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#Heil: Corona-Testangebot in Unternehmen reicht nicht aus

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Heil: Corona-Testangebot in Unternehmen reicht nicht aus

Angesichts der Diskussion um eine Angebotspflicht für Corona-Tests in Unternehmen hat Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) betont, dass Freiwilligkeit allein nicht ausreiche. „Erfahrungen zeigen, 60 Prozent der Beschäftigten haben jetzt schon ein Testangebot. Das ist schon richtig gut, dass Unternehmen sich da engagieren. Aber das reicht nicht“, sagte Heil am Dienstagmorgen im ARD-„Morgenmagazin“. „Wir müssen das flächendeckend machen angesichts der Welle der Pandemie.“

Unternehmen in Deutschland sollen künftig ihren Beschäftigten einmal in der Woche Tests zur Verfügung stellen, wenn diese nicht im Homeoffice arbeiten. Das geht aus einem Entwurf der Bundesregierung hervor. Beschäftigte müssen demnach das Angebot aber nicht annehmen. Wer viel Kundenkontakt hat oder in Gemeinschaftsunterkünften lebt, soll Anspruch auf zwei Tests haben.

„Das ist Aufwand, aber es ist nicht unverhältnismäßig. Und der Markt, das sagt der Bundesgesundheitsminister inzwischen auch, gibt es her, dass man sich solche Tests auch beschaffen kann“, sagte Heil. „Wir schreiben nicht eine bestimmte Form des Tests vor, sondern alle Antigen-Schnelltest gehören dazu.“

Kein Ausgleich für Unternehmen

Auch Vize-Kanzler und Finanzminister Olaf Scholz sprach am Dienstagmorgen im „Deutschlandfunk“ von einer nationalen Kraftanstrengung, die nun nötig sei. „Da müssen alle mitmachen.“ Eine finanzielle Kompensation stellte er den Firmen nicht in Aussicht. Die Verpflichtung, die am Dienstag im Kabinett beschlossen werden soll, sei richtig, weil die angestrebte Marke von mindestens 90 Prozent der Firmen bisher nicht erreicht worden sei.

„Den Übrigen helfen wir jetzt mit einer Verordnung.“ Es werde dabei eine Dokumentationspflicht für bestellte Tests geben. Die Verordnung gelte nicht nur für private Firmen, sondern auch den öffentlichen Dienst.

In der Bundesregierung wird nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur zur Testangebotspflicht eine Paketlösung angestrebt. Die entsprechende Änderung der Arbeitsschutzverordnung soll gemeinsam mit der geplanten Novelle des Infektionsschutzgesetzes für eine bundesweite Corona-Notbremse kommen.

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