Nachrichten

#Haushaltsplan der Ampel: Digitalwirtschaft kritisiert Sparpläne

Digitalwirtschaft und Forschung haben die Pläne der Ampel­regierung heftig kritisiert, die Haushaltsmittel für die Digitalisierung der Verwaltung drastisch zu kürzen. „Wer ausge­rechnet bei der Digitalisierung spart, spart an der völlig falschen Stelle“, sagte Bitkom-Präsident Ralf Wintergerst der F.A.Z. „Investitionen in die Digitalisierung sind Investitionen in Deutschlands Wettbewerbs- und Zukunftsfähigkeit.“ Nur so ließen sich die hoch angesetzten Umweltziele erreichen und die öffent­liche Verwaltung einfacher und schneller organisieren. „Statt Einsparungen bräuch­ten wir eine zielgerichtete Anhebung der Investitionen.“

Auch Irene Bertschek, Leiterin des Forschungsbereichs „Digitale Ökonomie“ am Leibniz-Zen­trum für Europäische Wirtschaftsforschung ZEW, bemängelte, dass die Bundesregierung einer digitalen öffentlichen Verwaltung noch immer nicht die Bedeutung beimesse, die ihr zustehe. „Die Digitalisierung der Verwaltung ist Voraus­setzung für die Funktionsfähigkeit auch anderer Bereiche und damit für die Handlungs- und Zukunftsfähigkeit unserer Wirtschaft und Gesellschaft.“

Konkret geht es um Pläne der Bundesregierung, die Haushaltsmittel für die Digitalisierung der Verwaltung von 377 Millionen Euro in diesem Jahr auf 3,3 Millionen Euro im Jahr 2024 zu kürzen. Das zuständige Bundesinnenministerium begründete dies damit, dass für die weitere Umsetzung des Online­zugangsgesetzes (OZG) keine weiteren Mit­tel vorgesehen seien. Statt dessen würden „Ausgabereste“ aus zurückliegenden Haushaltsjahren genutzt, um auch 2024 die Digitalisierung der Verwaltungsleistungen fortzuführen. Außerdem kann sich die Fitko, die zentrale Koordinierungs- und Vernetzungsstelle für Digitalisierungsvorhaben der öffentlichen Verwaltung in Deutschland, über einen statt­lichen Aufwuchs freuen: Für 2024 steigen ihre Mittel von 9,6 Millionen Euro auf 36,9 Millionen Euro.

Die Digitalisierung ist längst noch nicht abgeschlossen

Allerdings sind die Umsetzung des OZG und vor allem das breitflächige Ausrollen der einzelnen Digitalprojekte noch längst nicht abgeschlossen. Im Gegenteil: Das Gesetz ist Ende 2022 ausgelaufen, allerdings wurden die darin festgelegten Ziele einer umfassenden Digitalisierung von Verwaltungsdienstleistungen weitgehend verfehlt. Das Bundesinnenministerium hat deshalb einen neuen Gesetzesrahmen für ein OZG 2.0 geschaffen, der noch im parlamentarischen Verfahren steckt. Die dafür veranschlagten Mittel in Höhe von einmalig 575 Millionen Euro sowie 27 Millionen Euro jährlich finden sich jedoch nicht in der Haushaltsplanung für 2024.

Auch dafür hat das Bundesinnenministerium eine Erklärung: Der Gesetzentwurf zum OZG 2.0 sehe schließlich vor, dass sich künftig ausschließlich die einzelnen Ministerien um die Finanzierung ihrer OZG-Leistungen kümmern müssten. „Wie dies konkret in den Ressorts umgesetzt wird, kann das BMI nicht zentral beantworten“, betonte eine Sprecherin.

Milliarden-Investitionen in der Vergangenheit

In der Bundesregierung herrscht offenbar die Auffassung vor, es sei vonseiten des Bundes schon genug in die Verwaltungsdigitalisierung geflossen: Im Rahmen eines Konjunkturpakets hatte die frühere schwarz-rote Bundesregierung im Corona-Jahr 2020 beschlossen, Bund und Ländern für die Umsetzung des OZG zusätzlich insgesamt drei Milliarden Euro zur Verfügung zu stellen. Vor allem in den Jahren 2021 und 2022 standen jeweils mehr als eine Milliarde Euro zur Verfügung. Die Mittel wurden schon in diesem Jahr deutlich zurückgefahren.

Der wachsende Protest gegen die fehlenden Mittel zur Umsetzung der Leistungen aus dem Onlinezugangsgesetz wird indes flankiert vom zusätzlichen Ärger über Kürzungen, die das Bundesinnenminis­terium beim Thema „digitale Souveränität“ plant. Dabei ist es Ziel des Staates, in zentralen digitalen Feldern durch die Förderung von Open-Source-Software und offener Standards unabhängiger von amerikanischen Konzernen wie Microsoft oder Google zu werden. Auch in diesem Bereich werden die Mittel von 48 Millionen Euro auf 25 Millionen Euro gekürzt.

Der Chef der Staatskanzlei von Schleswig-Holstein, Dirk Schrödter, nahm das zum Anlass, eine Protestnote an Kanzleramtschef Wolfgang Schmidt (SPD) und den zuständigen Staatssekretär im Bundesinnenministerium, Markus Richter, zu schicken: Wie könne der Bund planen, dass „einerseits die Finanzierung von Projekten zur Stärkung der digitalen Souveränität massiv gekürzt werden, während gleichzeitig Rahmenverträge mit großen Technologieanbietern in Milliardenhöhe abgeschlossen werden“, fragte er.

Wenn Ihnen der Artikel gefallen hat, vergessen Sie nicht, ihn mit Ihren Freunden zu teilen. Folgen Sie uns auch in Google News, klicken Sie auf den Stern und wählen Sie uns aus Ihren Favoriten aus.

Wenn Sie an Foren interessiert sind, können Sie Forum.BuradaBiliyorum.Com besuchen.

Wenn Sie weitere Nachrichten lesen möchten, können Sie unsere Nachrichten kategorie besuchen.

Quelle

Ähnliche Artikel

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"
Schließen

Please allow ads on our site

Please consider supporting us by disabling your ad blocker!