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Das Klima entzweit die Koalition

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur unzulänglichen Klimaschutzgesetzgebung reißt alte Gräben in der Regierungskoalition wieder auf. Der Bundesfinanzminister und SPD-Kanzlerkandidat Olaf Scholz forderte seinen Kabinettskollegen Peter Altmaier, den Wirtschafts- und Energieminister von der CDU, geradezu frontal heraus, und das öffentlich.

Auf Twitter schrieb Scholz: „Nach meiner Erinnerung haben Sie und CDU/CSU genau das verhindert, was nun vom Bundesverfassungsgericht angemahnt wurde. Aber das können wir rasch korrigieren. Sind Sie dabei?“

Zuvor hatte Altmaier seinerseits einen Tweet abgesetzt, in dem er den Spruch aus Karlsruhe als „bedeutendes Urteil“ und „epochal für Klimaschutz“ lobte. Die Entscheidung schaffe „Planungssicherheit für die Wirtschaft“, so Altmaier. Damit erzeugte er, ähnlich wie Scholz, den Eindruck, Karlsruhe habe letztlich seine Politik bestätigt.

Hintergrund der Unstimmigkeiten ist das Bundesklimaschutzgesetz von Ende 2019. Es stellt im Einklang mit den EU-Zielen für Deutschland die Treibhausgasneutralität bis 2050 in Aussicht. Um das zu erreichen, werden Minderungsvorgaben für einzelne Sektoren vorgegeben, etwa für die Stromerzeugung, die Industrie, den Verkehr und für Gebäude. Diese Jahresscheiben reichen im Gesetz aber nur bis 2030.

Das erklärt die Häme

Das Verfassungsgericht hatte diese zeitliche Beschränkung am Donnerstag früh mit der Begründung verworfen, dadurch werde ein Großteil der Minderungslast auf die Zeit nach 2030 vertagt, was die Freiheitsrechte der dann Lebenden einschränke. Bis Ende kommenden Jahres muss der Gesetzgeber den Dekarbonisierungspfad für die fehlenden Jahre nachliefern.

Über die Sektorvorgaben hatte es zwischen Rot und Schwarz schon beim Zustandekommen des Gesetzes Querelen gegeben. Die Union lehnte die Verpflichtungen nach Jahren und Sektoren ursprünglich als zu starr und als wirtschaftlich schädlich ab, die SPD wollte sie bis 2050 festlegen.

Letztlich kam es zu dem Kompromiss bis 2030, den das Gericht jetzt gekippt hat. Das erklärt die Häme, die aus Scholz’ Worten spricht, nach dem Motto: „Wir haben es damals schon gewusst, aber ihr habt gebremst.“

Entsprechend versucht die Union, im heraufziehenden Bundestagswahlkampf die Deutungshoheit über das Klimathema zurückzugewinnen. Altmaier kündigte an, in den kommenden Tagen über Verschärfungen des Klimagesetzes in der Regierung reden. Er hoffe, dass trotz des Bundestagswahlkampfs Maßnahmen beschlossen und Mittel bereitgestellt würden, sagte der CDU-Politiker am Donnerstag in Berlin. Er wolle darüber in der kommenden Woche mit seinen Kollegen in der Bundesregierung sprechen.

Wie Altmaier begrüßte am Donnerstag auch der frühere Bundesumweltminister und Anwärter auf den Parteivorsitz Norbert Röttgen (CDU) das Urteil des Verfassungsgerichts. „Es schlägt ein ganz neues Kapitel im grundrechtlichen Schutz der Bürger gegen freiheitsgefährdende Untätigkeit des Gesetzgebers auf“, sagte Röttgen am dem Nachrichtenportal t-online.

Baerbock feiert

Ausgearbeitet hatte das Klimaschutzgesetz das Bundesumweltministerium unter Svenja Schulze (SPD). Wie Scholz begrüßte sie den Spruch aus Karlsruhe. „Für den Klimaschutz ist das erstmal ein Ausrufezeichen“, sagte sie in Berlin. „Jetzt gibt uns das Bundesverfassungsgericht ja im Kern auf, dass wir den Weg zur Klimaneutralität auch nach 2030 nicht nur in einer Strategie beschreiben.“

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