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#Das hat der Bundestag beschlossen

Das hat der Bundestag beschlossen

In der letzten Plenarsitzung der laufenden Legislaturperiode standen vor allem die Kanzlerkandidaten unter Beobachtung. Neben Wahlkampfreden von Armin Laschet, Olaf Scholz und Annalena Baerbock haben die Abgeordneten am Dienstag aber auch noch wichtige Gesetzesänderungen beschlossen. So wurde etwa für den Kampf gegen das Coronavirus im Herbst und Winter das Infektionsschutzgesetz geändert. Wann strengere Alltagsbeschränkungen nötig werden, sollen die Bundesländer künftig weitgehend vor Ort festlegen können.

„Wesentlicher Maßstab“ für zu ergreifende Maßnahmen soll insbesondere die Zahl aufgenommener Corona-Patienten in den Kliniken je 100.000 Einwohner in sieben Tagen sein. Berücksichtigt werden sollen aber auch weitere Indikatoren. Genannt werden die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in sieben Tagen, die Zahl der Intensivbetten und die Zahl der Geimpften. Die Länder sollen festlegen können, wo kritische Schwellenwerte liegen. Dies soll die bisherige Orientierung an den Infektionszahlen ablösen, die wegen vieler Geimpfter als nicht mehr uneingeschränkt aussagekräftig gilt.

Der Bundesrat muss den Änderungen noch zustimmen, das könnte in einer Sondersitzung am Freitag geschehen. Die Oppositionsfraktionen kritisierten den Zeitpunkt der Gesetzesänderung, die Regierungsfraktionen wollte aber noch vor der Wahl Klarheit für die Zeit der Regierungsbildung schaffen.

Impfnachweis-Pflicht für bestimmte Berufsgruppen

Des Weiteren sollen Arbeitgeber von Beschäftigten in Kitas, Schulen und Pflegeheimen künftig Auskunft über eine Corona-Impfung oder eine überstandene Covid-Erkrankung verlangen können. Denn dort würden besonders verletzliche Personengruppen betreut, zudem wären wegen der räumlichen Nähe zahlreiche Menschen einem Infektionsrisiko ausgesetzt, heißt es in der Begründung zum Gesetz. Daher könne es aus Infektionsschutzgründen nötig sein, Beschäftigte je nach ihrem Impf- und Antikörperstatus „unterschiedlich einzusetzen oder von einer Beschäftigung ungeimpfter Personen (in bestimmten Bereichen) abzusehen“.

Die erweiterte Impfstatus-Abfrage soll nur während der festgestellten „epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ gelten, die der Bundestag vergangene Woche vorerst für weitere drei Monate verlängert hatte. Die Daten sollen direkt beim Beschäftigten erhoben werden. „Die Freiwilligkeit der Entscheidung über die Inanspruchnahme von Impfschutz bleibt unberührt“, heißt es zur Erläuterung im Entwurf.

Außerdem hat der Bundestag beschlossen, die schon vielerorts umgesetzte 3G-Regel nun ebenfalls ausdrücklich im Infektionsschutzgesetz zu verankern. Damit haben nur noch Geimpfte, Genesene und Getestete Zugang zu bestimmten Innenräumen. Zum präventiven Infektionsschutz können demnach auch Verpflichtungen zur Vorlage entsprechender Nachweise vorgesehen werden – wie zum Beispiel auch schon Abstandsgebote oder Pflichten zum Maske-Tragen.

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