Eilantrag der AfD zu Bundestagspräsidium gescheitert

Eilantrag der AfD zu Bundestagspräsidium gescheitert

Die AfD-Bundestagsfraktion ist vor dem Bundesverfassungsgericht mit dem Versuch gescheitert, den Bundestag vorläufig zu neuen Verfahrensregeln für die Wahl von Parlamentsvizepräsidenten verpflichten zu lassen. Eine entsprechende einstweilige Anordnung lehnte das Gericht als unzulässig ab, wie es am Mittwoch in Karlsruhe mitteilte.

In der laufenden Legislaturperiode hatten alle kandidierenden AfD-Abgeordneten die notwendige Mehrheit verfehlt, schließlich zog die Fraktion Ende 2020 vor das Bundesverfassungsgericht. (Az. 2 BvE 9/20). Zwar steht laut Geschäftsordnung des Bundestags jeder Fraktion mindestens ein Sitz im Parlamentspräsidium zu. Die Präsidiumsmitglieder müssen allerdings von den Abgeordneten gewählt werden.

Die AfD sah sich nach der Ablehnung ihrer Vorschläge in ihren Rechten verletzt: Der Bundestag hätte vor den Abstimmungen Regelungen treffen müssen, um eine Nichtwahl „aus sachwidrigen Gründen“ zu verhindern, argumentierte sie. Das Gericht lehnte es nun ab, das Parlament vorläufig dazu zu verpflichten. Die AfD wolle ein neues und allgemein gültiges Verfahrensrecht, was im Eilverfahren nicht geschaffen werden könne, erklärte es.

Bei diesem ginge es nur um eine vorläufige Sicherung von Rechten – „dringender Regelungsbedarf“ bestehe hier aber nicht. Grundsätzlich könne die Fraktion auch in der Hauptsache in einem solchen Organstreitverfahren höchstens die Feststellung erreichen, dass ihre Rechte verletzt worden seien, erklärte das Gericht, nicht aber die Verpflichtung des Bundestags zu neuen Regelungen für künftige Abstimmungen über AfD-Vorschläge.

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