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#Ganztagsanspruch für Grundschüler alarmiert die Kreise

Ganztagsanspruch für Grundschüler alarmiert die Kreise

Grundschüler sollen einen Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung erhalten. Doch die Kosten für den stufenweisen Regierungsplan ab dem Jahr 2025 sind noch ungeklärt, obgleich Union und SPD dies im Koalitionsvertrag vereinbart hatten und sich die Bundesregierung am Dienstag im Kabinett damit beschäftigen soll. Der Landkreistag lehnt deswegen den Entwurf für ein Ganztagsförderungsgesetz aus den Bundesministerien für Familie sowie für Bildung ab.

Jan Hauser

„Die immensen Investitionskosten und laufenden Ausgaben der Kommunen werden in keinster Weise abgesichert“, sagte Hauptgeschäftsführer Hans-Günter Henneke der F.A.Z. „Wir befürchten, dass Bund und Länder auf den letzten Metern der Legislaturperiode einen Vertrag zulasten Dritter, nämlich der Landkreise und Städte, machen.“

Am Dienstag soll das Kabinett den Gesetzentwurf verabschieden, mit dem Erstklässler ab ihrer Einschulung im Sommer 2025 einen Betreuungsanspruch in ihrer Grundschulzeit erhalten. Die Zeit dränge, sagte Bundesbildungsministerin Anja Karliczek (CDU). Nach dem Entwurf sollen Kinder in den 15000 Grundschulen Anspruch auf mindestens acht Stunden Betreuung einschließlich Schule an Wochentagen bis zum Beginn der fünften Klasse bekommen. Erlaubt sein sollen maximal vier Wochen Schließzeit im Jahr. Der Grundschulverband sieht in einem Ausbau einen Schritt, um Bildungserfolge von sozialer Herkunft zu entkoppeln. Für die Ministerien geht es um Teilhabechancen von Kindern, Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Gleichberechtigung von Frauen und Männern sowie Fachkräftesicherung für Arbeitgeber.

Der Bund will sich an Kosten beteiligen

Allerdings bleiben Details daran unklar. Für Henneke ist erforderlich, dass der Bund vor einem Gesetz mit Bundesländern und kommunalen Spitzenverbänden einvernehmliche und verbindliche Regeln zur dauerhaften Finanzierung der Betriebskosten und Investitionskosten trifft. Genau dies sei bislang nicht erfolgt. Für den Ausbau der Ganztagsbetreuung braucht es in vielen Bundesländern mehr Personal und Räume. Die Bundesregierung will 3,5 Milliarden Euro für Investitionen an den Schulen geben sowie für die Betriebskosten 40 Millionen Euro im Jahr 2025, 136 Millionen Euro ein Jahr später, 232 Millionen Euro im Jahr 2027, 328 Millionen Euro im Jahr darauf und schließlich 384 Millionen Euro im Jahr.

Henneke beziffert die Betriebskosten in den nächsten Jahren auf rund vier bis fünf Milliarden Euro. Zwar sei der Bund bereit, sich daran gegenüber den Ländern zu beteiligen, aber „das ist nur ein Tropfen auf den heißen Stein“, sagte er. „Wir haben die Sorge, dass wir am Ende auf den unabsehbaren Kosten sitzengelassen werden.“ Eine Lösung skizziert Henneke: Er schlägt vor, dass der Bund den Ländern dauerhaft Umsatzsteuerpunkte überlässt. Damit würde die Bundesregierung auf einen Teil ihres Anteils an Umsatzsteuereinnahmen verzichten, um die Ganztagsbetreuung langfristig zu finanzieren. Für Henneke würde das der Dynamik der Ausgabenentwicklung gerecht werden. Ein Umsatzsteuerpunkt entspricht etwa 1,8 Milliarden Euro.

Bildungsauftrag liegt aber bei den Ländern

Gleichzeitig geht es dem Landkreistag um mehr als die reinen Kosten für das Regierungsvorhaben. „Wir haben aber auch grundsätzliche Bedenken“, sagte Henneke. Eine Gesetzgebungskompetenz des Bundes sei auf diesem Feld nicht ersichtlich. „Ganztagsbetreuung ist keine Fürsorge wie die Betreuung von Kita-Kindern oder wie die Sozialhilfe, sondern fällt ganz eindeutig in den Bildungsauftrag der Länder.“ In der föderalen Aufgabenteilung gehört Bildung zur Zuständigkeit der Bundesländer. Daher stützt der Bund seine Beteiligung an den Investitionskosten beim Ganztagsausbau auf eine Vorschrift zur Steigerung der Leistungsfähigkeit der kommunalen Bildungsinfrastruktur, wie Henneke ausführt: „Das ist ein Widerspruch in sich.“

Bund und Länder hatten auch den seit August 2013 geltenden Rechtsanspruch auf Betreuung für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr vereinbart. Dafür haben Kommunen ihre Krippenplätze ausgebaut und mehr Fachkräfte eingestellt. Ebenso plant die Regierung nun die Betreuung von Grundschulkindern.

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