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#Die Gasumlage könnte noch teurer werden als gedacht

„Die Gasumlage könnte noch teurer werden als gedacht“

Was bereitet die Regierung vor?

Vom 1. Oktober an sollen Gasimporteure 90 Prozent ihrer höheren Einkaufskosten auf die Kunden umlegen dürfen. Grundlage ist Paragraf 26 des Energiesicherungsgesetzes, kurz EnSiG. Das Wirtschaftsministerium hat dafür eine Gaspreisanpassungsverordnung erarbeitet, in der das Prozedere geregelt wird. Die Umlage soll vom 1. Oktober 2022 bis zum 1. April 2024 gelten. Wie hoch sie ist, soll die für den Gasmarkt zuständige Trading Hub Europe anhand der Meldungen der Importeure bis zum 15. August festlegen. Robert Habeck (Grüne) hatte zuletzt eine Spanne von 1,5 bis 5 Cent je Kilowattstunde Gas genannt. Für einen Vier-Personen-Haushalt mit einem Verbrauch von 20.000 Kilowattstunden im Jahr wären das also bis zu 1000 Euro Umlage – zusätzlich zu den Preiserhöhungen, die viele Versorger dieser Tage ankündigen. Die Höhe der Umlage soll im Abstand von drei Monaten je nach Entwicklung der Einkaufskosten angepasst werden können.

Sind die 5 Cent die Obergrenze?

Nein. Zum einen könnte die Umlage höher ausfallen, wenn die Gasimporteure mit noch höheren Beschaffungskosten rechnen. Zum anderen kommen nach der geltenden Rechtslage 19 Prozent Mehrwertsteuer auf die Umlage drauf. Hintergrund: Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer ist alles, was der Empfänger einer Leistung bezahlen muss. Auch als es noch die EEG-Umlage auf den Strompreis gab, wurde diese mit besteuert. Auf die Mineralölsteuer, die einen Großteil des Benzinpreises ausmacht, wird ebenfalls Umsatzsteuer erhoben. Aus 5 Cent Gasumlage würden mit Umsatzsteuer 5,95 Cent, aus 1000 Euro Mehrbelastung 1190 Euro. Aus den Fraktionen von CDU/CSU und FDP kommen Forderungen, die Regierung solle die Mehrwertsteuer auf die Umlage streichen. Dem schloss sich am Donnerstag auch der stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Matthias Miersch an. Aus dem Finanzministerium hieß es, man prüfe Wege, um die Gaskunden nicht noch zusätzlich zu belasten. Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) schlägt vor, die Mehrwertsteuer für Strom-, Gas- und Wärmelieferungen auf 7 Prozent zu senken. Dies wäre „sinnvoller und juristisch wasserfest“.

Was gilt für Festpreisverträge?

Viele Versorger haben mit ihren Kunden Festpreisverträge abgeschlossen, die für eine bestimmte Zeit eine Preisgarantie vorsehen. Laut Branchenschätzungen betrifft das etwa ein Viertel der Verträge. Preiserhöhungen sind dann eigentlich nicht möglich. Die Regierung will nun festschreiben, dass auch in solchen Fällen die Umlage verlangt werden kann. Voraussichtlich wird dies über das EnSiG oder das Energiewirtschaftsgesetz geregelt. Dafür brauchte es aber nach der Sommerpause einen Beschluss von Bundestag und Bundesrat, was die Einführung der Umlage in diesen Fällen verzögern könnte. Denn Versorger müssen Preiserhöhungen üblicherweise sechs Wochen vorher ankündigen.

Und was ist mit Fernwärmekunden?

Wenn ein Energieunternehmen zur Erzeugung von Fernwärme Gas verwendet, muss es selbst die Gasumlage an seinen Lieferanten zahlen, kann sie aber bisher nicht auf die Endkunden überwälzen, weil die kein Gas, sondern Wärme beziehen. Auch das soll geändert werden. Wer mit Fernwärme heizt, sollte sich daher informieren, welcher Energieträger dafür die Grundlage ist. Teils wird Abwärme aus Müllverbrennungsanlagen oder Kohle genutzt, in diesen Fällen müssen Kunden keine Umlage fürchten. 2021 wurde laut Energieverband BDEW aber knapp 47 Prozent der Fernwärme mit Gas erzeugt.

Wie viel Gas muss gespart werden?

Nach der Verordnung zur Gasumlage will das Wirtschaftsministerium eine weitere auf den Weg bringen: die zum Gassparen. Habeck hatte Ende Juli verschiedene Maßnahmen angekündigt: Flure und Hallen in öffentlichen Einrichtungen und Bürogebäuden sollen nicht geheizt, Immobilieneigentümer sollen zu einem Heizungscheck verpflichtet werden. Hausbesitzer mit Pool sollen diesen nicht mehr mit Gas heizen dürfen. Der Gasverbrauch soll so um 15 bis 20 Prozent sinken.

Wie reagieren andere Länder ?

Die EU arbeitet an einem Notfallplan, damit die Mitgliedsstaaten ihren Gaskonsum bis Ende März um 15 Prozent senken, zunächst freiwillig. In Frankreich dürfen Geschäfte und Restaurants bei laufenden Klimaanlagen die Türen nicht offenstehen lassen. Leuchtreklamen sind nachts abzuschalten. Die öffentliche Verwaltung will ihre Kühlgeräte erst ab 26 Grad Raumtemperatur und Heizungen bei weniger als 19 Grad anwerfen. 26 Grad gilt im Sommer auch für Behörden in Griechenland, die Straßenbeleuchtung wird auf ein Mindestmaß verringert. In Italien dürfen Klimaanlagen die Temperatur in öffentlichen Gebäude auf nicht weniger als 27 Grad senken, die Heiztemperatur ist auf 19 Grad gedeckelt.

Welches Land geht am weitesten?

Spanien greift am stärksten in die Wirtschaft ein. Künftig sollen nicht nur für öffentliche Gebäude, Bahnhöfe und Flughäfen im Sommer 27 Grad und im Winter 19 Grad gelten, sondern auch für Arbeitsplätze, Kaufhäuser, Kinos, Hotels. Greenpeace sieht diese Vorgaben als Vorbild. „Im Moment setzt Robert Habeck viel zu sehr auf Freiwilligkeit, das dauert zu lange und reicht nicht aus“, sagte der geschäftsführende Vorstand von Greenpeace Deutschland, Martin Kaiser, FAZ.NET. „Wir brauchen umgehend Verordnungen, die das Energiesparen in der Wirtschaft und in der öffentlichen Verwaltung gezielt vorschreiben.“ Auch müsse wieder mehr im Homeoffice gearbeitet werden: „Wir sollten über Hybrid-Modelle nachdenken, 50 Prozent Arbeit im Büro, 50 Prozent zuhause.“ Für Wohnungen sei es richtig, die Mindesttemperatur zu senken, die Eigentümer ihren Mietern bieten müssen. Werde in Deutschland die Heiztemperatur um ein Grad gesenkt, spare das 6 Prozent der Wärme ein. Spanien sei ein gutes Vorbild, wie sich das Energiesparen gesetzlich beschleunigen lasse.

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