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#Einheitliche Regeln: Bundestag stimmt Corona-Notbremse zu

Einheitliche Regeln: Bundestag stimmt Corona-Notbremse zu

Der Deutsche Bundestag hat die Änderungen des Infektionsschutzgesetzes angenommen. 342 Abgeordnete stimmten dafür, 220 enthielten sich. Zudem enthielten sich 64 Parlamentarier der Stimme. Mit der bundeseinheitlichen Corona-Notbremse erhält der Bund die Befugnis, Kontaktbeschränkungen und Schließungen anzuordnen. Bislang waren die Bundesländer dafür zuständig. Auch für Schulen und den Einzelhandel ändern sich nun die Regeln.

Die Eckpunkte der „Bundesnotbremse“ beinhaltet vor allem drei Bereiche – ein Überblick:

Ausgangssperren und private Kontakte: Bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen soll es nächtliche Ausgangssperren von 22 bis 5 Uhr geben. Die Sperren sollen damit eine Stunde später beginnen als ursprünglich vorgesehen. Zwischen 22 und 24 Uhr soll körperliche Bewegung im Freien alleine erlaubt bleiben, also etwa Joggen. Die bisher geltenden Ausnahmen von Ausgangssperren bleiben bestehen, etwa für Notfälle oder die Versorgung Pflegebedürftiger. Ab dieser Inzidenzschwelle darf sich dann außerdem höchstens ein Haushalt mit einer weiteren Person treffen. Kinder bis 14 Jahre zählen nicht mit. Zu Trauerfeiern sollen bis zu 30 Menschen zusammenkommen dürfen.

Schulen: Die ursprünglich bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von 200 angesetzte und deshalb als zu hoch kritisierte Schwelle für ein Ende des Präsenzunterrichts in Schulen wurde auf 165 herabgesetzt. Ausnahmen für Abschlussklassen und Förderschulen sind möglich. Ab einer Inzidenz von 100 ist Wechselunterricht vorgeschrieben. Schüler und Lehrer müssen sich für die Teilnahme am Präsenzunterricht zweimal pro Woche testen lassen.

Einkaufen: Fürs Einkaufen jenseits des Lebensmittel-, Drogerie-, Buch- und Blumenhandels sowie anderer Bereichen soll gelten: Geschäfte können Kunden nur einlassen, wenn sie einen negativen Corona-Test vorlegen und einen Termin gebucht haben. Steigt der Wert über 150, wäre nur noch das Abholen bestellter Waren (Click & Collect) erlaubt.

Unabhängig von der Inzidenz soll folgende Homeoffice-Regelung gelten: Die Pflicht zum Homeoffice, die bisher über eine Verordnung geregelt ist, soll nun im Infektionsschutzgesetz verankert werden. Beschäftigten müsste bei Büroarbeit oder vergleichbaren Tätigkeiten angeboten werden, diese in ihrer Wohnung auszuführen, wenn dem keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen. In Betrieben, in denen Homeoffice nicht möglich ist, müssen die Beschäftigten getestet werden.

Zuvor hatte Gesundheitsminister Jens Spahn im Deutschen Bundestag noch einmal für die „Bundesnotbremse“ geworben. Die dafür erforderlichen Änderungen am Infektionsschutzgesetz seien „angemessen, verhältnismäßig und im Übrigen auch geeignet“, um die Welle an Corona-Neuinfektionen zu brechen, sagte der CDU-Politiker vor den Abgeordneten. Sie sei „das Ergebnis eines demokratischen Prozesses.“ Die Fraktionen der Opposition aus Linken, Grünen, FDP und AfD hatten angekündigt, dem Gesetz nicht zuzustimmen. Sechs Änderungsanträge der FDP wurden vom Parlament mehrheitlich abgelehnt, ebenso zwei der Linken und einer der Grünen.

Unterdessen löste die Berliner Polizei eine „Querdenker“-Demonstration am Reichstag auf. Da der Mindestabstand nicht eingehalten werde und Masken nicht getragen würden, „wird die Versammlung durch unseren Einsatzleiter aufgelöst“, schrieb die Polizei auf Twitter. Im Berliner Regierungsviertel demonstrierten mehrere Tausend Menschen gegen die bundeseinheitlichen Regelungen. Die Polizei war mit einem Großaufgebot von bis zu 2200 Einsatzkräften vor Ort. Sie wurde von Polizisten aus anderen Bundesländern und von der Bundespolizei unterstützt. Das Regierungsviertel war weiträumig abgesperrt, Wasserwerfer standen bereit.

Mehr Informationen in Kürze.

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