Nachrichten

#Diese Corona-Maßnahmen haben Bund und Länder beschlossen

Diese Corona-Maßnahmen haben Bund und Länder beschlossen

Lange wird es die kostenfreien Bürgertests nicht mehr geben. Nur noch bis zum 10. Oktober wollen Bund und Länder die Kosten übernehmen. Das beschloss die Ministerpräsidentenkonferenz am Dienstag per Videokonferenz. Für den Einzelnen kann es teuer werden. „Wer nicht geimpft ist, muss sich absehbar regelmäßig testen lassen, wenn er in Innenräumen mit anderen Menschen zusammentrifft“, heißt es im Beschluss.

Heike Schmoll

Politische Korrespondentin in Berlin, zuständig für die „Bildungswelten“.

Mit Bedacht ist für die Kostenpflicht der Tests erst ein Termin nach der Bundestagswahl im Oktober gewählt worden. Ab 11. Oktober müssen Ungeimpfte ihre Tests selbst finanzieren. Wie viel sie dann kosten, liegt in der Hand der privaten Betreiber von Testzentren. Ausnahmen wird es nur für Menschen geben, die aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden können oder für die es keine Impfempfehlung gibt (Schwangere, Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren).

In Herberge zwei Tests in der Woche

Bis dahin wollen Bund und Länder den Zauderern in der Bevölkerung die Möglichkeit geben, sich mit einem der derzeit fast ausschließlich verimpften und reichlich vorhandenen mRNA-Impfstoffe immunisieren zu lassen. Wer im Herbst einen vollständigen Impfschutz haben wolle, müsse jetzt beginnen. „Wir müssen dafür werben, dass geimpft wird“, denn die Impfkampagne sei ins Stocken geraten, weit entfernt von der nötigen Impfquote von mindestens 70 Prozent der Gesamtbevölkerung, sagte Bundeskanzlerin Merkel. Bisher sind aber erst 55,1 Prozent der Deutschen vollständig geimpft. Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller (SPD) verwies auf die höheren Inzidenzen unter Ungeimpften zwischen 15 und 25 Jahren, die in Berlin bei 100 liegen.

Schon im August soll bei einer Inzidenz ab 35 die 3G-Regel (Zutritt nur für Geimpfte, Genesene oder Getestete) für alle ab 6 Jahren gelten, die keine Schüler sind. Sie werden schon ab 23. August einen negativen Antigen-Schnelltest brauchen, der nicht älter ist als 24 Stunden oder einen negativen PCR-Test, der nicht älter ist als 48 Stunden, um Zugang zur Innengastronomie zu bekommen, an Veranstaltungen und Festen teilnehmen zu können, um körpernahe Dienstleistungen (Friseur, Kosmetik, Körperpflege) in Anspruch nehmen zu können. Auch der Zugang zu Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sowie Behinderteneinrichtungen soll auf diese Weise geregelt werden. Zugleich sollen „Basisschutzmaßnahmen“ wie etwa das Tragen einer Maske im öffentlichen Nahverkehr oder dem Einzelhandel aufrechterhalten bleiben, und zwar für alle, auch für Geimpfte und Genesene.

Wer Fitnessstudios, Schwimmbäder oder Sporthallen nutzen will, muss als Ungeimpfter und nicht Genesener ebenfalls einen Test vorweisen. Bei Beherbergungen soll ein Test bei der Anreise und dann zweimal pro Woche während des Aufenthalts vorzulegen sein. Bei Sportgroßveranstaltungen oberhalb einer absoluten Zahl von 5000 Zuschauern liegt über die 3G-Regel hinaus die zulässige Auslastung bei maximal 50 Prozent der jeweiligen Höchstkapazität. Ob die 3G-Regel weiter erforderlich ist, soll alle vier Wochen überprüft werden. Der Beschlussvorlage zufolge sollte die 3G-Regel zunächst auch für Gottesdienste und religiöse Zusammenkünfte gelten, davon ist im Beschluss nicht mehr die Rede.

Hospitalisierungen sind wichtiger Indikator

Das Impfen sei das leichteste Mittel, die Freiheit zurückzugewinnen, sagte Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU). Er verhehlte nicht, dass er lieber eine 2G-Regel (Zutritt nur Geimpfte und Genesene) hätte. Er hatte sich noch einmal für stärkere Unterschiede bei Einschränkungen für Geimpfte und Nichtgeimpfte ausgesprochen. „Wer geimpft ist, stellt keine Gefahr dar, deshalb muss man ihm verfassungsrechtlich zwingend die Grundrechte zurückgeben“, sagte er.

Wenn Ihnen der Artikel gefallen hat, vergessen Sie nicht, ihn mit Ihren Freunden zu teilen. Folgen Sie uns auch in Google News, klicken Sie auf den Stern und wählen Sie uns aus Ihren Favoriten aus.

Wenn Sie an Foren interessiert sind, können Sie Forum.BuradaBiliyorum.Com besuchen.

Wenn Sie weitere Nachrichten lesen möchten, können Sie unsere Nachrichten kategorie besuchen.

Quelle

Ähnliche Artikel

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"
Schließen

Please allow ads on our site

Please consider supporting us by disabling your ad blocker!