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#ESM-Fachleute wollen 100 Prozent als neue Maastricht-Schuldengrenze

ESM-Fachleute wollen 100 Prozent als neue Maastricht-Schuldengrenze

Schon oft hat die EU ihre eigenen Haushalts-und Schuldenregeln geändert. Der Stabilitäts- und Wachstumspakt, mit dessen Regelwerk die Mitgliedstaaten theoretisch für unsolide Haushaltspolitik bestraft werden könnten, ist mehrfach „flexibilisiert“ worden. Das hatte vor allem den Zweck, Verstöße der Mitgliedstaaten gegen die haushaltspolitischen Vorgaben des Maastricht-Vertrags zu rechtfertigen – und dafür zu sorgen, dass diese nicht mit Sanktionen bis hin zu Geldbußen belegt werden.

In der Vergangenheit lobte sich die EU-Kommission oft dafür, dass sie die Schuldenregeln flexibel auslegte. Heute wendet sich der amtierende Finanzminister Olaf Scholz (SPD) mit dem Argument gegen eine abermalige Pakt-Reform, dass das geltende Regelwerk hinreichend flexibel sei. Ähnlich haben sich die voraussichtlichen neuen Berliner Koalitionspartner festgelegt.

Fest steht: Das geltende Regelwerk hat einen erheblichen Anstieg der Staatsschulden seit Abschluss des Maastricht-Vertrags in den frühen 1990er Jahren nicht verhindert. Damals betrug die durchschnittliche Schuldenquote im Euroraum 60 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP), heute sind es rund 100 Prozent. Verantwortlich dafür waren mehrere Wirtschaftskrisen, zuletzt der von der Corona-Pandemie ausgelöste Wirtschaftseinbruch und die damit verknüpften zusätzlichen Staatsausgaben. Griechenland, Italien, Portugal, Spanien, Zypern, Frankreich und Belgien liegen teilweise erheblich über diesem Schulden-Durchschnitt.

Müsste der EU-Vertrag verändert werden?

Die erheblich gestiegenen Schulden sind der Hauptgrund dafür, dass die EU-Kommission in der vergangenen Woche die Diskussion um eine Grundsatzreform der Haushaltsregeln eröffnet hat. Dabei stehen erstmals auch die Maastrichter Referenzwerte selbst zur Debatte, an denen bisher niemand ernsthaft rühren mochte. Ökonomen des in der Sache eigentlich nur am Rande zuständigen Euro-Krisenfonds ESM haben in einem am Montag veröffentlichten Arbeitspapier vorgeschlagen, den Grenzwert für die Staatsverschuldung von 60 auf 100 Prozent des BIP zu erhöhen. Der Referenzwert für die Neuverschuldung von 3 Prozent des BIP soll bestehen bleiben.

Zugleich wollen die ESM-Ökonomen die bestehenden Vorgaben des Stabilitätspakts zum Abbau der hohen Staatsschulden abschwächen. Grundsätzlich sollen die Staaten ihre Ausgaben nur um ihr Trendwachstum – also um ihr durchschnittliches Wirtschaftswachstum – steigern dürfen. Länder, deren Staatsschulden über 100 Prozent des BIP liegen, sollen diese nach einem von der EU-Kommission festgelegten Pfad langfristig abbauen. Das wäre gegenüber dem jetzigen – freilich nie eingehaltenen – Regelwerk eine Abschwächung.

Dieses sieht generell vor, dass Staaten, welche die 60-Prozent-Grenze nicht einhalten, die Differenz zum Referenzwert jährlich um ein Zwanzigstel abbauen müssen. Als diese Regel 2011 beschlossen wurde, betrug die italienische Staatsschuld rund 130 Prozent des BIP. Zwar bekam Rom aus Brüssel mehrfach Vorgaben zum Schuldenabbau, hielt diese aber nicht ein. Heute beträgt die italienische Schuldenquote rund 155 Prozent. Der ESM-Vorschlag läuft darauf hinaus, dass die Kommission den langfristigen Pfad zum Schuldenabbau nach eigenem Dafürhalten festlegt.

Die ESM-Ökonomen begründen ihre Reformvorschläge vor allem damit, dass das bisherige Regelwerk der ökonomischen Realität nicht mehr gerecht werde. So lasse sich der aktuelle Schuldenstand auch im Durchschnitt nicht mehr unter die 60-Prozent-Marke drücken. Zugleich sei die Schuldentragfähigkeit aller Euro-Staaten angesichts der aktuell niedrigen Zinsen nicht gefährdet. Außerdem müssten die Regeln an die Bedürfnisse der hoch verschuldeten Staaten angepasst werden. Bliebe etwa die Ein-Zwanzigstel-Regel bestehen, müsste Portugal in den kommenden 20 Jahren im Durchschnitt einen unrealistisch hohen jährlichen Primärüberschuss – das ist der Haushaltssaldo ohne den Schuldendienst – von 2,5 Prozent erzielen.

Nach Ansicht der ESM-Ökonomen wäre für die von ihnen vorgeschlagenen Reformen keine Änderung der EU-Verträge notwendig. Die Referenzwerte von 3 und 60 Prozent des BIP sind nicht im Vertrag selbst, sondern in einem Protokoll festgehalten. Protokolle gelten zwar als rechtskräftige Bestandteile des Vertrags. Das Protokoll zu den Haushaltsregeln lässt sich aber nach ESM-Meinung einfacher ändern als der Vertrag selbst. Notwendig wäre demnach „nur“ ein einstimmiger Beschluss aller 27 Mitgliedstaaten, nicht aber eine Ratifikation der nationalen Parlamente.

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