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#Für wen die neue Eigenheim-Förderung der KfW gilt

Familien mit niedrigen und mittleren Einkommen können für den Neubau eines klimafreundlichen Hauses ab Juni zinsgünstige Kredite von der Förderbank KfW bekommen. Dafür werde ein Zinssatz von 1,25 Prozent aufgerufen, sagte Bauministerin Klara Geywitz (SPD) am Mittwoch in Berlin. Das sei deutlich günstiger als die marktüblichen Zinsen von aktuell rund 3,5 Prozent für Kredite mit zehnjähriger Zinsbindung. Die Details der Förderung wurden in den vergangenen Tagen festgezurrt.

Die Förderung gilt als Nachfolger des Baukindergelds. Erhalten können sie Familien mit einem Kind und zu versteuerndem jährlichen Haushaltseinkommen von bis zu 60.000 Euro. Für jedes weitere Kind erhöht sich die Grenze um 10.000 Euro. Das Haus muss selbst bewohnt und nach strengen Klimaschutz-Kriterien gebaut werden. In großen Familien sind maximal geförderte Kredite in Höhe von 240.000 Euro möglich.

Für das Programm stehen bis zu 350 Millionen Euro bereit. Ziel der Bundesregierung sei es, die Wohneigentumsquote zu erhöhen. Damit Deutschland seine verbindlichen Klimaschutzziele im Gebäudebereich bis 2045 erreicht, werden nur Neubauten gefördert, bei denen der CO2-Fußabdruck über den gesamten Lebenszyklus gering ist, heißt es aus dem Bauministerium.

Was genau wird gefördert?

Gefördert wird der Neubau sowie der Ersterwerb (innerhalb von zwölf Monaten nach Bauabnahme gemäß § 640 BGB) neu errichteter klimafreundlicher und energieeffizienter Wohngebäude, die den energetischen Standard eines Effizienzhauses 40 für Neubauten und die Anforderung Treibhausgasemissionen im Gebäudelebenszyklus für den Neubau von Wohngebäuden des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude PLUS (QNG-PLUS) erreichen. Förderfähig sind ausschließlich Wohngebäude, die nach Fertigstellung unter den Anwendungsbereich des aktuell gültigen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) fallen. Gefördert werden die Stufen „Klimafreundliches Wohngebäude“ sowie „Klimafreundliche Wohngebäude – mit QNG“

Fördergegenstand ist maximal eine Wohneinheit. Antragsberechtigt sind ausschließlich Privatpersonen, die ein förderfähiges Wohneigentum zur Selbstnutzung errichten oder erwerben möchten. Dies ist jede natürliche Person als alleiniger Antragsteller oder jeder förderfähige Haushalt, die/der zu mindestens 50 Prozent (Mit-)Eigentum an selbstgenutztem Wohneigentum erwerben möchte und in dessen Haushalt mindestens ein leibliches oder angenommenes Kind gemeldet ist, das zum Zeitpunkt des Antragseingangs in der KfW geboren war und das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat

Diese Einkommensgrenzen gelten

Das zu versteuernde jährliche Haushaltseinkommen darf die Grenze von 60.000 Euro bei einem Kind, zuzüglich 10.000 Euro je weiterem Kind, nicht überschreiten. Die Förderung erfolgt als Projektförderung in Form der Anteilsfinanzierung als Kredit mit Zinsverbilligung aus Bundesmitteln. Förderfähig sind die gesamten Ausgaben für das Bauwerk, die Leistungen der Fachplanung und Baubegleitung einschließlich der Dienstleistungen für Lebenszyklusanalyse oder Nachhaltigkeitszertifizierung. Bei Eigenleistung sind die Ausgaben für das Material förderfähig.

Es werden im Rahmen der folgenden Kredithöchstbeträge bis zu 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben des Vorhabens finanziert. Ausschlaggebend für die Kredithöchstbeträge sind der geplante Gebäudestandard sowie die Anzahl der Kinder, die bei Antragstellung im Haushalt der Antragsteller oder deren im künftigen Haushalt wohnenden Ehe- oder Lebenspartner leben und das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Gefördert wird in diesem Produkt maximal eine Wohneinheit.

Kritik am Förderprogramm von Interhyp

Jörg Utecht, Vorstandsvorsitzender der Interhyp Gruppe, zeigte sich zufrieden darüber, dass das Baukindergeld im Rahmen einer neuen Förderung der KfW fortgeführt wird. „Die Wohneigentumsquote in Deutschland ist eine der niedrigsten in Europa, doch Immobilienbesitz kann ein Grundstock für den Vermögensaufbau, eine finanzielle Sicherheit im Alter und ein wirksamer Schutz bei Inflation sein.“

Die Förderbedingungen hätten sich im Vergleich zum ehemaligen Baukindergeld jedoch signifikant geändert. Laut Interhyp ist die neue Eigenheimförderung für Familien deutlich weniger attraktiv geworden. „Im Vergleich zum früheren Baukindergeld gibt es eine deutliche Absenkung der Einkommensgrenze um rund 30.000 Euro für eine Familie mit einem Kind“, so Jörg Utecht. Der Förderzuschuss von jährlich 1.200 Euro pro Kind für zehn Jahre sei im neuen Programm ersatzlos gestrichen worden. An Stelle des Förderzuschusses können im neuen Programm zinsverbilligte Darlehen aufgenommen werden.

Die Reduktion der Einkommensobergrenze birgt aus Sicht von Interhyp zwei Herausforderungen: „Zum einen fällt eine relevante Zielgruppe, nämlich alle Familien mit einem Jahreseinkommen zwischen 60.000 und 90.000 Euro bei einem Kind, aus dem Programm. Zum anderen legt die Bundesregierung ein Programm für eine Zielgruppe auf, die mit ihren knappen Ressourcen aktuell ohnehin schon mehr Kosten zu bewältigen hat als zu Zeiten des Baukindergelds, nämlich stark gestiegene Lebenshaltungskosten, Immobilienpreise und Baukosten sowie ein deutlich höheres Zinsniveau. Die Chance dieser Familien eine Immobilie zu bauen beziehungsweise maximal ein Jahr nach Fertigstellung zu erwerben, ist heute eher kleiner geworden als damals.“ Zudem seien die Anforderungen an klimafreundliche Wohngebäude mit erheblichen Kosten verbunden.

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