#Gastronomen fürchten massiven Umsatzeinbruch
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„Gastronomen fürchten massiven Umsatzeinbruch“
Enttäuscht bis wütend: So reagiert das Gastgewerbe auf die weitere Verschärfung der Corona-Maßnahmen. Dass doppelt Geimpfte im Restaurant künftig zusätzlich noch einen Test vorlegen sollen, sei eine „Katastrophe“ für die Branche, sagte Ingrid Hartges, Hauptgeschäftsführerin des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbands (Dehoga). Zwar sind die rund 35 Millionen Geboosterten von der Testpflicht ausgenommen. Aber 25 Millionen Menschen sind bislang „nur“ doppelt geimpft. Die Furcht der Gastronomen: Viele von ihnen werden sich für einen Besuch im Café oder der Pizzeria nicht in einem Testzentrum anstellen.
Schon im Dezember seien die Umsätze branchenweit rund 50 Prozent niedriger ausgefallen als im Vorkrisenjahr 2019, hat der Verband gerade vorgerechnet. In mehreren Bundesländern galt schon in den vergangenen Wochen „2 G plus“, andernorts 2 G mit einer Sperrstunde. Nun fürchtet die Branche einen weiteren Dämpfer. Berlins Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey (SPD) hat für die Kritik wenig Verständnis. „Man muss immer sehen: Die Alternative ist die komplette Schließung. Und das will der Gaststättenverband definitiv auch nicht.“
Was die Gastronomen besonders umtreibt: „Im November haben Bund und Länder beschlossen, dass die Hospitalisierungsrate das entscheidende Kriterium sein soll. Davon ist jetzt keine Rede mehr“, sagte Hartges. „In etlichen Bundesländern liegt die Hospitalisierungsinzidenz unter 3, da müssten nach den Beschlüssen von damals eigentlich Erleichterungen statt Verschärfungen eintreten.“ Damals war festgelegt worden, dass ab einer Hospitalisierungsinzidenz von 3 im Freizeitbereich die 2-G-Regel gelten soll, ab einer Inzidenz von 6 dann 2 G plus. „Wir haben immer gesagt: Die Maßnahmen müssen verhältnismäßig und praktikabel sein“, so Hartges. „Aber das ist immer weniger der Fall.“
„Hilfen nicht ausreichend“
Die von Bund und Ländern geplante Erweiterung der Hilfsprogramme hält der Dehoga für unzureichend. Seit Freitag können Unternehmer die Überbrückungshilfe IV beantragen. Im Kleingedruckten ist geregelt, dass die Personalkosten für Zugangskontrollen förderfähige Hygienemaßnahmen sind. Je nach Höhe des Umsatzrückgangs bekommen die Betriebe zwischen 40 und 90 Prozent ihrer Fixkosten erstattet. Die Bundesregierung erwartet, dass bis zu 100.000 Unternehmen die Hilfen beantragen könnten. Hartges sagt aber: „Vor allem für größere Betriebe sind die Hilfen nicht ausreichend.“ Stadthotels und Eventgastronomen hätten selbst im Sommer kaum Umsatz machen können – und auch aktuell kaum eine Perspektive.
In solchen Situationen wurden bisher auch häufig Gerichte bemüht, um Klarheit über die Rechtmäßigkeit der Regeln zu schaffen. Doch Juristen dämpfen die Hoffnung, dass Richter diesmal so wie so manches Mal in der Vergangenheit neue Fakten schaffen. Zum einen sei der Stufenplan mit der vereinbarten Hospitalisierungsrate nur eine unverbindliche Vereinbarung zwischen Bund und Ländern gewesen und nichts, worauf sich Gastronomen nun verbindlich berufen könnten, sagt der Berliner Wirtschaftsjurist Albrecht Döring. Er arbeitet in der Kanzlei Härting, die in der Vergangenheit schon viele Gerichtsverfahren gegen Corona-Maßnahmen geführt hat. Döring ist gleichzeitig Vorsitzender des Berufsverbandes Bars of Berlin e.V. und kann daher die Sorgen der Branche gut nachvollziehen. Außerdem haben sich in jüngster Zeit nur wenige Gerichte gegen die Entscheidungen der Politik gestellt.
Vor allem das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber einen weiten Ermessensspielraum bei der Bekämpfung der Pandemie zugebilligt. Zuletzt hatte vor allem das Oberverwaltungsgericht in Niedersachsen für Aufsehen gesorgt, als es die 2-G-Regel für den Einzelhandel außer Kraft setzte, weil diese nicht notwendig sei. Andere Gerichte, unter anderem auch in Berlin, haben dagegen die Beschränkungen aufrechterhalten.
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