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#Der EU-Wiederaufbaufonds wird ein Fall für das Verfassungsgericht

Der EU-Wiederaufbaufonds wird ein Fall für das Verfassungsgericht

Der milliardenschwere Wiederaufbaufonds der Europäischen Union zum Ausgleich der Schäden in der Corona-Krise wird ein Fall für das Bundesverfassungsgericht – noch bevor das entsprechende Gesetz in Kraft tritt. Dafür sorgt das „Bündnis Bürgerwille“ um den Hamburger Wirtschaftsprofessor Bernd Lucke.

Corinna Budras

In einem ungewöhnlichen Schritt hat das Bündnis am Montag die Ankündigung einer Verfassungsbeschwerde und eines Antrags auf einstweilige Anordnung nach Karlsruhe geschickt, um zu verhindern, dass der Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier das Gesetz ausfertigt. Sie fürchten, die Regelungen könnten ansonsten schon diese Woche in Kraft treten. Damit wäre Deutschland schon an den Vertrag gebunden, bevor ihn das Bundesverfassungsgericht geprüft hat.

Die Ankündigung ist deshalb mit der Bitte an die Vorsitzende Richterin des zuständigen Zweiten Senats, Doris König, verbunden, Steinmeier von der Verfassungsbeschwerde und dem Antrag zu unterrichten. Sie soll den Bundespräsidenten ersuchen, „der ständigen Staatspraxis entsprechend“, das Gesetz nicht auszufertigen, bis die Karlsruher Richter über die einstweilige Anordnung oder das Verfahren in der Hauptsache entschieden haben, heißt es in Ankündigung des Marburger Rechtsprofessors Hans-Detlef Horn, die der F.A.Z. vorliegt.

Bei dem Vorstoß gehe es nicht darum, die Corona-Hilfen für die EU-Staaten als solche anzugreifen, betonte Lucke, sondern es gehe um die Art der Finanzierung. Nach den bisherigen Plänen will die EU bis zu 750 Milliarden Euro Schulden am Kapitalmarkt aufnehmen, um den kriselnden EU-Staaten in Form von Zuschüssen und Darlehen unter die Arme greifen zu können.

Dabei handelt es sich um ein Rettungspaket von „historischem Ausmaß“, wie stets betont wird. Grundlage ist ein Beschluss des Europäischen Rates, der von allen EU-Mitgliedstaaten ratifiziert werden muss. In Deutschland geschieht dies durch das „Eigenmittelbschluss-Ratifizierungsgesetz (ERatG), über der Bundestag in dieser Woche beraten wird.

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