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#Corona-Pandemie: Diesen fünf Landkreisen in der Region droht die Corona-Notbremse

Corona-Pandemie: Diesen fünf Landkreisen in der Region droht die Corona-Notbremse



Wenn die Infektionszahlen weiter so steigen wie bisher, könnte es auch in Schwaben und dem westlichen Oberbayern bald besonders harte Einschränkungen geben. Das Allgäu ist bereits nah dran.

Dem Landkreis Unterallgäu droht sie als erstes, andere Landkreise in unserer Region werden sie möglicherweise ebenfalls bald erleben: die harte Corona-Notbremse. Bereits ab Mittwoch wird das öffentliche Leben in bayerischen Landkreisen mit einer Inzidenz von über 1000 auf ein Minimum heruntergefahren. Diese Marke haben – Stand Montag – bereits neun Landkreise im Südosten des Freistaats gerissen. Bis sich am Dienstag der Ministerrat und der Landtag mit der verschärften Regelung befassen und diese am Mittwoch in Kraft tritt, werden es jedoch vermutlich noch einmal mehr sein.

In unserer Region stehen neben dem Landkreis Unterallgäu (dort lag die Sieben-Tage-Inzidenz am Montag bei 873) auch der Landkreis Augsburg (739), der Landkreis Neuburg-Schrobenhausen (815), der Landkreis Ostallgäu (862) und der Landkreis Oberallgäu (798) kurz davor, die Tausendermarke zu überschreiten. In Deutschland stieg die Zahl der Neuinfektionen (Stand Montag) im Vergleich zur Vorwoche um 31 Prozent. Ginge es in diesem Tempo weiter, dann würden das Unterallgäu, Ostallgäu, Oberallgäu und Neuburg-Schrobenhausen vermutlich bereits am Wochenende die Schwelle zur „harten Notbremse“ überschreiten. Bei ihnen allen würde die besonders verschärfte Lockdown-Regel greifen.

Was bedeutet der Corona-Lockdown für die Landkreise?

Was bedeutet dies konkret für die betroffenen Landkreise? Überall dort, wo die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb einer Woche den Grenzwert von 1000 überschreitet, müssen alle Freizeit-, Sport- oder Kulturveranstaltungen abgesagt werden. Gaststätten und Beherbergungsbetriebe müssen schließen. Und auch Friseure, Nagelstudios und andere Anbieter körpernaher Dienstleistungen müssen ihre Geschäfte geschlossen halten. Im Handel ist unter den Bedingungen der „harten Notbremse“ dann nur noch ein Kunde pro 20 Quadratmeter Fläche zugelassen.

Ein Ende der Hotspot-Regelung soll nach dem Willen der Staatsregierung erst dann möglich werden, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz in einem betroffenen Landkreis fünf Tage lang unter 1000 liegt – mit einer Tendenz nach unten.


 

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Wie viele Landkreise unter dem Inzidenzwert von 1000 bleiben, wird davon abhängen, wie die Corona-Maßnahmen wirken, die Staatsregierung und Landtag an diesem Dienstag für ganz Bayern beschließen wollen. Sie reichen – wie berichtet – von Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte über verschärfte 2G- und 2G-plus-Regelungen, Obergrenzen bei Kultur- und Sportveranstaltungen bis hin zur Absage von Weihnachtsmärkten, zur Schließung von Diskotheken, Kneipen und Clubs sowie zu einer Sperrstunde (22 Uhr) in der Gastronomie. Ausnahmen von 2G soll es nur für den Handel sowie für medizinische, therapeutische und pflegerische Dienstleistungen geben.

Zunächst sollen die bayerischen Corona-Regeln bis zum 15. Dezember gehen

Zunächst ist geplant, dass die bayerischen Corona-Regeln bis zum 15. Dezember gelten sollen. Dann läuft die Übergangsfrist nach dem Bundesinfektionsschutzgesetz ab, auf dessen Grundlage Bayern jetzt die Regeln verschärft. Wie es danach weitergeht, ist offen. Ministerpräsident und CSU-Chef Markus Söder rechnet wegen der Wucht der vierten Corona-Welle damit, dass die Ampelkoalitionäre im Bund noch vor dem Ende der Übergangsfrist Nachbesserungen am neuen Infektionsschutzgesetz des Bundes werden vornehmen müssen. Am 9. Dezember wollen sich Bund und Länder bei einer Ministerpräsidentenkonferenz erneut über die aktuelle Lage in der Pandemie beraten und dann auch die Gesetzeslage evaluieren. „Ich bin sicher, die Ampel wird da nachbessern müssen“, sagte Söder am Montag nach einer Video-Schalte des CSU-Parteivorstands. Die Einschätzung, dass bis dahin die epidemische Lage enden könnte, sei „eine grundlegende Fehleinschätzung der gesamten Situation“, sagte Söder. Er vertrat die Auffassung, dass das Gesetz des Bundes der Lage insgesamt nicht angemessen ist, weil es die Möglichkeiten der Länder bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie begrenze und zeitlich beschränke.


 

In Bayern werde, so der Ministerpräsident, am Dienstag zunächst das Kabinett und dann der Landtag die bereits am Freitag von der Koalition verabredeten Verschärfungen beraten und beschließen. „Zur Bekämpfung der Pandemie müssen wir dort ansetzen, wo die Hebel am wichtigsten sind. Das heißt: Lockdown für Ungeimpfte durch 2G und 2G-Plus und auch durch Kontaktbeschränkungen und in den Hotspot“, betonte Söder. Das sei wichtig, um die vierte Corona-Welle zu brechen, „und zwar hart“. Wie im vergangenen Winter würden die nächsten Wochen den Menschen viel Solidarität abverlangen, sagte Söder. Es sei verständlich, dass Corona zermürbe und nerve. Er hoffe sehr, dass die Maßnahmen bis zum 15. Dezember Wirkung zeigten, aber voraussagen könne dies leider niemand. Sollte es rechtlich möglich sein, werde Bayern dann bei Bedarf die Maßnahmen verlängern. Weitere Verschärfungen seien für ihn kein Thema, sagte Söder auf Nachfrage unserer Redaktion. CSU-Generalsekretär Markus Blume sagte, dass es im CSU-Vorstand „eine hundertprozentige Unterstützung für den Corona-Kurs von Markus Söder und der bayerischen Staatsregierung“ gebe.

Initiative der Freien Wähler setzt sich für Entlastung der Krankenhäuser ein

Die Landtagsfraktion der Freien Wähler hat, wie der Allgäuer Abgeordnete Bernhard Pohl mitteilte, derweil eine Initiative gestartet, die in den Krankenhäusern für eine gewisse Entlastung sorgen könnte. In einem Brief an das Kommando Sanitätsdienst der Bundeswehr bittet Pohl den Generaloberstabsarzt Ulrich Baumgärtner um Unterstützung. In Bayern, so Pohl, gebe es etwa 3000 pensionierte Soldaten und Zivilisten im medizinischen Bereich. Er hofft, dass ein „Appell des Dienstherrn“ dazu führen könnte, aus ihren Reihen zusätzliches medizinisches Personal zu rekrutieren. Er bittet auch, zu prüfen, ob die Sanitätsstaffeln an bestehenden oder ehemaligen Bundeswehrstandorten hochgefahren werden könnten.

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